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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 116
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Abb. 4 Porträt der Prinzessin Elisabeth mit dem badischen Wappen. Darin sind alle Herrschaften enthalten: in der
Mitte das Wappen von Baden und Hochberg: die hintere Grafschaft Sponheim, Grafschaft Eberstein. Markgrafschaft
Hachberg. die Herrschaften Badenweiler. Osenberg. Rötteln. Geroldseck und Mahlberg sowie die vordere
Grafschaft Sponheim. Kupferstich von Gottfried Bernhard Götz, 1751 (GLA, J-Aa-E/8).

dann an den regierenden Markgrafen.52 Die Einkünfte aus der Herrschaft Lobkowicz blieben
davon unberührt. Wegen der erwähnten Zahlungsschwierigkeiten der Baden-Badener Hofkasse,
betrug die rückständige Summe einschließlich der Zinsen am 22. Oktober 1764 genau 193.833
fl 20 xr. Als am 28. Januar 1765 der bekannte Erbvertrag zwischen den beiden markgräflichen
Linien unterschrieben wurde, legte man für Elisabeth ein jährliches Deputat von 11.000 fl fest,
unter der Voraussetzung, dass sie ledig bleiben würde. Dieser Betrag sollte bis zu ihrem Tod ausbezahlt
werden, welche Verpflichtung nach der Vereinigung der beiden Markgrafschaften ab

52 Ebd., Testamentsauszug vom 23. November 1761 und Bericht der Hofkasse vom 16. Februar 1762. Die markgräfliche
Hofkasse war in Zahlungsschwierigkeiten, da die Ausgaben die Einnahmen um jährlich 36.000 bis
40.000 fl überschritten.

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