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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 101
(PDF, 48 MB)
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war. Entsprechend repräsentativ dürfte daher die gesamte Außenerscheinung des Gebäudes gewesen
sein, wodurch es dem aufgewerteten Orangeriegebäude nicht nachgestanden hat.

Nach einem ebenfalls am 20. Mai 1749 verfassten Accord verpflichtete sich Simon Schratt,
für 60 Gulden das alte gärtnerhäußlein auf den neuen platz zu setzen und dafür ein neues Fundament
zu legen, einen kleinen Keller auszugraben sowie die Außenwände aufzumauern.12
Darin sollten eine Stube mit Kunstöfelein, Kammer, Küche und Hausgang Platz finden, also
eine kleine Wohnung für einen Gärtner mit Familie. Die Tür- und Fenstereinfassungen waren
aus Stein herzustellen. Die Abzimmerung eines neuen Dachwerks wurde nicht in Auftrag gegeben
, weil möglicherweise das Material dafür vom früheren Gärtnerhäuschen übernommen
werden konnte. Unter dem Gärtnerhaus hindurch sollte ein gemauerter Kanal geführt werden,
um den Weiher im Schlosspark vom Eschbach her mit Wasser zu versorgen. Der Standort des
alten Gärtnerhäuschens wird nicht genannt.

Dieses Ensemble aus Orangeriegebäude und Gärtnerhaus besitzt eine auffallende Ähnlichkeit
mit einer unbeschrifteten Entwurfszeichnung des 18. Jahrhunderts in teilweise perspektivischer
Ansicht und im Grundriss.13 Der Entwurf zeigt eine Komposition auf einer erhöhten
Terrasse, zusammengesetzt aus einem Hauptgebäude, bestehend aus vortretendem Mittelbau
und Seitenflügeln mit Mansarddächern, zu beiden Seiten anschließende kleine gärtnerische
Anlagen mit Springbrunnen und flankiert von Pavillons, von denen einer als Kapelle eingerichtet
ist. Trotz gewisser Übereinstimmungen lassen sich viele Details mit den Baubefunden
nicht in Einklang bringen.

Da die näheren Umstände um die Entstehung der Zeichnung nicht bekannt sind, könnte es
sich gewissermaßen auch um eine Idealzeichnung handeln, die nicht in Verbindung mit einem
konkreten Bauvorhaben entstanden sein muss. In dieser Form mag sie dann sehr wohl Anregungen
zur Umgestaltung des Ebneter Orangeriegebäudes und für die Versetzung des Gärtnerhauses
gegeben haben. Zu erwähnen wäre in diesem Zusammenhang, dass die Terrasse der
Orangerie nur wenige Meter westlich der Außenflucht des Seitenflügels endete, wo der Rest
einer Stützmauer zutage trat (Schnitt 7) und am symmetrisch zum Gartenhaus gelegenen
Standort keine Gebäudereste nachgewiesen werden konnten.

Weitere Befunde an der Stelle der Orangerie

Einige Befunde am Westrand der Baugrube für das moderne „Obere Torhaus" (Schnitt 2, evtl.
auch 3) gingen zeitlich der Errichtung der Orangerie voraus. In Schnitt 2 handelt es sich um
ein Wackenpflaster, das ins späte Mittelalter oder in die frühe Neuzeit gehört. Es dürfte einen
befestigten Platz oder eher einen Weg anzeigen. Auffüllungen aus Bauschutt, die wenige
Bruchstücke von bemaltem und zahlreiche von weiß gestrichenem Wandverputz enthalten,
können ebenfalls nicht der Orangerie zugewiesen werden (Schnitte 2 und 3). Sie stammen vielleicht
von einem älteren Gebäude an dieser Stelle oder sind bei einem Umbau im Schloss angefallen
und hier entsorgt worden.

Der Rest eines Bodenbelags aus Backsteinen und weiteren Abdrücken davon, zusammen mit
einem oder zwei angrenzenden kurzen Mauerstücken, die nur noch in letzten Resten erhalten
waren, ließ eine gesicherte Interpretation nicht zu (Schnitt 3; Abb. 6). Er liegt tiefer als das
ehemalige Bodenniveau der Orangerie. Es könnte sich sowohl um Reste eines Gebäudes oder
eines aufwändig gestalteten Gartenwegs handeln, die der Anlage der Orangerie vorausgegangen
sein müssten, als auch um ein Überbleibsel der im Accord erwähnten Rauchkanalheizung,
wobei die Fundstelle außerhalb des einstigen Mittelbaus liegt.

12 GLA, 229/22010-60 A4 2A3 Nr. 4 und 5.

13 GLA, G/Baupläne, Ebnet Nr. 2. Paul-Rene Zander: Von den Snewlins zu den Gaylings - 600 Jahre Schloß
Ebnet. In: Einwohner-Adreßbuch der Stadt Freiburg im Breisgau 1982, S. 9-22, hier S. 12f. (auch als Sonderdruck
mit abweichender Paginierung, hier S. 4f.).

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