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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 201
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Abb. 4 Während der Gemeinderatssitzung am 6.2.1968 wird auf dem Rathausplatz gegen Fahrpreiserhöhungen

demonstriert (StadtAF M 75/1 Pos.K. 52)

... Der Stadtrat wußte schon vor der Sitzung genau, daß er gegen die Forderungenuder [sie!] Demonstranten
entscheiden würde, ...

3. Der Stadtrat hat uns bewußt provoziert, als er all diese Versprechungen nicht einhielt. Er wollte sich
dem , Druck der Straße' nicht beugen. Dieser ,Druck der Straße' ist aber für den größten Teil der Bevölkerung
die einzige Möglichkeit, ihre Forderungen auszudrücken. Deshalb ist es gerechtfertigt, wenn
Schüler, Arbeiter, Studenten und Bürger dafür auf die Straße gehen. Wenn der Stadtrat sich vom ,Druck
der Straße' distanziert,

VERTRITT ER NICHT DIE INTERESSEN DER BEVÖLKERUNG!40

Das Verhalten des Gemeinderats wurde von der Aktionsgemeinschaft gegen Fahrpreiserhöhung
als maßlose Provokation empfunden. Es war klar, was das für den folgenden Tag
heißen musste: Deshalb gibt es nur eins: AB HEUTE WIEDER 13:00 h BERTOLDSBRUN-
NEN.w

Die Stadtverwaltung betrachtete mit der Feststellung des Gemeinderats, beim alten Be-
schluss zu bleiben, die Fahrpreisangelegenheit dagegen als erledigt. Für den Tag nach der Gemeinderatssitzung
, Mittwoch, den 7.2.1968, wurde deshalb ein offensives Polizeikonzept vorbereitet
. Bürgermeister Kiefer, zuständig für die öffentliche Ordnung, wollte es sich jedoch
nicht nehmen lassen, die Demonstranten persönlich zur Freigabe der Straße aufzurufen. Erst
wenn sie seine Aufforderungen nicht befolgten, wolle er die Versammlung offiziell verbieten,
auflösen und den Einsatz der Polizei bekanntgeben.42 Daraus spricht eine gewisse Hemmung,
Polizeigewalt gegenüber den Freiburger Studenten und Schülern anzuordnen und anzuwenden.
Dennoch wurde ein Einsatz geplant, der den unkontrollierten Protesten eine klare Grenze setzen
sollte. Über Lautsprecher sollen die Demonstranten laufend aufgefordert werden, die

40 StadtAF, M 31/3a; Müller (wie Anm. 1), Dok.-Nr. 9208.

41 ASBF, 5.3.4.1.1; Müller (wie Anm. 1), Dok.-Nr. 1683.

42 StadtAF, C5/5372; Müller (wie Anm. 1), Dok.-Nr. 8955.

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