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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 148
(PDF, 48 MB)
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preußische Erbkaisertum eintrat, versuchte diesen Befürchtungen entgegenzutreten, um Stimmen
für die Variante der konstitutionellen Monarchie zu gewinnen.56

Als am 7. März 1849 der österreichische Kaiser den Reichstag in Kremsier auflöste und dem
österreichischen Gesamtstaat eine Verfassung oktroyierte, besiegelte dies die Niederlage der
großdeutschen Lösung in der Nationalversammlung, da sich ein multinationales 70-Millionen-
Reich nicht mit den Vorstellungen der deutschen Nationalversammlung vereinbaren ließ.
Schmerling, der seit Februar als österreichischer Bevollmächtigter die politischen Differenzen
zwischen Wien und Frankfurt zu glätten versucht hatte, trat von seinem Amt zurück. Die Aktion
des österreichischen Kaisers führte bei den Verfechtern der großdeutschen Idee zu einem
Sympathieverlust für Österreich, was bewirkte, dass die Mehrheit der großdeutschen Koalition
abbröckelte.57 Unter dieser Prämisse ist auch ein Flugblatt zu sehen, das der Vaterländische
Verein in Freiburg am 25. März 1849 herausgab. In diesem Flugblatt, das in der Form eines
offenen Briefes an die Nationalversammlung verfasst wurde, protestierte der Vaterländische
Verein gegen die Tatsache, dass durch die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie
die deutsch-österreichischen Gebiete vom restlichen Deutschland gelöst und
die österreichischen Abgeordneten aus der Nationalversammlung ausgeschlossen wurden:

Der vaterländische Verein zu Freiburg hält seiner Überzeugung nach es für Pflicht, bei der hohen Nationalversammlung
einen feierlichen Protest niederzulegen.

Die unter dem 4. März d. 7.58 für die österreichische Gesamtmonarchie octroyirte Verfassung hat die
zu dem Kaiserreiche gehörenden Kronlande zu einem festgeschlossenen untheilbaren und unauflöslichen
Einheitsstaat verbunden. Es ist dadurch unserer Ueberzeugung nach zur Unmöglichkeit geworden, daß
fortan einzelne, zur österreichischen Gesamtmonarchie gehörenden Kronlande gleichzeitig einem andern
Staatsverbande angehören: zumal einem Bundesstaate, wie ihn für unser deutsches Vaterland zu begründen
die hohe Nationalversammlung nach dem Willen des deutschen Volkes berufen ist. Denn wir vermögen
nicht zu begreifen, wie ein Land gleichzeitig zwei verschiedenen Gesetzgebungen unterworfen
sein, wie in ihm gleichzeitig die Grundrechte des deutschen Volkes und die damit in mannigfachem Widerspruch
stehenden Grundrechte der österreichischen Gesamtmonarchie Geltung haben, wie gleichzeitig
die Todesstrafe, der Adel, die Familien-Fideicommisse und Lehen abgeschafft sein und gleichwohl fortbestehen
sollen!...

Solchem nach vermag der vaterländische Verein nur, so schmerzlich es ihn bewegt, die bisherige Verbindung
der deutsch-österreichischen Lande mit Deutschland durch jene Verfassung als gelöst zu betrachten
. Wenn aber dem so ist, mit welchem Rechte können dann fernerhin die Abgeordneten Österreichs
Theil nehmen an dem Aufbau der Verfassung eines Bundesstaates, der jene Lande, welche sie vertreten,
nicht mit umschließen kann.59

Der Vaterländische Verein in Freiburg gab anlässlich dieses Ereignisses ein weiteres Flugblatt
heraus, das als Trauerbekundung an die österreichischen Abgeordneten gestaltet war. Darin
wurde unter Erwähnung der ehemaligen politischen Zugehörigkeit Freiburgs zu Österreich das
Bedauern über das Scheitern der großdeutschen Lösung und den Ausschluss der österreichischen
Abgeordneten aus der Nationalversammlung zum Ausdruck gebracht.60

Welche Konsequenzen das Scheitern der großdeutschen Lösung und der Ausschluss Österreichs
aus der Nationalversammlung hatte, zeigt ein Flugblatt, das von den Katholiken Badens
herausgegeben worden war. Darin wurden die katholischen Vereine Badens aufgefordert, Einspruch
gegen die Kaiserwahl zu erheben, denn die Wahl eines preußischen Erbkaisers trenne
Österreich langfristig vom deutschen Reich, was Baden zum Nachteil gereichen werde:

Diese Verfassung und dieses preußische Erbkaisertum brächten, wenn sie ausgeführt werden könnten, der
Nation statt der Einheit die Verstümmelung, da das schöne Oesterreich, das dem Überschuss unserer

s« Koch (wie Anm. 33), S. 26 ff.

" Dieter Hein: Die Revolution von 1848/49. München 1998, S. 117 f.

58 Bei diesem Datum handelt es sich um einen Druckfehler oder um ein Versehen des Verfassers. Der österreichische
Kaiser oktroyierte am 7. März 1849 eine Verfassung für den österreichischen Gesamtstaat.
StadtAF, Dvd 7680 RARA. Teil 1, Blatt 199.

w Ebd., Blatt 200.

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