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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 30
(PDF, 48 MB)
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Abb. 5 Isometrische Darstellung der Bauentwieklung. Links: Zustand 12./13. Jh.; rechts: 1767 (Autoren)

Verdichtung der Bebauung -
die Nachbarhäuser im Norden, Osten und Süden rücken heran

Im 12. und 13. Jahrhundert verdichtete sich im Zuge der wirtschaftlichen Blüte der Stadt die
Bebauung immer mehr: Zunächst ausgesparte Flächen (wie im Bereich Unterlinden) wurden
nun bebaut, Holzhäuser durch Steinbauten ersetzt und schließlich auch Vorstädte angelegt.
Diese Entwicklung ist auch im Umfeld der Kooperatur zu beobachten: An das eingeschossige
Hinterhaus (West-Bau) rückten nun von Norden, Osten und Süden die Nachbargebäude heran
(Abb. 3 und 5).

Von Norden wurde eine etwa 5,50 m hohe Wackenmauer gegen den West-Bau gesetzt. In
ihr findet sich ein Spitzbogenportal mit stark profiliertem Gewände (im Erdgeschoss der Alten
Wache sichtbar). Seine Schwelle (278,05 m NN) lag auf Höhe des um 0,50 m aufgeschütteten
Münsterplatzes. Schräg oberhalb der Tür fand sich ein Schlitzfenster. Die Mauer diente
als westliche Hofbegrenzung des Nachbargrundstücks Münsterplatz 40. Sie wurde zugleich als
Rückwand eines schmalen Seitentrakts oder Laubengangs im Nordhof genutzt. Das Schlitzfenster
erhellte und belüftete das vermutlich pultförmig zum Hof geneigte Dach dieses Nebengebäudes
.10

Der östliche Nachbar (Herrenstraße 34) erhöhte seine gegen den West-Bau laufenden Hofmauern
in zwei Schritten auf eine Gesamthöhe von über 6 m. Balkennester und Innenputz belegen
, dass mehrgeschossige Laubengänge an diesen Mauern entlang liefen.

10 In der Mauer wurde ein Balken verbaut, der dendrochronologisch um 1151 datiert werden konnte. Für den Holzsturz
über dem Tor wurde eine um 1204 gefällte Eiche verwendet. Da es sich um einzelne Hölzer handelt, ist die
Datierung der Mauer allein durch diese beiden Proben nicht möglich. Das Türblatt wurde nach 1430 erstellt.
Burghard Lohrum: Dendrochronologische Untersuchung Februar 1991. In den Ortsakten des Regierungspräsidiums
Freiburg. Referat 24 - Denkmalpflege: D 41, D 15, D 51-53.

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