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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 26
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0026
listung der vom Konvent abhängigen Güter, weist eine rasche Ausbreitung des Gebietes um St.
Peter aus.3 Außerdem besaß die Abtei neben den umliegenden Rodungen Gottschalksreute.
Ober- und Unteribental, Glottertal, Eschbach, Weiler, Rohr und Rechtenbach auch Gebiete im
Breisgau, dem Dreisamtal, der Baar, im heutigen Schwäbischen und in der Mittelschweiz.4 Mit
dem Tod des letzten Zähringerherzogs Bertold V. 1218 schwand der überregionale Einfluss der
Abtei. Sie behielt jedoch im Südschwarzwald aufgrund ihres Reichtums eine dominante Stellung
. Ein Brand, der 1238 große Teile des Klosters zerstörte, fügte der Abtei erheblichen finanziellen
Schaden zu. In den folgenden Jahren musste Abt Arnold (1255-1275)5 „wegen der vielen
Schulden, durch welche das abgebrannte Kloster bedrängt war", Güter im Breisgau verkaufen
.6 Unter seinem Nachfolger Walter I. (1275-1291) vergrößerte sich das finanzielle
Defizit durch den Wiederaufbau nochmals; allerdings konnte das Kloster in den 1390er-Jahren
die Weihe der neu errichteten Kirche feiern. Das 14. Jahrhundert war geprägt von den großen
Pestepidemien zwischen 1348 und 1352. Eine Handschrift des 18. Jahrhunderts verzeichnet,
dass die Pest „52-mal umgegangen sei".7 Der daraus resultierende Bevölkerungsrückgang hatte
auch Auswirkungen auf das Kloster, da viele landwirtschaftliche Güter unbebaut blieben.

Die weltlichen Kastvögte der Abtei

Kurz nach der Verlegung des Klosters St. Peter von Weilheim an der Teck in den Schwarzwald
bestätigte Papst Urban II. die Gründung und unterstellte das Gotteshaus seinem Schutz.8 Da
durch die benediktinische Reform eine „verfassungsrechtliche Entwicklung"9 in Klöstern dieses
Ordens eingesetzt hatte, musste neben dem Abt als Grundherr eine weltliche Gewalt eingesetzt
werden, welche die Hoheitsrechte, d. h. die politische Herrschaft über das Grundeigentum
einschließlich der hohen Gerichtsbarkeit, ausübte. Die päpstliche Bulle setzte die freie
Wahl des Vogtes durch Abt und Mönche voraus, doch sollte der Vogt nur außerhalb des eigentlichen
Klosters sein Amt wahrnehmen.10 Dies beinhaltete, dass das Grundeigentum an den
Gütern und die wirtschaftlichen Rechte weiterhin beim Abt und beim Kloster verblieben.

Zunächst hatten die Herzöge von Zähringen die Kastvogtei sowie die Schutzherrschaft des
Klosters bis zu ihrem Aussterben inne." Nach dem Tod Bertolds V. entbrannte ein Streit um
die Vogtei, an dessen Ende sich der Konvent gezwungen sah, den Grafen von Freiburg als neuen
Vogt zu wählen. Jedoch wurde das Hoheitsgebiet des Klosters aufgespalten, d. h. die schweizerischen
Besitzungen bekamen als weltlichen Vogt den Grafen von Kyburg und die schwäbischen
Gebiete den Herzog von Teck. Der Graf von Freiburg übte sein Recht ausschließlich im
Breisgau und in den unmittelbar beim Kloster liegenden Gütern aus.12

3 GLA, 14/4.

4 Zu den einzelnen Gebieten siehe Weber (wie. Anm. 2), S. 73ff.

5 Die Namen der Äbte und ihre Lebensdaten basieren auf Weber (wie Anm. 2), S. 45-73.

6 Ebd.. hier S. 46. Zu den Äbten siehe auch Julius Mayer: Geschichte der Abtei St. Peter auf dem Schwarzwald.
Freiburg 1893.

7 Mühleisen (wie Anm. 1). S. 3.

s Zur Abtei St. Peter vor der Verlegung in den Schwarzwald siehe Hans-Martin Maurer: Weilheim bis zur Stadtgründung
. In: Heimatbuch Weilheim an der Teck. Bd. 3. Hg. vom Bürgermeisteramt Weilheim an der Teck anlässlich
der 1200-Jahr-Feier und des 650jährigen Stadtjubiläums. Weilheim 1969. S. 15-61.

9 Weber (wie Anm. 2), S. 73.

10 Theodor Mayer: Die Besiedelung und politische Erfassung des Schwarzwaldes im Hochmittelalter. In: ZGO 52.
1939, S. 500-522, hier S. 505.

11 Als Kastvogt wird - im deutschen Südwesten seit 1130 - der Haupt- oder Großvogt (advocatus principalis) einer
Kirche bezeichnet, der die hohe Gerichtsbarkeit ausübt und gleichzeitig oberster Schirmherr ist. Vgl. Heinz
Dopsch: Kastvogt, Kast(en)vogtei. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5. Stuttgart/Weimar 2000 (CD-ROM-Ausgabe
), Sp. 1053; Hans Hirsch: Über die Bedeutung des Ausdruckes Kastvogt. In: Aufsätze zur mittelalterlichen
Urkundenforschung. Hg. von Hans Hirsch und Theodor Mayer. Darmstadt 1965, S. 197-202.

12 Zu den Grafen von Freiburg siehe Eva-Maria Butz: Adlige Herrschaft im Spannungsfeld von Reich und Region
. Die Grafen von Freiburg im 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im

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