Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 195
(PDF, 48 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2005/0195
Landesverfassung für grundsätzliche Entscheidungen über Aufbau und Zuständigkeiten der
Landesverwaltung ein Gesetz verlange (Artikel 70 Absatz l).206

Die hierzu erforderlichen Rechtsgutachten zogen die Angelegenheit in die Länge, wodurch
die Gegner einer solchen Statusänderung Zeit und Gelegenheit bekamen, ihre Argumente aus-
zuformulieren und zu verbreiten. Damit tauchten in der Folge Argumente auf, die weniger auf
den subtilen Unterschied zwischen körperschaftlichen und anstaltlichen Rechtsanteilen im
Hochschulstatus abhoben, sondern handfeste politische Interessen widerspiegelten.207 Das Finanzministerium
verwies auf die Folgekosten einer solchen Umwandlung. Das Innenministerium
, das Beamtenministerium, machte geltend, dass dann auch Juristen und andere Laufbahnbeamte
eine Hochschule für ihren Vorbereitungsdienst beanspruchen könnten. Der Stuttgarter
Seminarleiter Beilhardt sah gar im Staatsministerium unter seinem damaligen Staatssekretär
Mayer-Vorfelder das Hauptwiderstandsnest:2m Es wolle zwar die Seminare in die
Hochschulregionen einordnen, ihnen aber zugleich den Hochschulstatus verweigern.209 Massiver
Einspruch kam auch von außen: Die einflussreiche rheinland-pfälzische Kultusministerin
Hanna-Renate Laurien fürchtete, dass dann schlussendlich auch andere deutsche Studienseminare
, so auch die Kleinseminare ihres Bundeslandes, Hochschulen werden wollten.210
Auch der AK III begann zu zögern, nachdem die KMK für die Absolventen von Pädagogischen
Hochschulen ebenfalls einen achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst beschlossen hatte und in
diesem Zusammenhang die Frage auftauchte, ob man hiermit nicht auch die Studienseminare
betrauen könne.

Solcherart allein gelassen, musste der Kultusminister erleben, dass sich der Ministerrat im
Oktober 1974 gegen den Hochschulstatus aussprach und gleichzeitig das Kultusministerium
beauftragte, ein Statusgesetz zu entwerfen, das den Seminaren den gleichen Aufgabenkatalog
zuweise, den sie als Hochschulen gehabt hätten.211 Das Kultusministerium zögerte zunächst,
unter anderem weil inzwischen bekannt geworden war, dass das in Kürze zu erwartende 2.
Bundesgesetz zur Besoldungsvereinfachung für Fachleiter bundesweit nur noch die Dienstbezeichnung
Studiendirektor und die Gehaltsstufe A 15 zuließ.212 Der dann schließlich im Juli
1975 den Seminaren zur Anhörung übersandte Gesetzentwurf213 nannte die Seminare in Institute
für Lehrerausbildung um, übertrug ihnen neben der Aus- und Fortbildung die Aufgabe,
Forschung nach Zustimmung des Kultusministerium zu betreiben214 und an den Universitäten

206 Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden Späth vom 26.3.1973. In: Ebd. Zu den drei Essentials vgl. auch das
Protokoll der Fachleiterkonferenz vom 9.10.1973. In: AStF. Akte III: Konferenzen. Demnach sei bislang nur die
Frage nicht geklärt, wie sich die Beschäftigimg an der Schule mit der zum Hochschulstatus gehörenden Lehrfreiheit
vereinbaren lasse.

207 Zum Folgenden vgl. den Artikel Ministerien ringen um neue Lehrerhochschulen. In: Stuttgarter Zeitung vom
24.5.1974.

208 Rundschreiben an die Seminarleiter vom 27.5.1974. In: AStF. Akte II: Status.

209 Rundschreiben von Beilhardt an die Seminarleiter vom 13.9.1974. In: Ebd.

210 Rundschreiben von Beilhardt an die Seminarleiter vom 28.9.1973. In: Ebd.

211 Rundschreiben von Beilhardt an die Seminarleiter vom 24.10.1974: Wie zu erwarten, lehnte das Kabinett den
Hochschulstatus ab, verlangte vom Kultus- und Finanzministerium aber die baldige Vorlage eines Statusgesetzes
für „Staad. Institute für Theorie und Praxis des Unterrichts". Es sollte eine Zahl neuer Ämter geschaffen
werden, die mit [A] 16er Stellen zu besetzen wären, das Institut sollte engste Tuchfühlung mit der Hochschule
haben, und die Fachleiter sollten in der ersten Phase bei der Fachdidaktik mitwirken. In: Ebd.

212 Rundschreiben Beilhardts an die Seminarleiter vom 7.3.1975. vgl. auch dessen Rundschreiben vom 28.5.1975.
Zum Inhalt des Besoldungsvereinfachungsgesetzes vom 23.5.1975 vgl. das Rundschreiben des Bundesministers
des Inneren an die Länder vom 30.5.1975. Alles in: Ebd.

213 Entwurf Gesetz über die Institute für Lehrerbildung mit Rundschreiben des Ministeriums vom 3.7.1975. In: Ebd.

214 Dazu erläutert die Begründung des Entwurfs: Um den Instituten zu ermöglichen, den fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen
Bereich angemessen zu vertreten, war es erforderlich, ihnen Forschungsmöglichkeiten
einzuräumen, zumal insbesondere die Forschung auf fachdidaktischem Gebiet noch jung ist und es sich
somit hier noch weitgehend um Neuland handelt. Um jedoch eine zielgerichtete und effektive Forschung sicherzustellen
, sind Forschungsvorhaben mit dem Kultusministerium abzustimmen. In: Ebd.

195


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2005/0195