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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
127.2008
Seite: 54
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Im Jahr 1887 malte Weber eine nochmals aktualisierte Version in die Friedhofskapelle in
Herten bei Rheinfelden (Abb. 3).36 Auf diese Weise ergab es sich, dass zeitweilig drei verschiedene
Fassungen des Freiburger Totentanzes existierten: Das übermalte Original sowie Webers
Freiburger und Hertener Kopien.

Keine vierzig Jahre nach seiner Übermalung war allerdings der Zustand des Freiburger Totentanzes
bereits wieder so schlecht, dass der Stadtrat wiederum eine Erneuerung in Auftrag
geben musste, welche dem Maler Sebastian Luz (1836-1898)37 übertragen wurde. Nach einer
genauen Untersuchung stellte dieser der weberschen Übermalung ein vernichtendes Urteil aus.
Nach dem Befund von Luz hatte Weber weder auf die Zeichnung noch auf die Farben des Originals
allzu große Rücksicht genommen: Der Knochenmann war eine Abnormität, er hatte
mindestens zwei Rippen zu viel.3S Luz entfernte im Jahr 1893 Webers Übermalungen und stellte
das darunterliegende Original wieder her (Abb. 4).39

Im Zuge der Restaurierung der Kapelle sollten auch die zwei Bilder in den Flachbogenfel-
dern über den Südfenstern wegen ihres schlechten Erhaltungszustands und geringen künstlerischen
Wertes entfernt werden, wie Stadtrat Meess vorschlug. Für die Erhaltung sprach seiner
Meinung nach lediglich ein ironischer Zug, unter den Totentanz die Quacksalberbude [d. h. die
Apotheke, Anm. J. F.] mit ihrem damaligen ungeheuerlichen Inhalt zur Darstellung zu bringen
.40 Luz sprach sich hingegen für die Erhaltung aus, aber gegen eine Restaurierung wegen
der vielen Zeichenfehler, die beizubehalten kein Maler im Stande wäre.41

Der Arbeit von Luz drohte allerdings nach gut zwanzig Jahren bereits wieder die Vernichtung
, nachdem sich im Kriegsjahr 1916 Stadtrat Urban Tritscheler an Oberbürgermeister
Thoma gewandt und den erneut schlechten Zustand des Totentanzes beklagt hatte.42 In seinem
Antwortschreiben formulierte der Direktor der Städtischen Sammlungen, Max Wingenroth, die
Auffassung: Was den Totentanz betrifft, so ist die Frage die, ob eine Entfernung der nicht erfreulichen
Lutzschen Uebermalung[!J möglichen Erfolg verspricht.43 Man beschloss schließlich
, die Bilder lediglich auszubessern und betraute damit den Maler Otto Endres, welcher die
Arbeiten im Herbst 1916 ausführte.44 Eine gründliche Restaurierung unter Einbeziehung der
Malerei auf der Giebelwand und des Innenraumes wurde schließlich durch den Städtischen
Konservator Paul H. Hübner und den Kunstmaler Hanemann ab dem Jahr 1928 durchgeführt.45

36 Siehe dazu Sibylle Rohdich: Der Hertener Totentanz, in: Das Markgräflerland 1 (2007), S. 28-36, mit Abb.; Johannes
Helm: Die existierenden, verschwundenen und aufgegebenen Kirchen und Kapellen im Markgräflerland
und in den angrenzenden Gebieten des ehemals vorderösterreichischen Breisgaues sowie des hochstiftbaseli-
schen Amtes Schliengen. Versuch einer bau- und kunstgeschichtlichen Bestandsaufnahme, Müllheim 1986, S.
270-272.

37 Zu Sebastian Luz vgl. Julius Dieffenbacher: Hebel-Illustratoren. Zur 150. Wiederkehr von Hebels Geburtstag,
in: Schau-ins-Land 37 (1910), S. 1-62, hier S. 34-42; ferner Hubert Schiel: Johann Baptist von Hirscher. Eine
Lichtgestalt aus dem deutschen Katholizismus des XIX. Jahrhunderts, Freiburg 1926, S. 164-171.

38 Luz an Stadtrat, Oktober 1892, StadtAF, C3/16/3. Von Luz wissen wir auch, dass in den (mittleren) Zwickelbildern
zwischen den Säulen der Vorhalle einst posaunenblasende Engel zu sehen waren, vgl. Vertrag zwischen Luz
und der Stadt Freiburg vom 30.11.1892, ebd., sowie die Inschrift Wachet und betet!, vgl. Friedrich Seyfarth:
Unser Freiburg und seine Umgebung, Freiburg 1914, S. 144. In den äußeren Zwickeln war rechts ein Gerippe
mit Stundenglas und der Inschrift Nec momentum / Superest abgebildet, links eines mit erlöschender Fackel und
dem Spruch E unico / Halitu, vgl. „Christliche Kunstblätter" 179 [1880], S. 422.

39 Abbildungen bei Reich (wie Anm. 2), S. 98-100; Ein Totentanz. Zwölf Bilder in der Vorhalle der St. Michaelskapelle
auf dem alten Friedhof zu Freiburg i. B., Freiburg 1924.

40 Meess an Stadtrat, 5.2.1895, StadtAF, C3/16/3.

41 Hochbauamt an Stadtrat, 20.2.1895, ebd.

42 Tritscheler an Oberbürgermeister, 1.4.1916, ebd.

43 Wingenroth an Tritscheler, 8.4.1916, ebd.

44 Beschluss des Stadtrats vom 12.7.1916 sowie Notiz vom 16.11.1916, ebd.

45 Vgl. Joseph Schlippe: Über Denkmalpflege des alten und Gestaltung des neuen Freiburg, in: Badische Heimat
16(1929), S. 95-111, hier S. 108.

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