Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0014
I

Abgesehen von einem 1318 erwähnten Tobllin, der einen gleichnamigen Sohn hatte, der
1330 genannt wird, ist im Kinzigtal über diese Familie nichts mehr zu erfahren. Schon vor 1318
wurde die Burg verkauft.52 In welchem Zusammenhang der 1456 bezeugte Vyscherbacher
Turm gesehen werden muss, kann hier nicht geklärt werden. War es überhaupt ein Turm und
wenn ja, wozu diente er? Handelt es sich möglicherweise um eine weitere Burg dieser Familie
?53 Denkbar ist, dass es sich um eine Anlage handelt, die nach dem Tal und nicht nach der
Familie benannt wurde, da der Turm östlich des Fischerbaches und somit außerhalb der Herrschaft
lag.

Im Gegensatz zur Quellenarmut für die Geschichte der Stammlinie ist die Überlieferungssituation
des Elztäler Zweiges dieses Geschlechtes als gut zu bezeichnen. Die Familie Fischerbach
wohnte in Waldkirch, wie aus der gemeinsamen Nennung mit den Schwarzenbergern und
anderen Waldkircher Familien sowie ihrer Zugehörigkeit zum Waldkircher Rat bis 1300 hervorgeht
. Es ist anzunehmen, dass die Fischerbach wie die Ammann schon um die Mitte des
13. Jahrhunderts mit den Schwarzenbergern oder den Schnabelburgern in Beziehung standen.
Diesem Umstand dürfte es zu verdanken sein, dass sie Gefolgsleute der Schwarzenberger wurden
. Ihre wichtige Funktion in der Herrschaftsverwaltung spiegelt sich darin wider, dass sie wie
Johannes Ammann, die Gebrüder Sigebot und ein Vertreter der Familie Liebermann im städtischen
Rat saßen.

Das Geschlecht der Fischerbach zählte in der noch jungen Stadt Waldkirch zu den ranghöchsten
und angesehensten Adelsfamilien. In der ersten, die Stadt betreffenden Urkunde von
1287, werden zwei ihrer Vertreter als Räte von Waldkirch genannt: her Wolfram von Vischerbach
und her Conrad von Vischerbach. Wolfram wird schon 1280 als miles, also Ritter bezeichnet
.54 Zudem führt er ein eigenes Siegel, dessen genaues Aussehen jedoch nicht überliefert
ist. Dieses dürfte sich von dem aus jüngerer Zeit erhaltenen Siegel mit dem Kopf eines heraldisch
nach rechts blickenden Einhorns auf einem Schild nur wenig unterschieden haben.55 In
dieser Urkunde wird er als Zeuge für Walter von Dürrheim genannt, der seinen Hof zu Schlatt
dem Deutschordenshaus zu Freiburg schenkte. Aufgrund seiner Stellung führt Wolfram die
Zeugenliste an. Interessanterweise ist unter den Zeugen auch ein^rater C de Vischerbach. Da
Wolfram abgesehen von dem ganz zum Schluss genannten C Steimar miles der einzige Laie
unter den Anwesenden war und der Name „Fischerbach" sehr selten war, wird man in ihm ohne
Weiteres einen Verwandten vermuten dürfen. Es könnte sich um einen Vetter handeln, vielleicht
um einen Bruder des Wolfram. Dieser Conrad de Vischerbach frater dicti hospitalis wird schon
126256 und 126357 in Freiburg als Bruder genannt, und ist damit der erste bekannte Vertreter
dieses Geschlechtes außerhalb des Kinzigtales. Es ist bemerkenswert, dass er 1262 Zeuge für
die Brüder Bertold, Walter, Ulrich und Johannes von Schnabelburg war, die in diesem Jahr erstmals
in Waldkirch erwähnt werden und in dieser Zeit ihr Erbe als Schwarzenberger Nachfahren
antraten. Wir erkennen hieraus, dass die Fischerbach schon früh mit der Herrschaft
Schwarzenberg in Verbindung standen. 1282 kaufte Wolfram von Vischerbach vom Kloster
Tennenbronn Güter in Buchgies, einer abgegangenen Siedlung südöstlich von Emmendingen.58

52 Fautz (wie Anm. 51), S. 438.

53 Hans Harter: Adel und Burgen im oberen Kinziggebiet. Studien zur Besiedlung und hochmittelalterlichen Herrschaftsbildung
im mittleren Schwarzwald (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 37), Freiburg
1992, S. 197f.; Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400-1479 (Fürstenbergisches Ur-
kundenbuch 3), Tübingen 1878, Nr. 432, S. 326f.; Harter (wie Anm. 50), S. 75ff. und Abb. S. 64.

54 FUB I, Nr. 331, S. 302f.

55 GLA, 21/1904.

56 UBZ III, Nr. 1174, S. 265f.

57 FUB I, Nr. 192, S. 162-164.

58 TGB, S. 75f.

14

i


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0014