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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 80
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weit abgehoben von seinen Bediensteten, nicht nötig hatte, gemeine Arbeiten auszuführen.
Dafür hatte er seine Mägde und Knechte, die ihm gehorsammen zu sein hatten.44 Offenbar verfügte
er über ein sehr ausgeprägtes Standesbewusstsein, wie viele Großbauern der damaligen
Zeit.

In die Fackler-Ära fällt auch die Gründung der Handwerkerzunft im Stabswirtshaus zum Engel
am 26. Oktober 1788. Insgesamt trugen sich 51 Gründungsmitglieder in das Zunftbuch45
ein, darunter auch der Metzger und Engelwirth Joseph Fackler. Aufgenommen wurden alle
Handwerker des Tals, wobei eine Unterteilung nach folgenden Handwerkergruppen, denen je
ein Obermeister vorstand, vorgenommen wurde: 1. Maurer, Zimmerleute 2. Weber, Strumpfwirker
, Seiler 3. Schneider 4. Schuster, Sattler, Metzger 5. Schmiede, Schlosser, Nagler, Wagner
6. Schreiner, Glaser, Dreher, Küfer 7. Müller, Becken. Fortan war der „Engel" auch Zunftwirtshaus
mit Zunftstube und einer dort befindlichen hölzernen Zunftlade, in der alle die Innung
betreffenden Dokumente und die Kasse aufbewahrt wurden. Ständig musste im „Engel"
ein Zimmer für reisende oder kranke Gesellen zur Verfügung stehen. Zum Schutzpatron der
Zunft erwählte man den heiligen Laurentius, dessen Bild in allen Prozessionen mitgetragen
wurde.

In dreißig Zunftartikeln war festgelegt, wie sich die Zunftmitglieder untereinander und in
der Öffentlichkeit zu verhalten hatten. Für Verstöße waren entsprechende Strafen festgelegt.
So galt z.B., dass

im Sommer um 10, im Winter um 9 Uhr... die Wirtshäuser geschlossen sein /sollen]. Meister und Gesell,
der leichtfertig flucht bei Gott oder zu den hl. Sakramenten schwört oder dem Teufel sich verpfändet, der
soll für jeden solchen Schwur 15 Kr. zahlen. Meister oder Gesell, der sich volltrinkt, zahlt für jeden
Rausch 15 Kr., wer so vor der Lade erscheint, 30 Kr.

Im Jahre 1863 wurde die Zunft aufgelöst, das Vermögen von 41 Gulden an den Untertäler
Fonds für Witwer und Witwen überwiesen.46

Nach dem Tod von „Engel"-Wirt Karl Fackler am 18. Februar 1889 führte seine Witwe Barbara
(Abb. 4), mit der er zwölf Kinder hatte, das Gasthaus noch einige Zeit weiter, übergab es
aber schon bald ihrem Sohn Franz Sales. Er verkaufte es noch vor 1900 an den Besitzer des
Glotterbades und folgte einem seiner Brüder nach Australien.47 Um expandieren zu können,
erwarb Direktor Bayer vom Glotterbad im Jahre 1900 den Badburenhof von Franz Xaver
Fräßle und verkaufte ihm, gleichsam im Gegenzug, den „Engel".48 Fräßle war allerdings mehr
an der Landwirtschaft interessiert als an der Gaststätte, weshalb er sie verpachtete. Nachdem
Fräßle im Jahre 1912 verstarb, heiratete seine Witwe den im weiten Umkreis als Original bekannten
Josef Strecker, der aus dem benachbarten Glottertäler (Ohrensbacher) Gasthaus „zum
Hirschen" stammte.49

Nach wie vor blieb die Gaststätte jedoch verpachtet. Pächter des „Engel" waren von 1909
bis 1921 August Faller, der nebenher ein Omnibusunternehmen betrieb, und nach ihm Wilhelm
Beck, der 1934 von Metzgermeister Robert Linder abgelöst wurde. Im Zusammenhang mit der
Konzessionsvergabe für die Gaststätte wurde Linder behördlicherseits aufgefordert, Fremdenzimmer
einzurichten.50 Etwa zwei Jahre später, am 24. Juli 1936 beantragte der Besitzer, Land-

44 Strecker (wie Anm. 40), zitiert auf S. 103f. große Teile dieser Ansprache Facklers an seine Dienstboten. Das

Original ist im Besitz von Martha Wisser, Glottertal.
43 Das Zunftbuch wird heute im Gemeindearchiv Glottertal (GAG) aufbewahrt.

46 Bernhard Hoch: Handwerker und Krämer. In: Das Glottertal: Geschichte und Erinnerungen. Freiburg 1995.
S. 186ff. Hoch bezieht sich in diesem Zusammenhang u.a. auf eine Veröffentlichung des Jesuitenpaters Georg
Schurhammer (Georg Schurhammer: Glottertal und Breisgau. Rom 1965).

47 Strecker (wie Anm. 40), S. 104.

48 Ebd.

4l) Ebd., S 105.

50 GAG. V/2 FN 11: Eine der Auflagen in der Genehmigung zum Betrieb der Realgastwirtschaft vom 18. Dezember
1934.

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