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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 60
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2005/0060
Schreiber beim Eintragen der Urkunden in den Urfehdteil immer wieder in den Sprachgebrauch
der Urkunden ab, d. h. in die erste Person Singular. Zwar beginnen die Eintragungen
nun regelmäßig wie oben geschildert, jedoch tauchen im Text immer wieder Pronomen wie
„ich", „mich", „mein" usw. auf.78 Indes ist nicht eindeutig, ob das unabsichtlich geschah oder
bewusst. Denn die in „Ich-Form" gehaltenen Abschnitte sind meist jene, die den geschworenen
Eid oder bestimmte Bedingungen enthalten, so dass diese auch als eine Art wörtliches
Zitat gemeint sein könnten.

Man gewinnt den Eindruck, dass Zasius die neutrale Form und nicht die „Ich-Form" im
Urfehdbuch haben wollte. Nachdem ihm die Art des ersten Urfehdeintrags anscheinend missfiel
, hat er seinem Mitarbeiter im wahrsten Sinne des Wortes vor-geschrieben, wie in Zukunft
die Einträge aussehen sollten. Schreiber H hielt sich daran, und erst nach dessen und Zasius'
Ausscheiden aus der Kanzlei taucht die „Ich-Form" nochmals auf.79

Für die Annahme, dass Schreiber A ein Mitarbeiter von Zasius gewesen ist, spricht ein Eintrag
im Frevelteil. Dessen Überschrift stammt von Zasius, der Text wurde von Schreiber A geschrieben
.80

Dass der Humanist Ulrich Zasius maßgeblich an der Konzeption des gesamten Urfehdbuchs
beteiligt war, obwohl seine Hand im Vergichtteil nicht erscheint, steht außer Frage. Nicht nur,
weil das Urfehdbuch während seiner Zeit als Stadtschreiber initiiert wurde, sondern vor allem
auf Grund der Rolle, die Zasius für Freiburg spielte. So sind die neuen Verwaltungspraktiken
in Freiburg untrennbar mit seinem Namen verbunden. Er war Stadtschreiber von 1494 bis
1496, danach Lehrer an der Lateinschule, Gerichtsschreiber von 1502 bis 1504 und später Professor
an der Freiburger Universität.

Zasius ordnete auf Verlangen des Rates die Kanzlei neu,81 schuf ein neueres Registraturwesen
und legte unter anderem Protokollbücher über vorausgegangene politische und rechtliche
Konfliktfälle an. Das so genannte Geschichtbuch und das Untreubuch sind daraus entstanden
.82 Er begann die wichtigsten Beschlüsse des Rats in der Rats Erkanntnus aufzuzeichnen
.83 Diese sind für Steven Rowan the ultimate ancestor of the codification of Frei bürg law
which Zäsi would bring to completion in /520.84 Die Kodifikation des Freiburger Straf- und
Zivilrechts wurde 1520 vollendet. Das so genannte Neue Stadtrecht bildete über Jahrhunderte
die Grundlage der Freiburger Rechtsprechung.85

Wie die gegenseitigen Bezugnahmen innerhalb der Teile andeuten, scheinen die drei Teile
parallel entstanden zu sein. Da Eintragungen vom Schreiber H nur im Urfehdteil erscheinen,
solche vom Schreiber A jedoch kaum, ist zu vermuten, dass jener einen besseren Zugang zur
Kanzlei bzw. zu den Archivorten hatte, in denen die lad mit den Urfehdeurkunden und anderen
Dokumenten aufbewahrt wurde.86

78 Vgl. z.B. ebd., fol. 46v-47r; 51v-52r, 53r, 56r + v, 57r + v usw.

79 Vgl. ebd., fol. 70r-71r.

80 Vgl. ebd., fol. 76r unten.

81 Vgl. den Eintrag in: StadtAF, B5 XHIa Nr. 5, S.106, vom 9. März 1495: min Herr Schultheis, min herr oberster
meister, Jörg Dörffel, Conrat Herhvig, Hanns von Baden, Peter Sprung, Gilg Has, Hanns von Rotenburg vnd
Bernhart Smidt die Cantzlye ersuchen registrieren vnd ordnen lassen sollen, den stattschriber in ir bysin vnd
hilff, damit man wan sich begeb, zu notdurfft ein ved ding in Ordnung sich finden mög.

82 StadtAF, Bl Nr. 2 und B5 IIIc 10.

83 StadtAF, B5 XHIa Nr. 4a, vgl. Steven Rowan: Ulrich Zasius. A Jurist in the German Renaissance 1461-1535
(Ius Commune 31). Frankfurt a. M. 1987, S. 29f. Diese sind jedoch nicht mit der Rats Erkanntnus aus den Jahren
1495/96 und 1496/97, StadtAF, B5 XHIa Nr. 5 und 6, zu verwechseln. Letztere sind eher mit den Ratsprotokollen
zu vergleichen, während erstere ewige decret und ähnliches enthalten, vgl. StadtAF, B5 XHIa Nr. 4a,
fol. lr.

84 Rowan (wie Anm. 83), S. 30.

85 Tom Scott: Freiburg am Ausgang des Mittelalters. In: Geschichte der Stadt Freiburg i.Br. Bd. I. Hg. von Heiko
Haumann und Hans Schadek. Stuttgart 22001, S. 264-268, hier S. 266.

86 Schreiber H schreibt etwa im Wechsel mit Zasius einen Großteil der Texte im Geschichtbuch.

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