Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 15
(PDF, 44 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0015
gewisses gesellschaftliches Ansehen verbunden war. Im Zeitraum zwischen 1379 und 144366
sowie 1454 und 150067 stammte mindestens einer der drei Pfleger aus dem Adel. Zwischen
1379 und 1392 waren sogar zwei der drei Pfleger so genannte Edle, der dritte war ein zünftiger
Ratsherr. Von 1398 bis 1443 setzte sich die Pflegschaft aus einem Edlen, einem Zünftigen
und einem aus den Reihen der Kaufleute zusammen.68 Zwischen 1454 und 1500 gewannen die
Zünfte die Oberhand bei der Besetzung der Ämter der Gutleutpfleger, so dass sie fortan zwei
der drei Stellen besetzten und nur noch der dritte Pfleger adlig war.

Die Anzahl der für das Gutleuthaus zuständigen Pfleger stieg von einem im 13. Jahrhundert
auf drei um 1370.69 Diese Vergrößerung der Pflegschaft im 14. und 15. Jahrhundert deutet
darauf hin, dass der Arbeitsaufwand, der mit diesem Amt verbunden war, zunahm. Daraus wiederum
kann man schließen, dass es einen steten Zuwachs an Aussätzigen in Freiburg und
damit eine Ausweitung des Leprosenspitals gegeben haben muss.

Eine schriftliche Fixierung der Aufgaben des Gutleutpflegers in der Siechenordnung liegt im
Gegensatz zum Heiliggeist-Spital, das in seiner Ordnung von 1318 die Funktionen und Aufgaben
des Personals schriftlich festhält, beim Gutleuthaus nicht vor.70 Möglicherweise waren
1480 die Aufgaben schon so selbstverständlich und allgemein bekannt, dass man es nicht mehr
für nötig hielt, sie in der Siechenordnung aufzuführen. Bei seinem Amtsantritt musste der
Gutleutpfleger einen Amtseid ablegen, der uns heute Aufschluss über seine Tätigkeit gibt. Er
musste geloben des hus nutz zefurndern und sinen schaden ze wenden. Darauf folgend verpflichtete
er sich uff dasselb hus acht zehaben, bekam also die Aufsicht über das Gutleuthaus
übertragen. Auch sollte er rechnung von dem gutlut meister empfahen. Pfleger und Meister sollten
all suntag nach der fruen predig, vorm ritter zusamen komen und der Pfleger sollte bei diesem
wöchentlichen Treffen hören, bevelhen und entscheiden was dem hus anlig.11 Außerdem
hatte sich der Pfleger um „äußere Angelegenheiten" des Gutleuthauses zu kümmern.72 Dabei
handelte es sich vor allem um juristische Dinge wie etwa die Annahme einer Stiftung. Er vertrat
also das Gutleuthaus in behördlichen Dingen, wickelte Geschäfte ab und nahm die Interessen
dieser ,,selbständige[n] städtische[n] Anstalt" auch gegenüber dem Rat wahr.73 Gleichzeitig
war der Pfleger Repräsentant der Stadt, der die Vermögensverwaltung, die in den
Händen des Gutleutmeisters lag, überwachte.74 Der Pfleger musste auch die Geschäftsbücher
kontrollieren, die vom Meister geführt wurden, und seinerseits vor dem Rat einen Geschäftsbericht
ablegen.

Aus der Urkunde des Kardinallegats Hugo von 1251 ist ersichtlich, dass es von Anfang an
oder zumindest seit der ersten urkundlichen Erwähnung einen magister, d.h. einen Meister im
Freiburger Gutleuthaus gab.75 Dieser Siechenmeister oder auch Schaffner war zusammen mit
seiner Frau für die inneren Angelegenheiten verantwortlich, beaufsichtigte die Aussätzigen
sowie das Personal und wohnte in der Einrichtung.76 Die Meisterin wurde dabei von einer kellerin
(= Hausmagd) in der Haushaltsführung unterstützt.77 Die Amtszeit des Gutleutmeisters

<* StadtAF, B5 Ia Nr. 1.

67 StadtAF, B5 Ia Nr. 2.

68 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 199-202. Knefelkamp legt im Anhang seiner Arbeit eine detaillierte, chronologisch
nach urkundlicher Erwähnung sortierte Namensliste der Pfleger und Meister des Freiburger Gutleuthauses
vor.

69 Ecker (wie Anm. 27), S. 479; Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 68 und 199-202. Nach Lincke (wie Anm. 16),
S.63, waren bereits seit 1305 regelmäßig drei Pfleger vorhanden.

70 Lincke (wie Anm. 16), S. 63f., dort Anm. 70.

71 StadtAF, B3 Nr. 3 (Eidbuch, 1486-1502), fol. 13r.

72 Ecker (wie Anm. 27), S. 479.

73 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 68.

74 Lincke (wie Anm. 16), S. 65.

" Hefele (wie Anm. 5), S. 102, Nr. 120.

76 Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 536, G Nr. 108.

77 Rest (wie Anm. 15), S. 687, G Nr. 215.

15


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0015