Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 75
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malen herangereift - oftmals Gegenstand öffentlich geführter Diskussionen. Gründe dafür bot
der kontinuierliche Ausbau der Bundesstraße 31, dem die historischen Gebäude im Wege standen
.13 Den Vertretern des Regierungspräsidiums Südbaden, des Amtes für Staatliche Denkmalpflege
, des Straßenbauamtes Freiburg und des Eigentümers des Hofguts, der Erbengemeinschaft
Fauler, blieb keine andere Wahl, als nach Lösungen zu suchen, die von allen Beteiligten
akzeptiert werden konnten. Während einige für den Abbruch beider Gebäude
plädierten, wollten andere sie wegen des historischen Wertes lediglich um einige Meter versetzen
. Die Presse griff diese Thematik, die schon wegen der hier eingeplanten Verwendung
von Steuergeldern einigen Zündstoff bot, dankbar auf, berichtete in regelmäßigen Abständen
über den Stand der Verhandlungen und bezog so die Öffentlichkeit in die Diskussionen mit ein.
Bezüglich der Kapelle einigte man sich relativ schnell: Sie wurde abgebrochen und unter Verwendung
der alten Architekturteile, gewissermaßen als Kopie, nur wenige Meter von ihrem
ursprünglichen Standort entfernt an der Böschung der B31 neu errichtet und 1963 eingeweiht
.14 Allerdings war das keine Lösung von Dauer; bereits 1985 sah man die Notwendigkeit,
die Kapelle erneut zu versetzen.15 Einerseits stand wieder einmal eine Verbreiterung der B 31
an, andererseits war die Kapelle jenseits der stark frequentierten Bundesstraße vom zugehörigen
Gasthaus praktisch abgetrennt. Um sie gefahrlos erreichen zu können und sie enger in das
denkmalgeschützte Hofensemble einzubeziehen, entschloss man sich letztendlich, sie auf die
gegenüberliegende Straßenseite, relativ nahe dem alten Schwarzwaldhaus und dem steine
steckte, zu versetzen. Dort befindet sie sich seit 1986.,6

Die Diskussionen um das Verlegen oder den Abbruch des steine steckle (später oftmals als
Stöckle, Speicher, Zehntscheuer, Pferdestall, gelegentlich auch Wohngebäude bezeichnet)
waren weit lebhafter und emotionaler als die um das Versetzen der Jakobuskapelle. Das
Stöckle ist ein zweigeschossiges steinernes Gebäude mit Satteldach, dessen Traufseite der
B 31 zugekehrt ist. In der hinteren Giebelwand gibt es zweimal drei gestaffelte Gruppenfenster
mit hohlkehlig abgefassten Gewänden, die angeblich von der Burgruine Wiesneck stammen
sollen. Über den außerordentlichen kulturhistorischen Wert dieses Gebäudes und der gesamten
Hofanlage - so der ehemalige Hauptkonservator Hesselbacher - informiert ein Gutachten
des bekannten Bauforschers und Gründers des Freilichtmuseums „Vogtsbauernhof' in
Gutach, Studienprofessor Hermann Schilli.17

Im Jahre 1961 erklärte sich das Staatliche Amt für Denkmalpflege Freiburg i.Br. mit dem
Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes in historisch getreuer Form an anderer Stelle des
Hofguts einverstanden.18 Jedoch war das Vorhaben bis 1973, vermutlich der hohen Kosten wegen
, noch immer nicht realisiert. Von den gleichen Denkmalschützern wurde nun vehement gegen
das Versetzen des Gebäudes Einspruch erhoben.19

Zwischenzeitlich hatte sich 1971 wieder einmal einer der zahlreichen tödlichen Unfälle an
der Zehntscheuer ereignet. Ein leerer Tanklastzug war in das Gebäude gerast. Der Fahrer starb

13 Landesdenkmalamt Baden-Württemberg - Außenstelle Freiburg (LDA), Bau- und Kunstdenkmalpflege, Inven-
tarisation. Akte Hofgut Himmelreich. Kirchzarten: Aktenvermerk des Regierungspräsidiums Südbaden Nr. V A
762-4331 vom 10. Februar 1961.

14 Badische Zeitung vom 30./3I. März 1963: Bildbericht o. T.; Stuttgarter Zeitung vom 22. Mai 1963, S. 18: Die
verschobene Himmelreichkapelle.

15 LDA, Akte Hofgut Himmelreich. Kirchzarten: Brief des Architekturbüros K. Kellermann + J. Jäger an das Landesdenkmalamt
Freiburg vom 19. März 1985.

16 Badische Zeitung vom 4. Dezember 1986: Jakobuskapelle dient wieder als Andachtsraum.

17 LDA, Akte Hofgut Himmelreich. Kirchzarten: Gutachten des Studienprofessors Hermann Schilli zum Gasthaus
Himmelreich in Burg, vom 27.12.1960; Brief: Staatliches Amt für Denkmalpflege. Freiburg i.Br. an das Regierungspräsidium
Südbaden als Obere Denkmalschutzbehörde Freiburg i.Br.. vom 20. April 1961. Betr.: Ausbau
der Bundesstraße 31 beim Ortsteil Himmelreich der Gemeinde Burg (Landkreis Freiburg).

18 LDA, Akte Hofgut Himmelreich. Kirchzarten: Brief vom 20. April 1961.

,y LDA, Akte Hofgut Himmelreich. Kirchzarten: Aktennotiz von Hesselbacher an Meckes vom 9. August 1973.

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