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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 18
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werden die Mindestleistungen bezüglich Verpflegung und Wohnung verstanden, die diejenigen
erhielten, die ohne einen Kostenbeitrag oder nur gegen ein geringes Eintrittsgeld (s.o.) in
das Spital aufgenommen wurden. Die Mittelpfründe, die etwas teurer war, wurde in der Regel
von „Kleinbürgern" in Anspruch genommen, die zwar finanzstärker waren, sich eine Herrenpfründe
aber dennoch nicht leisten konnten. Besonders privilegiert lebten die Inhaber einer
Herrenpfründe.102 Zieht man zum Vergleich das Heiliggeist-Spital von Freiburg heran, dann
entsprach dort eine Herrenpfründe der Pfründe eines Spitalgeistlichen. Sie beinhaltete nicht
nur eine eigene Wohnung, sondern auch bessere Mahlzeiten, die wahlweise am Tisch des Spitalmeisters
oder im Krankheitsfall in der eigenen Stube eingenommen werden konnten.

Vom Freiburger Gutleuthaus sind insgesamt drei Pfründvertrüge überliefert, die detaillierte
Vereinbarungen bezüglich Pfründkauf und Nachlass enthalten. Das (gesunde) Ehepaar Bertold
und Adelheid von Feldkirch kaufte sich 1333 für zwenzig phunt phennige in das siechen
spital an dem velde bi Friburg ein und brachte verschiedene Güter, Grundstücke und ein Haus
mit ein, von deren Erträgen sie ein lipgedinge erhielten. Nach ihrem Tod sollte alles das Gutleuthaus
erben. Das Ehepaar behielt sich jedoch vor, von dem Vertrag zurückzutreten und das
Leprosorium wieder zu verlassen. In diesem Fall sollte man ihnen das vorgeschriben gut...
widergeben. Gegen etwaige Erbansprüche der Verwandten sicherte man sich vertraglich ab.103
Der zweite Vertrag stammt aus dem Jahr 1396. Der ebenfalls gesunde Rüdin Meiger ver-
pfründete sich mit sinem Hb und mit allem sinem gut. Er vereinbarte eine „Probezeit" von
einem Jahr, innerhalb der er ohne Ansprüche des Gutleuthauses zurücktreten konnte. Sollte
er während seines Aufenthaltes sterben, fiele sein eingebrachtes Gut, daz huss und die reben,
an die Einrichtung.104 Besonders interessant ist der Pfründvertrag der Elis Schurmeigerin aus
dem Jahr 1446, da es sich bei ihr um eine an Lepra erkrankte Nonne aus dem Kloster St.
Agnes handelte.105 Für 50 rheinische Gulden erhielt sie eine Siechenpfründe, die neben der
üblichen Verpflegung eine eigene Wohnung beinhaltete. Nach ihrem Tod erbte das Gutleuthaus
das mitgebrachte Hausgerät. Ihre Gebetbücher jedoch fielen an das Kloster St. Agnes
zurück. Der Vertrag wurde zwischen den drei Gutleutpflegern, der Priorin und dem Konvent
abgeschlossen.106

Man darf annehmen, dass mit den zwei Verträgen von gesunden Personen eine gesicherte
Altersversorgung erreicht werden wollte.107 Ob nun die Angst vor Ansteckung keine Rolle
mehr spielte, ist heute kaum zu ermessen. Möglicherweise war im Heiliggeist-Spital für einen
Pfründner gerade kein Platz frei oder der Preis einer Pfründe war beim Gutleuthaus günstiger.
Aus der geringen Anzahl an erhaltenen Pfründverträgen schließt Ingrid Lincke, dass dort überwiegend
arme Pfründner gewohnt haben, mit denen keine schriftlichen Verträge abgeschlossen
wurden, da sie den allgemein gültigen Bestimmungen unterworfen waren.108 Einzelvereinbarungen
kamen vermutlich erst dann zustande, wenn der Pfründner eine größere Menge an Besitz
einbrachte, die ihn dazu berechtigte, von der Norm abweichende Bedingungen zu stellen.
Der daraus resultierenden Annahme, dass es nur wenige wohlhabende Freiburger gab, die
unter Aussatz litten, widerspricht Knefelkamp. Er glaubt vielmehr, dass bei den reicheren Bürgern
eine größere Chance bestand, die Krankheit geheim zu halten oder gegebenenfalls die
Lepraschauer zu bestechen.109

"»2 Ebd., S. 206-211.

i'» Korth/Albert (wie Anm. 6), S. 49 lf., G Nr. 25.
i«4 Ebd., S. 510f.. G Nr. 56.

105 Rest (wie Anm. 15), S. 664, G Nr. 178.

106 Lincke (wie Anm. 16), S. 61.
•07 Ebd., S. 61.

108 Ebd., S. 60. Unwahrscheinlich, aber nicht ganz auszuschließen ist, dass das Bild womöglich durch eine lückenhafte
Überlieferungslage verfälscht sein könnte.

109 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 70.

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