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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 51
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0051
zur Zeit einer schweren Krise mit Hungersnot und Auswanderungen, dachte die Gemeinde
nämlich an den Verkauf dieses Gebäudes, da sie 1767 ein neues Rathaus errichtet hatte und nun
Geld brauchte.45 Am 24. Mai 1771 veräußerte die Gemeinde daher mit Erlaubnis der Herrschaft
das Wirtshaus mit Scheuer - aber ohne Salzhäusle, welches der Herrschaft vorbehalten blieb -
an den Küfer und Gerichtsbeisitzer Joseph Behe für 2.000 Gulden.46 Sollte damit der spätere
„Schwarze Adler" gefunden worden sein? Ortsvorsteher Schill ist anderer Meinung. Ihm ist es
gelungen, das Gebäude zu lokalisieren. Er kam zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um den an
der Landstraße gelegenen „Adler", sondern um das später „Hirschen" genannte Wirtshaus mitten
im Dorf handelt. Wie schon beim Gasthaus in Jechtingen wollte der neue Besitzer keinerlei
Konkurrenz dulden, so dass die Gemeinde zusichern musste, kein neues Gemeindehaus zu
bauen oder zu kaufen. Alle Feste wie Fronleichnam und das Mauritiusfest - die Kirche in Oberbergen
war dem heiligen Mauritius geweiht - sowie alle Hochzeitsfeierlichkeiten sollten wie
bisher auch künftig dort abgehalten werden. Weitere Vergünstigungen wurden ihm zugestanden
: Er war von allen Wachtdiensten befreit, durfte im Herbst schon mit den ersten Weinbauern
lesen, selbst Brot backen und schlachten.

Ganz leicht wird es Behe nicht gefallen sein, den hohen Kaufpreis für das Wirtshaus aufzubringen
. Immerhin durfte er in zwei Raten bezahlen. Bei der Eröffnung war sicher die ganze
Gemeinde anwesend, denn jeder Bürger - Frauen hatten im Gasthaus nichts zu suchen! -
erhielt ein Maß Wein, etwa 1,6 1, ein 2-Kreuzer-Brot und 1 Pfund Fleisch. Der „Hautevolee"
des Dorfes - Vogt, Richter und Mitglieder des Bürgerausschusses - wurde natürlich gesondert
eine Mahlzeit serviert.

Behe, ein einflussreicher und offenbar wohlhabender Mann, hatte schon ein Jahr vor dem
offiziellen Kauf des Gemeindewirtshauses etwas anderes erworben: eine Schildgerechtigkeit.
Es ist anzunehmen, dass er damals schon auf dem Gemeindewirtshaus saß, möglicherweise als
Pächter.47 Sein Ziel war sicher, ein Wirtshaus zu betreiben, das ihm selbst gehörte und das vor
allem mit allen Rechten ausgestattet war. Mit der Schildgerechtigkeit, symbolisch dem Wirtshausschild
, erhielt er das Recht, warme Mahlzeiten, Zimmer zur Übernachtung und einen Gaststall
anzubieten. Ohne Schild hätte er nur Wein, Brot und Käse verkaufen dürfen wie der Wirt
in Jechtingen. Daher sprach Behe bei Maria Klara Katharina von Fahnenberg vor und erstand
für 66 Gulden die Schildgerechtigkeit. Allerdings wollte er das Wirtshausschild nicht für das
Gemeindewirtshaus, es war ja schon mit allen Rechten ausgestattet. Hier ging es um ein zweites
Gasthaus!

Die Schildgerechtigkeit zum „Schwarzen Adler"

Am 2. Juni 1770 ließ Maria Clara Catharina von Fahnenherg, gebohrne von Berncastel in Freiburg eine
Urkunde aufsetzen, in welcher sie dem ehrsamm und beschaydenen Joseph Behe des Gerichts zue Oberbergen
... auf sein bittliches Ansuechen gegen Erlaag 66 fl, sage sechzig sechs gülden rauer wehrung4S
ein Wiirths- und Tafern Gerechtigkeit mit dem Schild zum Schwarzen Adler nebst dem Recht, auf solcher
Würthschafft buchen und mezgen zue dürffen, auch noch mit der Versicherung, dass nebst diesem und dem
Gemeinen Würthshaus kein weiteres mehrer aufkommen lassen werde ... So sollte also die Wirtschaft
heißen, die er eröffnen konnte, wenn er den richtigen Zeitpunkt für gekommen hielt. Außerdem gewährte
man ihm noch eine besondere Vergünstigung: weil des Käuffers dermaliges Haus zum Würthen ohndien-
lich, und er auch das ehevorige Gemeindswürthshaus noch über dieses erkauffet, mithin nicht zwey Wiir-
thshäußer bedarff, dass er den eben andurch an sich erhaltenen Schild zum Adler seinerzeit, wann es ihm

45 Kreisbeschreibung (wie Anm. 3). Bd. II/2, S. 822.
GLA, 44/5967a.

47 Es muss offen bleiben, ob die Kaufurkunde erst ein Jahr später, 1771, aufgesetzt wurde oder ob mit erkauffet

(siehe in der Urkunde) nur die in der Regel für ein Jahr erteilte Pacht gemeint war.
4K Raue Währung ist Landeswährung, bei welcher der Gulden zu 50 Kreuzern gerechnet wurde und nicht zu 60 wie

bei der Reichswährung.

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