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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 55
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von 1496 bis 1500) ablöst, in der Handschrift von Ulrich Wirtner49: sub Vinco Wirtner alias
molitorem.50 Damit wird erstmals ein Stadtschreiber im Urfehdbuch namentlich erwähnt. Es
liegt nahe anzunehmen, dass der neue Stadtschreiber Ulrich Wirtner, der das Amt von Jacob
Mennel im Jahr 1500 übernahm, mit dieser Randnotiz darauf aufmerksam machen wollte, welche
Eintragungen unter seiner Führung besorgt wurden. Dr. Jakob Lieb war seit 1500 der Substitut
in der Kanzlei.51 Die Substituten gingen den viel beschäftigten Stadtschreibern zur Hand;
sie haben im Urfehdbuch einen großen Teil der Eintragungen ausgeführt. Wirtner bekleidete
das Stadtschreiberamt bis 1504.52 Eine Seitenüberschrift von Wirtners Amtsnachfolger Johannes
Armbruster (Stadtschreiber von 1504 bis 1525) erfüllt den selben Zweck wie die Randnotiz
von Wirtner.53 Auch er weist damit daraufhin, dass die nachfolgenden Einträge unter seiner
Ägide vorgenommen wurden. Armbruster führt alle Eintragungen selber aus, Wirtner hingegen
nur zum Teil. Die Aufzeichnungen Armbrusters sind nicht nur die letzten innerhalb des
Frevelteiles und somit die letzten des gesamten Buches, sondern diese Eintragungen, die bis
Dezember 1505 reichen, sind auch die jüngsten.

Aus den aufgeführten Stellen, der Abfolge der Hände und durch Handschriftenvergleiche
lässt sich ableiten, dass das Buch mit Sicherheit keine Kopie vom Ende des 16. Jahrhunderts
sein kann. Spätestens mit dem Ende der Amtszeit Armbrusters 1525 ist es abgeschlossen worden
. Es gibt jedoch keine Hinweise dafür, dass die Einträge lange nach 1505 vorgenommen
worden sind. Daher kann ein zeitnahes Aufzeichnungsende zum Dezember 1505 oder kurz darauf
angenommen werden.

Wesentlich schwieriger ist es, den Beginn der Aufzeichnungen nachzuweisen, da es hierfür,
von der gut zu identifizierenden Handschrift des Ulrich Zasius abgesehen, keine vergleichbaren
Anhaltspunkte gibt.

In der ersten Lage, dem Vergichtteil und somit ganz zu Beginn des Bandes, stammt die Vorlage
der ersten eindeutig zu datierenden Abschrift aus dem Jahr 1493. Es handelt sich um den
vierten Eintrag im Vergichtteil.54 Es gilt jedoch zu bedenken, dass dadurch lediglich der Zeitpunkt
festgelegt werden kann, zu dem der Eintrag frühestens ausgeführt werden konnte. Zugleich
dürfte das die Datierung auf dem Deckblatt de cca. 1493 bis 1505 erklären,55 die sich
auf die erste Jahreszahl im Vergicht- und die letzte im Frevelteil bezieht. Die sich mitten im
Band, im Urfehdteil, befindliche Urfehde von 1487 konnte so nicht entdeckt werden. Damit
ist zwar die Entstehung der Zeitangaben auf dem Pergamentblatt geklärt, der Aufzeichnungsbeginn
ist bisher jedoch nur auf einen Zeitpunkt nach 1487 festzulegen.

Die einzelnen Bücher - einen übergreifenden Gesamtnamen für den heute als Urfehdbuch

49 Auch Würtner. genannt Müller bzw. Molitor. vgl. Thiele (wie Anm. 27), S. 128.

50 Urfehdbuch, fol. 91r.

51 Vgl. Thiele (wie Anm. 27), S. 136.

52 Vgl. Albert (wie Anm. 21), S. 509. Er erwähnt, dass Wirtner Unterstadtschreiber bei Zasius gewesen sei. Thiele
weiß davon nichts. Ein Vergleich der Hände spricht dafür, dass nicht Wirtner, sondern der weiter unten erwähnte
Schreiber H Unterstadtschreiber bei Zasius gewesen ist, vgl. Anm. 68 und 74. Die Art der Randbemerkung und
die Abfolge der verschiedenen Hände, in der die eindeutig zu identifizierende Handschrift von Jacob Mennel
(Stadtschreiber von 1496 bis 1500) vor diesen Einträgen zu finden ist, lassen darauf schließen, dass diese Aufzeichnungen
zu Wirtners Zeit als Stadtschreiber (1500 bis 1504) vorgenommen wurden.

53 Der Eintrag Armbrusters lautet: ingschriben vnder Jo. Armbroster stattschribern annor[um] quarto. Urfehdbuch.
fol. 97v.

54 Urfehdbuch. fol. 4v. Jörg Sniders vergicht. Dort heißt es am Ende: ist mit vrteil erdrennckt vffsampstag vor Viti
vnd Modesti anno etc. LXXXXiii [H. Juni 1493]. Der Einfachheit halber habe ich die Eintragungen jedes Teils
durchnummeriert.

55 Diese Daten wurden dann auch in der Forschung tradiert, denn Thiele nimmt eine Entstehung des Urfehdbuchs
ab 1492 an, Albert ab 1493. Vgl. Thiele (wie Anm. 27), S. 75; Alblrt (wie Anm. 21), S. 496. Beiden Einschätzungen
wird das Deckblatt des Buches als Datierungsgrundlage gedient haben. Nachdem Albert seine Abhandlung
1901 veröffentlicht hatte und bevor Thiele 1973 seine Dissertation begann, korrigierte jemand mit Bleistift
die Drei von 1493 und setzte statt dieser eine Zwei. Daraus erklärt sich, weshalb Thiele 1492 und Albert
1493 für den Aufzeichnungsbeginn des Urfehdbuchs hielten.

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