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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 73
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2005/0073
Schon im 14. Jahrhundert wird von einem Kölner und Löwen Lehen im östlichen Zartener
Becken am Eingang der Passstraße berichtet,2 die übrigens erst im 17. Jahrhundert zu ihrem
Namen Höllentalstraße kam.3 Bei den erwähnten Lehen handelt es sich mit einem Höchstmaß
an Wahrscheinlichkeit um das schon 1505 als Himelrych bezeichnete Hofgut,4 dessen Besitzer
um diese Zeit relativ oft wechselten.5

Um 1560 kam es zu einer interessanten juristischen Auseinandersetzung, aus deren schriftlichem
Niederschlag zu entnehmen ist, dass das Hofgut „Himmelreich" zu dieser Zeit - vielleicht
auch schon früher - auch als Wirtshaus (Herberge) genutzt wurde.6 Das Gericht hatte
folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Thoman Lindenmeyer, sesshaft in Himmelreich, besaß
unter anderem vier Jucherten Matten, die so genannten Mühlenmatten, die - so meinte Paul
Duffner aus Kirchzarten - zu seinem Gut gehörten. Deshalb klagte er Eigentumsansprüche ein.
Lindenmeyer setzte dem entgegen, er habe die herberg im Himmelreich mit ihrer zugehördt
von Jacob Ferber gekauft und zwar gemäß einem Kaufbrief, den er bey banden habe. In diesem
Brief waren neben Lindenmeyers erkauftem übrigen Besitz auch die strittigen vier Jucherten
Matten aufgeführt. Duffner hingegen vertrat die Auffassung, das könne nicht rechtens
sein, da die Matten schon vor zwey oder drey hundert Jaren zu seinen Guettern gehördt hätten
. Um Duffner die Möglichkeit zu bieten, eindeutige Beweise für seine Argumentation vorzulegen
, vertagte man die Verhandlung. Bei dem erneuten Termin legte Duffner ein Urbar des
Klosters Günterstal aus dem Jahre 1530 vor, worin u.a. sein Gut mit den besagten Matten eingetragen
war. Darüber hinaus konnte er nachweisen, dass seinerzeit Zinsen für das gesamte
Gut - also auch für die strittigen Matten - an das Kloster gezahlt worden waren. Duffner
glaubte damit den Beweis erbracht zu haben, dass die Matten - auch dreißig Jahre danach -
nur sein Eigentum sein könnten. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht
an und entschied gegen Duffner. Nach dem Urteil aus dem Jahre 1563 blieben die Matten im
Eigentum des Thoman Lindenmeyer, der - so das Gericht - die umstrittenen Matten rechtmäßig
von Jacob Ferber erworben hätte. Dieser Jacob Ferber war Vormund von Anna Vischer,
deren Vater Wilhelm das Hofgut und Gasthaus „zum Himmelreich" vor Ferber besessen hatte.
Alte Akten belegen, dass Vischer bei Abschluss des Kaufvertrags zwischen Ferber und Lindenmeyer
im Jahre 1540 als Zeuge auftrat.7

Am 4. Oktober 1589 trat Thoman Lindenmeyer das Hofgut an seinen Sohn Ulrich ab, der
es aber schon am 13. Februar 1593 an Mathis Toller aus Kirchzarten verkaufte.8 Zum Hofgut
gehörten schon damals zwei heuser samt dem steine steckte, was darinnen nutt und nagelfest
das kürchlein, auch die Schmide samt müle und müllenge schirr.9 Außerdem war ein Wein-

2 Stadtarchiv Freiburg (Stadt AF). B4 Nr. 11: Ernüwrung und Bereinigung [der] Höf und guter der ... Herren bur-
germeisters und rats der statt Friburg eigentum järlicher Zinsen, gülten, gevellen und rechten [in] Sant Merien,
Wagensteig, Varenberg, Breitnow. Zarten, Burg, Kolenbach, Bickenrüti, Wylerspach, Oberriet, Kilchzarten, Ge-
ristal, Wisnegk, Wytental und Attentat 1502. Diese Pergamenthandschrift enthält auch Hinweise auf Lehen und
Güter dieses Gebiets aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Karl Mötsch: Geschichte des Gasthauses zum Himmelreich
. In: Alemannische Heimat 4, 1937, Nr. 5.

3 Der Name Höllental ist abgeleitet aus einem im Jahre 1671 verfassten Bericht des kaiserlichen Ingenieurs Elias
Gumpp, der im Auftrag des Freiburger Kommandanten die Schwarzwaldpässe für Maßnahmen der habsburgi-
schen Landesverteidigung zu inspizieren hatte. Gumpp schreibt u.a.: In der Falckenberger Staig, so man erst
durch die große Hölle hindurch muß, könnte entweder hier vornen das alte Schloß (Falkenstein) in etwas zugerichtet
oder aber besser hinten in der Enge der Steig bewahrt werden oder gar droben auf der Steig, wie mans
am besten befindet. Vgl. Schäfer (wie Anm. 1), S. 140.

4 StadtAF, A1 Villa, Talvogtei. Blatt 138: ... Jörg Höflin genannt Swab, Vogt in Himmelreich, hält uf dem gut genannt
Himelrych ... dinggericht und spricht zu Recht.... 12. November 1505.

s Ebd., Blätter 58, 79, 98f., 138 und I67f.
h Ebd., Blatt 190; Mötsch (wie Anm. 2).

7 StadtAF, AI Villa, Talvogtei, Blätter 168 und 184; Mötsch (wie Anm. 2).

8 Mötsch (wie Anm. 2).
* Ebd.

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