Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 65
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halben dann vil besser were, ahn sein statt etwa auf ein Anderen taugenlichen vnd geschickten
Buechtruckher, der für sich selbs vnd sie seinigen vnser Alten wahren Catholischen Religion
vnzweifenlich zugethan, nachdenkhen zuohaben.

Diese Bedenken werden Froben vorgetragen und er versucht sie in einer Supplication vnd
Erklärung an den Ehrsamen Rhat der Loblichen Stadt Freiburg vom 1. Juli 1583 zu entkräften
, wo er unter anderem beteuert: Ich versprich auch hirmit bey höchsten trewen, das zuem
wenigsten nichts, so der Catholischen Religion eingen nachtheil brächte, getruckht noch ver-
kaufft werdenn. Es soll auch das gesind gemainer Ordnung diser Loblichen Stadt beneben
allenthalben ihren gewohnlichen freyhaiten sich alleweg gemeß halten.1 Offensichtlich hat
jedoch die Erklärung Frobens nicht den gewünschten Erfolg gebracht, weshalb Froben versuchte
sich mit dem Drucker Abraham Gemperlin zu arrangieren, in dem er diesem einen Teil
seiner Druckerei verkaufte, wohl in der Hoffnung, dass offiziell dann Gemperlin die Druckerei
führt und Froben im Hintergrund weiter wirken konnte.8 Interessant ist, dass er in dieser
Abmachung Gemperlin zwar die lateinischen und griechischen Drucktypen verkaufte, nicht
aber die hebräischen, was daran zu erkennen ist, dass in einer der beiden Handschriften das
Wort hebräische gestrichen und durch Griechische ersetzt wurde.

Trotz der grundsätzlich wohlwollenden Haltung von Stadt und Universität zur Druckerei des
Frobenius wie auch Frobens Zugeständnissen gab die österreichische Regierung keine Ruhe.
In zwei gleichlautenden Schreiben im Namen des Landvogts, Regenten und der Räte des oberen
Elsass an die Universität und den Rat der Stadt Freiburg vom 13. Dezember 1583 werden
die Bedenken wiederholt, nämlich als durch der art baldt ein großer Unrath in der Stadt Freiburg
angericht werden möchte, was die Oberen nit leiden wollen.9 Es wurde gefordert, Frobe-
nium von seinem Begeren abzuweisen und die Erlaubnis zur Errichtung einer Druckerei zurückzunehmen
. Auch Froben selbst erhielt am gleichen Tag von der gleichen Stelle ein entsprechend
abschlägiges Schreiben. Ambrosius Froben hat dann wohl noch seine angefangenen
Aufträge in Freiburg abgeschlossen, spätestens im Jahr 1585 kehrte er nach Basel zurück und
übergab das Geschäft in Basel an seinen Sohn Hieronymus und seinen Schwiegersohn Jonathan
Meyer zum Hirzen. Er ist zu diesem Zeitpunkt 58 Jahre alt. Freiburg war damit wieder
einmal ohne Buchdruckerei.

In den oben erwähnten konfessionellen Auseinandersetzungen wird Froben aber nie vorgeworfen
, dass er in seinem Betrieb Juden beschäftigt, obwohl er bei den Verhandlungen darauf
hingewiesen hatte, dass er diese benötige. Die österreichische Verwaltung hatte es scheinbar
nur auf die zwinglische und calvinische Pest (s.o.) abgesehen, vor allem weil das Verhalten seiner
Frau und seiner protestantischen Angestellten in den Augen der Obrigkeit als inakzeptabel
betrachtet wurde. So kommt es, dass in der gesamten Korrespondenz zwischen der Universität,
dem Rat der Stadt Freiburg und der österreichischen Regierung niemals der Name des von Froben
mitgebrachten jüdischen Druckers Israel Sifroni in diesen Zusammenhängen auftaucht.
Erst aus dem Jahr 1585 liegt ein durchaus wohlwollender Abschieds- und Geleitbrief für
Sifroni vor, der ihm vom Syndikus der Universität ausgestellt worden war und der weiter
unten noch ausführlicher vorgestellt wird.

Leben und Wirken Israel Sifronis

Israel Sifroni stammte aus dem südlich von Mantua gelegenen Ort Guastalla in Italien. Wann
er geboren und wo er ausgebildet wurde, ist nicht bekannt. Vermutlich arbeitete Sifroni als junger
Mann für den Druckereiinhaber Vincenzo Conti in Cremona und Sabbioneta, bevor er ab
1578 in Ambrosius Frobens Offizin in Basel angestellt wurde. Hier übernahm er die Leitung

7 StadtAF, Cl Gewerbe und Handel 18 Nr. 8.

8 Ein Verzeichnis der Konditionen findet sich in zwei verschiedenen Ausführungen, ebd.

9 UAF, A25 Nr. 82; Stadt AF, Cl Gewerbe und Handel 18 Nr. 8.

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