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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0011
in der Nähe des Klosters Adelhausen.27 Es lag an der verkehrsgünstigen Straße nach Basel, bei
deren Abzweigung zum Hexental. Die spezifische Lage an einer Handelsstraße, nämlich der
zwischen Freiburg und Basel, und einer Weggabelung ist hier gegeben. Den Standort im Südwesten
der Stadt erklärt Seidler durch die „Dominanz des Höllentäler Fallwindes" und die
Fließrichtung der Dreisam, von der ein Seitenarm nah am Freiburger Gutleuthaus von der Stadt
wegfloss.28 Die 1589 entstandene Stadtansicht des Gregorius Sickinger, der so genannte Große
Sickingerplan, zeigt deutlich, dass die geforderten „10 Gehminuten" Entfernung zwischen Le-
prosenhaus und Stadt nicht mehr gegeben waren.29 Die geringe Distanz vom Gutleuthaus zur
Stadt im Spätmittelalter lässt sich durch die Ausdehnung der Stadt erklären. Die Freiburger
Quellen sprechen überwiegend von den siechen an dem velde, was darauf hindeutet, dass die
Anlage ursprünglich auf offenem Feld errichtet wurde.30

Die bildliche Darstellung im Großen Sickingerplan (dort Nr. 53) zeigt, dass das Gutleuthaus
aus mehreren Gebäuden bestand. Im Osten grenzte der Gebäudekomplex an Rebflächen. Dort,
wo die Mauer einen Knick zur Kirche hin macht, ist deutlich eine Art geschlossenes Gatter oder
Eingangstor erkennbar. Genau identifizieren lässt sich anhand des Glockentürmchens nur die
Kirche. Die kleineren aneinander gereihten Häuser oberhalb der Kirche könnten die Wohnhäuser
der Insassen, Pfründner und Angestellten gewesen sein. Die Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude
sind demnach in den beiden freistehenden Häusern in der Mitte und in den beiden
langgestreckten Bauwerken ganz links und an der Kirche zu vermuten.

Insgesamt erweist sich das Freiburger Gutleuthaus im späten 16. Jahrhundert als eine räumlich
relativ großzügige Anlage, so dass von einer Selbstversorgung auszugehen ist. Es entsprach
in seiner Bauform den typischen Anforderungen, die an ein mittelalterliches Leprosorium gestellt
wurden.

Leben in bruderschaftlicher Gemeinschaft

Die Insassen der Leprosenspitäler bildeten eine religiöse Gemeinschaft, eine Bruderschaft.31
Ingeborg Hecht sieht darin eine „weltliche Betgemeinschaft", die eine monastische Lebensweise
pflegte, was ihren bruderschaftlichen Charakter ausmachte.32 In dieser neuen Art der
Lebensführung sollten die Ausgestoßenen „eine neue Erfüllung für ihr Dasein finden".33 Innerhalb
der Gruppe der Aussätzigen galt die Gütergemeinschaft. Neu hinzugekommene Mitglieder
mussten sich einer Art Probezeit oder Noviziat unterziehen. In internen Angelegenheiten
wurde in regelmäßigen Abständen gemeinsam Recht gesprochen, im Extremfall sogar der
Ausschluss eines Mitglieds der Gemeinschaft beschlossen.34

Die Freiburger Siechenordnung unterscheidet zwischen pfründner oder siech.35 Es gab bru-
der und schwostern, auch von tochter und knaben ist die Rede.36 Neben einheimischen und

27 Ulrich P. Ecker: Bettelvolk, Aussätzige und Spitalpfründner. Armut und Krankheit als zentrales Aufgabenfeld
der Stadtverwaltung. In: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Bd. 1. Von den Anfängen bis zum „Neuen
Stadtrecht" von 1520. Hg. von Heiko Haumann und Hans Schadek. Stuttgart 1996, S. 468-500, hier S. 479.

28 Seidler (wie Anm. 3), S. 335.

29 Ingeborg Hecht: Der Siechen Wandel. Die Aussätzigen im Mittelalter und heute. Freiburg 1982, S. 18; Karl
Baas: Gesundheitspflege im mittelalterlichen Freiburg im Breisgau. Freiburg 1905, S. 77.

30 Zum Beispiel Poinsignon (wie Anm. 17), S. 32, Nr. 73; Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 471 f., G Nr. 3f. und S.
490f., G Nr. 23-25; Rest (wie Anm. 15), S. 645, G Nr. 146.

31 Gundolf Keil: Der Aussatz im Mittelalter. In: Aussatz - Lepra - Hansen-Krankheit. Teil 2. Aufsätze. Hg. von
Jörn Henning Wolf. Würzburg 1986, S. 85-102, hier S. 89.

32 Hecht (wie Anm. 29), S. 23.

33 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 61.

34 Gundolf Keil: Artikel „Aussatz". In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 1. München 1980, Sp. 1249-1257, hier
Sp. 1252.

3-s Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 539, G Nr. 108.
Rest (wie Anm. 15), S. 683, G Nr. 215.

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