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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 42
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chen Untersuchung der kirchlichen und weltlichen Patrozinien, darunter vor allem der Stadtpatrone
. So wurde zum Beispiel auf der internationalen wissenschaftlichen Tagung des Stadtarchivs
Dortmund 1999 festgestellt, „dass die Stadt des Mittelalters ohne den Stadtheiligen
nicht denkbar war, ja im Selbstverständnis der mittelalterlichen Bürgergemeinde eine Stadt den
identifizierenden Bezugspunkt des heiligen Patrons gleichsam als conditio sine qua non zur
Konstituierung als Gemeinde und für das Leben der Stadt brauchte. Stadt und Bürgergemeinde
verstanden sich als Sakralgemeinde, ja in den mittelalterlichen Denkformen fand die Bürgergemeinde
nur als sakrale Gemeinde ihre Legitimität."8

b) Es ergeben sich die beiden Fragen: Wann ist das bekannte Georgsbanner mit dem typischen
roten Längskreuz im weißen Feld erstmals als Feldzeichen oder als Wappen der Stadt Freiburg
verwendet worden? Und besteht ein Zusammenhang zwischen der Entstehung dieses Wappens
und der Erhebung des hl. Georg zum Freiburger Stadtpatron?

Wappen von Heerführern auf deren Schild oder Helm gab es seit der ersten Hälfte des 12.
Jahrhunderts. Das Wort „Wappen" ist aus dem mittelhochdeutschen wäpen = Waffen entstanden
und hat dann einen Bedeutungswandel zu „Abzeichen", „Feldzeichen" und „Wappen"
durchgemacht. Aber für Städte waren eigene Wappen erst seit dem 14. Jahrhundert gebräuchlich
. Deshalb liegt es nahe, dass auch die Stadt Freiburg sich erst in der Zeit ihrer Unabhängigkeit
von den Grafen von Freiburg, also nach Abschluss des Vertrages vom 30. März 1368,
ein eigenes Banner und ein eigenes Stadtwappen geschaffen hat.9 In diesem Vertrag ist festgehalten
, dass die Banngrenze um die Stadt durch zwanzig Kreuze abgemarkt war und dass die
Grafen von Freiburg auf ihre bisherigen Rechte innerhalb der Banngrenze verzichtet hatten.
Der auf diese Weise abgegrenzte Bezirk war der Gerichtsbezirk der Stadt. Nach Poinsignon war
„das Kreuz ... das Weichbild unserer Stadt, innerhalb dessen die schon von den Herzogen von
Zähringen verliehenen Stadtrechte ihre Geltung hatten, also das Zeichen des Gerichtsbezirks
der Stadt, welches wohl schon seit Gründung der Stadt im Gebrauche war." Ob ein solches Gemarkungskreuz
oder das als Attribut des hl. Georg bekannte rote Längskreuz im weißen Feld
als Vorlage für das Freiburger Wappen gedient hat, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei entscheiden
. Wenn es das Gemarkungskreuz gewesen sein sollte, hätten auch noch die zugehörigen
heraldischen Farben ausgewählt werden müssen. Dabei würde wiederum eine Wahl der
Farben des Georgsbanners näher gelegen haben als eine Übernahme der Hausfarben „rot -
weiß" der neuen Landesherrn auf dem österreichischen Bindenschild.

In der Sprache der Heraldik lautet die Beschreibung des Freiburger Wappens „In Silber ein
durchgehendes rotes Kreuz".10 In dem Standardwerk von Klemens Stadler heißt es zum Freiburger
Wappen: „Wohl mit der Übernahme der Stadtherrschaft durch Österreich (1368) hängt
die Einführung des bis heute unveränderten Stadtwappens zusammen. Das erstmals 1389 im
Stadtschultheißensiegel auftretende einfache Balkenkreuz ist das bekannte Attribut des hl. Georg
als des ältesten Stadtpatrons; [es] wurde Zeichen im städtischen Banner und in den Siegeln
und schließlich auch Wappen." Dieses „durchgehende rote Kreuz im weißen Feld" wurde in
der Folgezeit in Freiburg regelmäßig bei allen offiziellen Anlässen verwendet, bei denen üblicherweise
Wappen benutzt wurden, und zwar zunächst ohne einen Unterschied zu machen, ob
es sich im Einzelfall um das Stadtwappen oder um das rote Längskreuz als Attribut des hl. Georg
handelte. Das Wappenzeichen Freiburgs und das bekannte Georgsbanner waren identisch.

s Thomas Schilp: Bericht über die Internationale wissenschaftliche Tagung des Stadtarchivs Dortmund am 14. Oktober
1999. In: Archivpflege in Westfalen und Lippe 52 (2000), S. 44f.

9 Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. I. Band. Hg. von Heinrich Schreiber. Freiburg 1828, S. 512ff.
Hierzu und zum Folgenden: Geiges (wie Anm. 1), S. 23; Poinsignon (wie Anm. 1), S. 9; Schwineköper (wie
Anm. 1), S. 8.

10 Klemens Stadler: Deutsche Wappen. Bd. 8. Bremen 1971. S. 40.

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