Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 43
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0043
Unter den zahlreichen Beispielen verdienen die künstlerischen Gestaltungen des Freiburger
Wappens und des Georgsbanners von Hans Baidung Grien (Engel mit dem Freiburger Wappen
im rechten Zwickel der Predella des Hochaltars von 1512 und Georgsbild auf der Rückseite
des Hochaltars) und von Gregorius Sickinger (auf der Großen Stadtansicht von 1589) hervorgehoben
zu werden." Von besonderer Bedeutung ist auch der Holzschnitt von Hans Holbein
d. J., den er für die Rückseite des Titelblatts der von Ulrich Zasius 1520 herausgegebenen
„Neuen Stadtrechte von Freiburg" angefertigt hat. Auf dem Bild umrahmen die beiden Stadtpatrone
Georg und Lambert die in der Mitte thronende Gottesmutter (Patronin der Stadtpfarrkirche
), der Ritter Georg mit Banner und Schild, beides mit dem Georgskreuz geschmückt, und
der Bischof Lambert von Lüttich im Bischofsornat, in der Bildunterschrift als Patron Freiburgs
bezeichnet. Die Komposition bringt zum Ausdruck, dass die beiden Stadtpatrone diese für die
Stadt so wichtige Rechtsaufzeichnung begleiten; sie assistieren gleichsam als Schirmherren des
Rechts bei der Publikation der „Neuen Stadtrechte".12

Im Unterschied zu den Wappen der Städte stammen die ältesten Siegel deutscher Städte bereits
aus dem 12. Jahrhundert; das älteste erhaltene Freiburger Siegel datiert von 1218.
Während die offiziellen Siegel der Stadt Freiburg stets die mit Mauern, Türmen und Toren bewehrte
Stadt - in unterschiedlichen Formen - zeigen, enthalten die Freiburger Gerichtssiegel
sowie die Siegel von Schultheiß, Magistrat und Stadtrat von Freiburg regelmäßig das „rote
Kreuz im weißen Feld", nachweislich allerdings erst seit 1390. Auf Freiburger Siegeln war
demnach die Auswahl des Motivs „freie Burg" oder dem Georgskreuz jeweils von der siegelführenden
städtischen Institution abhängig.13

Schließlich sollen noch die von der Stadt Freiburg geprägten Münzen auf eine Verwendung
des Georgskreuzes untersucht werden.14 Durch Vertrag vom 4. Juli 1327 hatte der Graf von
Freiburg seiner Stadt das ihm zustehende Reichslehen des Münzregals weiter übertragen mit
der Folge, dass die Stadt in ihrer neuen Münze städtische Münzen prägen durfte. Die Freiburger
Münzen zeigten als Münzmarke anfangs den ausgebreiteten Adler, also das Wappenbild der
Grafen von Freiburg (und ihrer Vorgänger), im Lauf der Jahre dann nur noch den Kopf des Adlers
. Nachdem Freiburg 1399 dem Rappenmünzbund beigetreten war, wurde aus dem Adlerkopf
der Kopf eines Raben, alemannisch „Rappen" genannt, weshalb man die kleine Münze
auch als „Rappenpfennig" bezeichnete (Vorbild für den Schweizer Rappen). Das Kreuz als
Freiburger Münzzeichen kam erstmals 1620 auf einer Freiburger Prägung vor und wurde dann
bis ins 18. Jahrhundert in stets wechselnden Formen verwendet.

Deshalb liegt es im Bereich des Möglichen, dass der hl. Georg kurze Zeit nach dem Vertrag
von 1368 zum Stadtpatron erhoben und das Georgskreuz als Zeichen und Wappen der Stadt
Freiburg ausgewählt worden ist.

c) In der Schlacht des habsburgischen Heeres unter Herzog Leopold III. von Österreich gegen
die Eidgenossen bei Sempach am 9. Juli 1386 haben auch viele Freiburger auf Seiten des Lan-

11 Abbildungen bei Wolf Hart: Die künstlerische Ausstattung des Freiburger Münsters. Freiburg 21981, Abb. 37
und 53, sowie bei Hans Georg Wehrens: Freiburg im Breisgau 1504-1803, Holzschnitte und Kupferstiche. Freiburg
2004, S. 63 mit Anhang C.

12 Ulrich Zasius: Nüwe Stattrechten und Statuten der loblichen Statt Fryburg im Pryßgow gelegen. Das neue Freiburger
Stadtrecht wurde 1520 im Auftrag der Stadt Freiburg bei Adam Petri in Basel gedruckt. Der Holzschnitt
von Hans Holbein d. J. mit den Stadtpatronen befindet sich auf der Rückseite des Titelblatts. Vgl. auch Becker
(wie Anm. 3), S. 63f. sowie Ders. (wie Anm. 4), S. 25 und 35ff.

13 Karl Kurrus: Siegel der Stadt Freiburg. In: Freiburger Almanach 1992, S. 65ff.

14 Poinsignon (wie Anm. 1), S. 6ff.; Udo Becker: Freiburger Münzen. Ein Führer durch 600 Jahre Münzgeschichte
der Stadt Freiburg im Breisgau. Freiburg 1970, S. 27ff. (mit weiteren Nachweisen); Klaus Rommel: Der Taler
von Freiburg im Breisgau. In: Freiburger Münzblätter 1991. S. 12ff.

43


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0043