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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 12
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zeitweilig vorkommenden fremden Aussätzigen gab es auch gesunde Pfründner, die sich dort
vermutlich zur Altersversorgung eingekauft hatten. Sie alle waren Mitglieder der Bruderschaft.

Die Ergänzungsbestimmungen unterschieden zudem zwischen Aussätzigen, die zwar zur
Bruderschaft gehörten, aber nicht im Freiburger Gutleuthaus wohnten und zwischen Fremden,
die nicht zur Bruderschaft gehörten. Kam ein arm kind, das in dise bruderschaft gehörte, ...
denen sol man teilen und sifri halten, als weren si ein jar hie gesin?7 Knefelkamp schließt daraus
, dass die Freiburger Aussätzigen einer überregionalen Bruderschaft angehörten.38

Als „geradezu klösterlich" bezeichnet Ulrich Ecker den Tagesablauf der Freiburger Aussätzigen
, denen genau vorgeschrieben war, wann und wie oft sie zu beten und den Gottesdienst
zu besuchen hatten.39 Während in der Siechenordnung von 1480 den Aussätzigen lediglich auferlegt
wurde, regelmäßig an der Messe in St. Georgen teilzunehmen,40 gab die Ergänzungsbestimmung
von 1507 genaue Anweisungen. Vor und nach dem Essen sollte ein jede person in
dem hus, es sige man, wib, knab oder tochter, beten ein paternoster, ein ave Maria und ein glou-
ben. Tat man das nicht, musste man sechs pfening Strafe bezahlen. Der husmeister soll das anfachen
, seine Mitbrüder und -Schwestern also dazu anhalten, ebenfalls unter Androhung einer
Buße von ein Schilling pfening. Außerdem waren die Insassen des Gutleuthauses verpflichtet,
jeden Tag in der Capellen der Messe beizuwohnen. Falls kein Gottesdienst abgehalten wurde,
sollten sie sich trotzdem morgens vor dem Frühstück für die Dauer einer Messe in der Kapelle
einfinden und für die mildtätigen Stifter beten. Starb eines der Mitglieder der Leprosenbruder-
schaft, wurde sofort eine Messe für ihn gelesen und jeder sollte, im nachbeten funfzehen paternoster
, sovil ave Maria und ein globen. Zum Trost der Verstorbenen sollten vier Kerzen uf
jedem stock brinnen, wenn man in der Gutleuthauskapelle betete. Darüber hinaus sollten sie
für die Toten an allen Fronfastentagen zwei Messen halten und ihre Namen vor dem Altar verlesen
. Hinzu kamen vier Messen ufunsers herrgots tag. Wurde man durch ein redliche ursach,
z.B. Krankheit, an der Anrufung Gottes gehindert, so sollte man dies dem Meister oder seiner
Frau umgehend anzeigen.41 Man sieht, dass die Gebete den Alltag bestimmten und einen Großteil
der Zeit in Anspruch nahmen. Die Tatsache, dass die Verweigerung des Gebets unter Strafe
stand, deutet darauf hin, dass nicht immer freiwillig und diszipliniert gebetet wurde. Vermutlich
strebte man einen klösterlich geregelten Tagesablauf an, was die Führung der Gemeinschaft
erheblich vereinfacht hätte.

Der Siechenordnung von 1480 lässt sich ferner entnehmen, dass die Insassen des Freiburger
Gutleuthauses eine gute Verpflegung genossen. Viermal in der Woche gab es jeweils zum Mittag
- und Abendessen Fleisch, freitags Fisch und an den Fronfastentagen zusätzlich Käse im
Wert von 8 Rappen und Butter.42 Außerdem gab es zu allen malen brotes gnug und darczu ir
yedem ein sechssling wins. Etwas von der Nahrungsmittelration zu verkaufen, war den Aussätzigen
verboten. Während der Fastenzeit war der Meister angehalten, visch oder häring auszuteilen
. Aus den Rechnungen des Heiliggeist-Spitals ist ersichtlich, dass die Bewohner des
Gutleuthauses über Obst, Gemüse und Nüsse aus eigenem Anbau sowie über Rind- und
Schweinefleisch aus eigener Viehhaltung verfügten.43

" Ebd.

38 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 73, dort Anm. 88.

39 Ecker (wie Anm. 27), S. 479.

40 Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 537f., G Nr. 108. Warum die Leprosen Zutritt zur St. Georgener Kirche hatten,
bleibt an dieser Stelle unklar. Vielleicht war ein abgetrennter Bereich innerhalb der Kirche für sie reserviert oder
sie verfolgten den Gottesdienst durch Hagioskope.

4> Rest (wie Anm. 15), S. 680-684, G Nr. 215.

« Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 538f., G Nr. 108.

43 Ursula Huggle: Johann Simler. Kupferschmied und Rat zu Freiburg im 17. Jahrhundert (Veröffentlichungen
aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 23). Freiburg 1989. S. 206.

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