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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 17
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0017
Geld in die Kasse. Ausgaben wurden getätigt für Weide- und Kapitalzinsen, Reisekosten und
die Besoldung des Personals, wie z.B. des Pfarrers oder des Pflegers. Quellen über geschäftliche
Tätigkeiten liegen aus dem Mittelalter nur wenige vor. 1337 kaufte das Gutleuthaus der
Priorin und dem Konvent des Freiburger Dominikanerklosters St. Agnes ein Haus im Dorf
Wiehre ab.89 1355 verkaufte Ritter Heinrich Spörli von Freiburg dem Gutleuthaus 26 Scheffel
Roggen und 6 Hühner jährlichen Zinses umbe drie unde zwenzig marke lötiges Silbers fribur-
ger geweges.90

Eine wichtige Einnahmequelle konnte auch die Gewährung einer Indulgenz darstellen. Solche
Privilegien wurden dem Freiburger Gutleuthaus 1284 vom Bischof von Litauen, der einen
Ablass von 40 Tagen gewährte,91 sowie 1290 von Bischof Konrad von Toul und Bischof
Rudolf von Konstanz anlässlich der Altarweihe in der Kapelle verliehen.92

Einnahmen aus Pfründverträgen

Zum Teil wurden die Aussätzigen, wenn sie mittellos waren, umsonst, also gegen Gotteslohn
in das Gutleuthaus aufgenommen oder sie bezahlten ein geringes Eintrittsgeld, die so genannte
gemeine Pfründe.93 In der Ergänzungsbestimmung zur Siechenordnung von 1507 heißt es dazu:
Item welche person, bruder oder schwoster, in diese bruderschaft will, die soll dem schriber zu
einschriben geben zwen pfening und unser frowen in die buchs geben all fronfasten ein pfe-
ning.94 Zusätzlich musste jeder seinen eigenen Hausrat und ein Bett mitbringen.95 Die Höhe
des Eintrittsgeldes richtete sich wahrscheinlich im Einzelfall nach dem Umfang des Vermögens
, das der Erkrankte zurückließ. Im Fall von Conrad Sybolt, einem Freiburger Bürger, der
des Aussatzes verdächtigt wurde, hat in sin husfrow getruwlich bedacht vnd mit einer pfründ
hie zu den guten Lut vnd darzu ein Lipding gült vffirem eigen gut gnüglich versehen.96

Nach dem Tod eines Insassen viel dessen Erbe grundsätzlich an das Leprosenhaus.97 Dies ist
auch in Freiburg festzustellen, wo zins, gült, ligend gütter, barschafft... hussraut, cleider und
bettwat... dessglich barschafft, die einer im todbett und nach [dem] tod verlat dem Gutleuthaus
zufallen sollte.98 Zugleich beweist dies, dass es Pfründner gab, die weiterhin Eigentum
besaßen, also bei ihrer Aufnahme nicht ihres gesamten Besitzes für verlustig erklärt worden
waren. Auch Franz Irsigler und Arnold Lassotta sprechen in diesem Zusammenhang von einem
„Privatvermögen", das nicht vom Verpfründungsvertrag berührt wurde.99 Auch Lincke interpretiert
den angeführten Passus aus der Siechenordnung dergestalt, dass die Siechen außer dem
mitgebrachten Hausrat auch Privatbesitz - wie Grundstücke, Immobilien, Zins- und Pachteinkünfte
- haben konnten, über den sie „lebenslang" verfügen durften.100 Darüber hinaus zeigt
es, dass sich der juristische Umgang mit den Leprosen bis zu diesem Zeitpunkt gelockert hat
und ihnen ein gewisser eigener Handlungsspielraum zugestanden wurde.101

In den mittelalterlichen Spitälern lassen sich zumeist drei Arten einer Pfründe unterscheiden
: die gemeine Pfründe, die Mittelpfründe und die Herrenpfründe. Als gemeine Pfründe

™ Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 492f., G Nr. 6.
w Ebd., S. 473, G Nr. 5.

91 Rest (wie Anm. 15), S. 646, G Nr. 147.

92 Ebd., S. 646f., G Nr. 148. Erinnert sei auch an den 1268 von Albert Magnus gewährten Ablass, vgl. Anm. 15.

93 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 70.

94 Rest (wie Anm. 15), S. 685, G Nr. 215.

95 Franz Irsigler/Arnold Lassotta: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Außenseiter in einer mittelalterlichen
Stadt. München 1995, S. 69-86, hier S. 76.

StadtAF, B5 XI Nr. 3/9 (Missiven), fol. 47r.
97 Reicke (wie Anm. 80), S. 212f.
™ Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 536f., G Nr. 108.

99 Irsigler/Lassotta (wie Anm. 95), S. 77.

100 Lincke (wie Anm. 16), S. 60.

101 Reicke (wie Anm. 80), S. 245.

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