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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
127.2008
Seite: 23
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Legende

■ Mauerausbruch römV roman. (?)

0 Sm

Abb. 5 Grabungsplan der Nimburger Bergkirche. Neudatierung der Kirchen II und III nach Auswertung der
schriftlichen Quellen (aus: Nuber/Seitz (wie Anm. 79), S. 178; Bearbeitung: Himmelsbach).

Einkünfte, die sie von Antoniusaltären und -kapeilen erhielten.84 Schon seit der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts, spätestens jedoch seit 1323, waren alle Generalpräzeptoreien in ihrer
Wirtschaftskraft durch den Orden bewertet worden. Dementsprechend waren sie zu Zahlungen
an das Hospital in St. Antoine verpflichtet, da sich infolge der schnellen Ausbreitung des Ordens
enorme Schulden, die auf den Kauf der Grundherrschaft von St. Antoine in Frankreich
und den damit verbundenen kostspieligen Auseinandersetzungen mit dem Benediktinerorden
als Vorbesitzer zurückgingen, angehäuft hatten.85 Die damals festgelegten Beträge waren nicht
verhandelbar und die weitere Entwicklung des Ordens brachte die Notwendigkeit weiterer
Transferleistungen nach St. Antoine mit sich, die in den folgenden Jahrhunderten den sich verändernden
wirtschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Niederlassungen des Ordens aber
nicht mehr angepasst wurden. Die Freiburger Generalpräzeptorei war auf einen Wert von 60
Mark Silber (= 300 Gulden) geschätzt worden, was der Höhe des Jahresgehalts des General-
präzeptors entsprach. Weitere Kosten ergaben sich u. a. aus den Zahlungen, die an den Diöze-

84 Die faktische Monopolisierung der Antoniusverehrung bei den Antonitem wurde von Papst Johannes XXII.
(1316-1334) im Jahr 1330 vorgenommen, indem er verfügte, dass keine Antoniusaltäre und -kapellen mehr
errichtet werden dürften, da dies den Almosensammlungen des Ordens zum Schaden gereiche (Mischlewski,
Helvetia Sacra IV/4 [wie Anm. 1], S. 45). In der Praxis war diese Verordnung in dieser Form aber nicht generell
durchsetzbar. Es fällt jedoch auf, dass die Antoniter zumindest vereinzelt eine Beteiligung an den Einnahmen
aus den Opferstöcken durchsetzen konnten. Für das Bistum Konstanz ist das bislang für Gültstein (1462),
Selmnau am Bodensee (1492) und Samach im Schweizer Kanton Obwalden (1501) belegt. Erfolglos scheint
diese Forderung dagegen in Pfarrkirchen gewesen zu sein wie z. B. im Freiburger Münster.

85 Mischlewski, Helvetia Sacra IV/4 (wie Anm. 1), S. 42.

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