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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 178
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vieren mussten, um ihre Eignung für den Lehrerberuf unter Beweis zu stellen.^ Damit folgte
es einer dringenden Forderung Schmittleins62 ebenso wie ein Jahr später mit der Einführung
eines zusätzlichen vierteljährigen Volksschulpropädeutikums zu Beginn der Referendarzeit.63
Dieses sollte weniger der Berufserkundung als der Ausbildung dienen und pädagogisches Handeln
an einfachen Grundmustern erfahrbar machen. Zudem konnte es die Referendare im Falle
einer neuen Anstellungskrise befähigen, in den Volksschuldienst zu wechseln.64

Dem Leiter des in der amerikanischen Zone gelegenen Studienseminars von Karlsruhe. Dr.
Pfrommer, der im März 1951 das Freiburger Seminar besuchte, fiel auf, dass hier der Auslese
der Referendare eine ganz außergewöhnliche Bedeutung zugemessen wird.65 Und in der Tat
verschärfte die badische Regierung fortwährend die Leistungs- und Einstellungsanforderungen
.66 Im Frühjahr 1949 erweiterte sie das Assessorenexamen um eine zusätzliche schriftliche
Prüfung in Psychologie.67 Ebenso ergänzte sie die beiden Prüfungslehrproben am Ende der
Ausbildung durch unangemeldete Unterrichtsbesuche während der gesamten Ausbildungszeit
.68 Alle Philologen hatten zudem am Fachseminar Deutsch teilzunehmen, um hierin eine
rudimentäre Unterrichtskompetenz für die Mittelstufe zu gewinnen;69 gleiches galt für Naturwissenschaftler
im Hinblick auf Mathematik. Gleichzeitig verfügte das Ministerium, dass niemand
, der im ersten Staatsexamen nicht die Mindestnote befriedigend erhalten habe, das

61 Bekanntmachung vom 9.4.1948. In: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1948. S. 44.

62 Zauner (wie Anm. 1), S. 142; hier auch der konzeptionelle Zusammenhang von berufserkundenden Praktika mit
der Neuen Pädagogik Frankreichs.

63 Rundschreiben des Ministeriums an die Kreisschulämter vom 20.9.1949: Im Gegensatz zum Einführungsdienst
der Studenten, bei dem es hauptsächlich darauf ankommt, die pädagogische Eignung für den Lehrerberuf festzustellen
, soll der Referendar während seines Vorbereitungsdienstes an der Volksschule deren Einrichtung, Organisation
und vor allem die Unterrichtsarbeit kennen lernen. Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, dass der
einführende Lehrer ihn mit diesen Fragen und mit der Methodik des Volksschulunterrichts gründlich vertraut
machen kann. Die Leistungen des Referendars waren in einem ausführlichen Bericht zu beschreiben und mit
einer Note zu bewerten, die wiederum in die Schlussnote des Assessorenexamens eingehen sollte. In: StAF. F
110/9 488.

64 Dieses Angebot erhielten die Referendare des Jahrgangs 1949, die die Assessorenprüfung nicht mit der Mindestnote
gut bestanden hatten, vgl. „Schwarzwälder Boten" vom 16.5.1950, was wiederum den flammenden Protest
des Vereins badischer Lehrer und Lehrerinnen hervorrief: Die Volksschule darf unter keinen Umständen den
Ankerplatz für anderwärts gescheiterte Existenzen bilden. In: StAF, F 110/9 498.

ö Bericht vom 14.03.1951. In: Ebd.

66 Das Höchstalter für die Zulassung zum Studienseminar hatte das Ministerium auf 28 Jahre (zuzüglich der Militärdienstzeit
) begrenzt, vgl. Aktennotiz vom 5.11.1947. In: Ebd. Weiterhin hatte es - wohl auf Weisung der Militärregierung
- den Vorbereitungsdienst (Ostflüchtlinge ausgenommen) auf solche Personen beschränkt, die aus
Baden stammen und in Baden beheimatet sind, vgl. Merkblatt vom Dezember 1948. In: StAF, F 110/9 488.

67 Die Kandidaten hatten innerhalb von drei Stunden eines von drei Themen zu bearbeiten. Die Themenauswahl
für die Frühjahrsprüfung 1949 lautete: /) Pubertät und Adoleszenz und ihre Berücksichtigung in Unterricht und
Erziehung, 2) Die Entwicklung der Person von Sexta bis Prima, 3) Welche psychologischen Einsichten verdanken
wir der modernen Typologie- und Schichtenlehre? In: StAF. F 1 10/9 498.

68 Bericht des Karlsruher Seminarleiters Dr. Pfrommer vom 14.3.1951: Die Beurteilung der Referendare nach seinen
pädagogischen und menschlichen Fähigkeiten geschieht in Südbaden bewusst nicht auf Grund von zwei
Lehrproben (vor bekannter und unbekannter Klasse) am Ende der Ausbildungszeit. Man bildet sich ein Urteil
über die pädagogischen Anlagen und Fortschritte jedes Referendars dadurch, dass während der Ausbildungszeit
... der Referendar ganz unverhofft von dem zuständigen Fachreferenten des Unterrichtsministeriums und dem
hauptamtlich tätigen Leiter des Seminars ... aufgesucht wird. Selbst in den Stunden, die der einführende Lehrer
im Gang des Unterrichts gerade halten will, muß sofort der Referendar beim Eintreten dieses zweiköpfigen Prüfungsausschusses
den Unterricht übernehmen. Ich persönlich bin der Meinung, dass dieses Verfahren sehr gerecht
und ausgezeichnet dazu angetan ist, die Entwicklung des Lehrers und seine Fähigkeiten zu zeigen. Außerdem
kann diese Kommission jeden jungen Lehrer schon frühzeitig und entscheidend auf Mängel aufmerksam machen
. Es folgt ja auf jeden Besuch dieser Kommission eine eingehende Besprechung der Stunde. In: StFA, F
110/9 498.

69 Ebd.: Diese Regelung ist aus der Erfahrung begründet, dass später in der Praxis besonders an kleineren Anstalten
des Landes auch Herren Deutsch geben müssen, die an sich Neuphilologen, Historiker odemAltphilologen
sind und Deutsch als Prüfungsfach nicht aufzuweisen haben.

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