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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 196
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in eigener Verantwortung die Fachdidaktiken zu vertreten (§ 2). Interessanter als diese längst
ausdiskutierte Aufgabenverteilung war jedoch das im Entwurf entwickelte Strukturmodell, das
zum einen die Zusammenlegung von Studienseminaren vorsah215 und zum anderen die Eingliederung
von Abteilungen für den künftigen Vorbereitungsdienst von Grund-, Haupt- und
Realschullehrern ermöglichte (§ 3); damit zielte dieses Gesetz auf eine weitere Vergrößerung
der ohnehin schon großen Seminare Baden-Württembergs.216 Der Lehrkörper sollte künftig
neben dem Institutsleiter Professoren und Fachleiter als Studiendirektoren217 umfassen, wobei
die solcherart hervorgehobenen Professoren vor allem Forschung zu betreiben hätten (§ 4).
Wahrscheinlich war die hieraus erwachsende Kostenlast - und weniger der Protest der Seminare218
- der Grund dafür, dass der Ministerrat diesen Gesetzentwurf im November 1975 ablehnte
.219 Die Seminar- und Fachleiter brachten hierauf in einem ausführlichen Schreiben ihre
bittere Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass entgegen der erklärten Absicht des Kultusministeriums
den Studienseminaren als einziger Institution im Hochschulbereich eine Statusregelung
vorenthalten geblieben sei. Sie forderten den Minister auf, mit den Seminarleitern
rasch zu klären, wie die Dinge weitergehen sollten.220 Die Antwort lag bereits im Sommer
1976 auf dem Tisch - als Entwurf eines Organisationsstatuts für die Studienseminare für die
Lehrämter an Gymnasien und beruflichen Schulen.22i Nachdem 1978 die Frage nach der künftigen
Zugehörigkeit der Seminare, die die Teilung von Wissenschafts- und Kultusministerium
aufgeworfen hatte, dahingehend beantwortet war, dass sie künftig beim Kultusministerium
verbleiben sollten, wurde das Organisationsstatut schließlich am 19. Dezember 1978 vom Ministerrat
als Rechtsverordnung verabschiedet.222 Das Statut hielt an der schulartspezifischen
Lehrerausbildung fest,223 erlaubte jedoch dem Kultusminister, den Studienseminaren Abteilungen
für die Ausbildung von Lehrern anderer Schularten anzugliedern. Neben der Aus- und
Fortbildung übertrug es den Seminaren die Aufgabe, mit den Universitäten zusammenzuarbeiten
und Auftragsforschung zu betreiben. Und um jedes Missverständnis auszuschließen,
fügte es einschränkend hinzu: Umfang und Art der übertragenen Aufgaben werden vom Ministerium
für Kultus und Sport bestimmt (§ 2 Absatz 3). Damit waren auch letzte Anklänge an
einen Hochschulstatus getilgt. Es spricht für die unter Fachleitern inzwischen eingekehrte
Resignation, dass sich Protest nur mehr im Blick auf die ungewöhnliche Neubenennung der
Seminare regte.224 Der Ministerrat nannte daraufhin die Seminare 1981 in Staatliche Seminare

2,3 So der Studienseminare von Freiburg und Rottweil sowie des berufliehen Studienseminars von Freiburg zum
Institut für Lehrerbildung Freiburg/Rottweil. In der Begründung des Entwurfs führte das Ministerium aus. dass
nach Möglichkeit jeder Hochschulregion ein Institut zugeordnet werden solle.

216 Die Größenordnung, an die man dabei dachte, erhellt aus § 3 Absatz I, wonach bei mehr als 1.000 Lehramtsanwärter
ein weiterer Stellvertreter des Institutsleiters zu bestellen sei.

217 Zum Grund für diese Unterscheidung vgl. das 2. Bundesbesoldungsvereinfachungsgesetz von 1975. vgl. Anm.
212.

218 Die Stellungnahme datiert vom 27.8.1975, ist aber im Freiburger Seminararchiv nicht erhalten. Überliefert ist
hingegen der Protest des Freiburger Seminars, vgl. Schreiben der Seminarleiter an das Kultusministerium vom
12.1.1976. In: AStF, Akte II: Status.

214 Die Gründe für die Ablehnung durch den Ministerrat sind im Einzelnen nicht bekannt, da die einschlägigen
Quellen, insbesondere die Protokolle des Ministerrats, derzeit noch der Archivsperre unterliegen. Der Beschluss
zur Nichtweiterleitung des Entwurfs an den Landtag erfolgte auf den Sitzungen des Ministerrats vom 18. und
25.11.1975. Vgl. Schreiben der Seminarleiter an das Kultusministerium vom 12.1.1976. In: Ebd. Sie können
aber nur in der vom Entwurf geplanten grundsätzlichen Strukturveränderung der Seminare zu suchen sein, da
nur diese per Gesetz und nicht per Rechtsverordnung geregelt werden musste.

22(1 Schreiben an das Kultusministerium vom Januar (ohne Tagesangabe) 1976. In: Ebd.

221 In: Ebd.

222 Organisationsstatut der Seminare für Erziehung und Didaktik in der Schule. In: Kultus und Unterricht 1979.
S. 268-271.

223 Dem entsprach die Einrichtung eines eigenen Vorbereitungsdienstes für Haupt- und Grundschullehrer durch den
Ministerratsbeschluss vom 30.10.1979. Vgl. Kultus und Unterricht 1981, S. 129ff.

224 Denkschrift des Bundesarbeitskreises der Seminar- und Fachleiter vom 12.3.1979. In: AStF, Akte II: Status. Die

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