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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 183
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Die schnell steigenden Referendarzahlen erzwangen jedoch bald Veränderungen, vor allem
weil sich die Ausbildungskapazität der Freiburger Gymnasien erschöpfte.107 Fachleiter und Referenten
des Ministeriums suchten deshalb in mehreren Anläufen nach Auswegen. Sie einigten
sich schließlich darauf, dass die Referendare künftig nur noch das erste Ausbildungsjahr
am Freiburger Studienseminar und an den fünf Freiburger Gymnasien verbringen sollten. Danach
wechselten sie für zwei Tertiale auf ein Gymnasium außerhalb Freiburgs108 und schließlich
im dritte Tertial an eine Volksschule.109 Mit dieser Öffnung für auswärtige Schulorte -
zunächst nur in der zweiten Ausbildungsphase - war im Prinzip die bis heute gültige Ordnung
geschaffen. Sie erschloss alle südbadischen Gymnasien für die Lehrerausbildung und schuf damit
beispielgebend die Struktur der späteren Großseminare Baden-Württembergs, freilich um
den Preis, dass die praktische Ausbildung ihre Einheitlichkeit verlor und die Fachleiter sich
immer mehr auf die theoretische Unterweisung beschränkten.

Die vorgenannte Reform war die letzte wichtige Maßnahme, die Ministerium und Studienseminar
aus eigener Machtvollkommenheit heraus trafen. Denn während der ersten Hälfte der
1950er-Jahre entstanden neue und übergreifende Ordnungsstrukturen, die nunmehr auch die
Rahmenbedingungen des Freiburger Seminars veränderten. Die wichtigste war die politische
Neuordnung des deutschen Südwestens im Jahre 1952 mit der Gründung des Südweststaates,
der sich seit dem Spätherbst 1953 Baden-Württemberg nannte. Damit wurden die bisherigen
Landesregierungen in Freiburg, Tübingen und Stuttgart zu Regierungspräsidien, denen die bisherigen
Kultusministerien als Oberschulämter zugeordnet wurden,110 nunmehr unter der Fachaufsicht
des Kultusministeriums in der neuen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Frage, wie das
Freiburger Seminar in diese Strukturveränderung einzuordnen sei, bewegte die Gemüter, denn
das neue Oberschulamt Freiburg hatte in einer ausführlichen Denkschrift die Dienstaufsicht
über das Studienseminar beansprucht.111 Aber Stuttgart entschied, dass alle Seminare künftig
dem Kultministerium unmittelbar nachgeordnete Behörden sein sollten.112

Zur politischen Neuordnung kam ein weiteres Ordnungsinstrument hinzu. Bekanntlich hatte
das Grundgesetz den Bundesländern die Kulturhoheit zugewiesen. Um jedoch eine gewisse
Einheitlichkeit in der Kulturpolitik zu wahren, errichteten die Länder bereits 1948 die Ständige
Konferenz der Kultusminister (KMK),113 deren Schulausschuss sich alsbald auch mit der
Lehrerausbildung befasste. So verabschiedete die Konferenz im Sommer 1952 Grundsätze zur
wissenschaftlichen Prüfung der Gymnasiallehrer, die im Anschluss an die Tübinger Erklärung
^ ein Zwei-Fächer-Staatsexamen wieder grundsätzlich zuließen. Die KMK hielt an

Körperbau und Charakter (1921) und Philipp Lerschs Aufbau des Charakters (1938), die Kinder- und Jugendpsychologie
durch Heinz Rempleins Seelische Entwicklung in der Kindheit und Reifezeit (1949) sowie durch
Eduard Sprangers Psychologie des Jugendalters (1924).

107 Aktenvermerk vom 7.11.1951: An jeder Freiburger Schule hospitieren etwa 10-12 Referendare ... Zahlreiche
Eltern haben sich bereits darüber beschwert. In: StAF, F 110/9 488.

108 Davon möglichst ein Tertial an einem Gymnasium mit Internat, wie in Neustadt oder Euenheim.
•<» Aktenvermerk vom 23.11.1951. In: Ebd.

110 Verordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Kultverwaltung vom 7.10.1952. In: Kultus
und Unterricht 1952, S. 22f. Hierzu und zur Abtrennung der Oberschulämter im Jahre 1954. vgl. Volker Tru-
genberger: Das Regierungspräsidium in Tübingen - eine Institution mit Geschichte. In: 50 Jahre Regierungspräsidium
in Tübingen. Hg. vom Regierungspräsidium Tübingen. Tübingen 2002, S. 26 und 29f.

111 Handschriftliche Marginaldatierung: 30.6. <1952>. In: StAF, F 110/9 488.

112 Vgl. den Organisationsplan der Kultverwaltung vom 1.4.1953. In: Kultus und Unterricht 1953. S. 200.

113 Manfred Overesch: Die gesamtdeutsche Konferenz der Erziehungsminister in Stuttgart am 19./20. Februar
1948. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 28, 1980, S. 248-285. Zum Ganzen vgl. Peter Fränz/Joachim
Schulz: Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz 1948-1998. In: Einheit in der Vielfalt. 50 Jahre Kultusministerkonferenz
1948-1998. Hg. vom Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister. Neuwied/Berlin
1998, S. 177-228.

114 Es handelt sich dabei um die berühmt gewordene Resolution über das Verhältnis von Schule und Universität
und die Erklärung zur Reform der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Höheren Schulen. In: Uls-
höfer (wie Anm. 6). S. 21-25.

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