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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
127.2008
Seite: 171
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1947 gestartete Suchaktion in der Bevölkerung sowie beim Friedhofsamt und bei der Kriminalpolizei
. Die Nachforschungen bei diesen Dienststellen blieben angeblich ohne Resultat. Ob
die Tatsachen aus Unwissenheit oder bewusst verschwiegen wurden, ist nicht mehr zu klären.
Es bleiben jedoch große Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ermittlungen und der Richtigkeit
der Aussagen der Polizei sowie der städtischen Behörde. Dies umso mehr, da ein Augenzeuge
seine Beobachtungen zu Protokoll gab und das Auffinden eines toten Soldaten und eines Ausrüstungsgegenstandes
beschrieb.45 Die gleiche Person wiederholte und ergänzte die Angaben
im Jahre 1993 nach einem Aufruf in der Badischen Zeitung: Am Hause Nr. 13 hing an einem
Fallschirm, noch ganz fest angehängt, ein toter Flieger, samt Kopfhörern, die Sachen an den
Beinen ...

Nur wenige hundert Meter von der Absturzstelle in der Nähe des Jüdischen Friedhofs befand
sich in besagter Schreckensnacht eine Scheinwerferstellung des 1. Zuges der Heimatflakbatte-
rie 46/VII. Durch Bombentreffer hatte diese Batterie drei Todesopfer unter den Luftwaffenhelfern
der Jahrgänge 1927/28 zu beklagen. In zwei Berichten wird der Absturzvorgang der
NG200 nicht erwähnt, obwohl er in Sichtweite dieser Stellung erfolgte. In einem der Artikel
wird lediglich von Flugzeugtrümmern an der Lehenerstraße berichtet.46

Im Gesicht des Feindes den Menschen sehen

Im Laufe des Krieges verloren Menschen in unserem Land immer öfter den Respekt vor
wehrlosen Gegnern. Menschen verlernten, den Menschen im Gesicht des Gegners zu erkennen.
Sie quälten oder töteten aus Rache Überlebende und verachteten die Toten.

Die politisch und militärisch Verantwortlichen in Deutschland griffen nicht gegen diese
ungesetzliche Gewalt ein. Sie förderten und duldeten diese Gewalt durch Erlasse47 und Handlungsanweisungen48
, die den wehrlosen Gegnern den Status von Kriegsgefangenen aberkannten
und sie zu Kriegsverbrechern machen sollten. In diesem Umfeld liegt die Frage nahe, ob
die Mitglieder der Besatzung der Lancaster nach dem Absturz - tot oder lebend - entsprechend
der gültigen internationalen Konventionen behandelt wurden. Nach sorgfältiger Analyse der
vorliegenden Erkenntnisse bestehen zumindest für den Zeitraum zwischen dem Absturz am 27.
November und dem Bestattungstag von fünf Soldaten am 3. Dezember 1944 Zweifel an der
humanen und legalen Behandlung von Mannschaftsmitgliedern. Es ist nach den vorliegenden
Kenntnissen davon auszugehen, dass einige Soldaten - möglicherweise verletzt - zunächst
überlebt haben. Die Feststellung, dass weder 1944 noch 1945 in Freiburg sowohl von
städtischen als auch militärischen Stellen Dokumente über den Absturz der NG200 und den
Verbleib der Mannschaft vorliegen, kombiniert mit der damals vertretenen und inzwischen
durch Augenzeugen widerlegten Aussage, man habe von den toten Soldaten nichts mehr
gefunden, kann als Schutzbehauptung gewertet werden.

45 Augenzeuge B. Zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Freiburg am 30.6.1947. ebd.

46 Heinz Lösch: Die Fliegerabwehr in Freiburg 1939-1945. Erinnerungen, in: Freiburg in Trümmern 1944-1952.
Bild- und Textdokumentation, Teil II, hg. von Walter Vetter, Freiburg 1984, S. 37; Walter Vetter: Fliegerabwehr
- und doch keine, in: ebd., S. 41.

47 Nazi Conspiracy and Aggression, Volume III. USGPO, Washington 1946, S. 526-528, 530-532 und 537f.
(www.ess.uwe.ac.uk./genocide/aviatorsl.htm); Schnellbrief, Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Inneren, S-VC 1 Nr. 384/43 und Kdo. I-Ia Nr. 106/43 vom 30.6.1943.

4X Schreiben des Regierungspräsidenten von Köln, Volksjustiz gegen anglo-amerikanische Mörder vom 22.6., 26.6.,
31.7. und 17.8.1944, Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand RW 18 Nr. 20.

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