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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0015
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Außerdem besaß er Güter in Lorch.59 1285 ist er in einem Vertrag des Markgrafen Heinrich
von Hachberg Zeuge (miles).60 Nach 1287 wurde Wolfram nicht mehr erwähnt. Vor 1313 ist er
verstorben.61 Zusammenfassend darf man in ihm einen angesehenen und begüterten Angehörigen
des niederen Adels sehen. Der 1300 genannte Conrad war sein Sohn.62 1313 wird dieser
als „von Waldkirch" bezeichnet.63 Vielleicht ist er mit dem später erwähnten Johanniter Conrad
von Fischerbach identisch.

Der 1287 erstmals erwähnte Conrad (II.) scheint bis zu seinem Tod Ratsherr in Waldkirch
gewesen zu sein. Im Jahre 1297 wird er als Ritter bezeichnet.64 Kurz darauf muss er verstorben
sein, da sich seine Frau Margrete im Jahre 1300 als heren Cunrates seligen von Vischer-
bach eins ritters husfrowe nennt. Mit ihr hatte er zwei Söhne, Conrad (III.) und Wolfram, sowie
zwei Töchter, von denen zumindest eine Ordensfrau und im Kloster St. Klara in Freiburg
nachzuweisen ist.65 Der Sohn Wolfram wird im Jahre 130766 und 1313 erwähnt. Er scheint kinderlos
verstorben zu sein. Dagegen tauchen nach 1300 weder die Witwe noch die Töchter in
den Quellen wieder auf.

Nur Conrad (III.) scheint die Linie weitergeführt zu haben.67 Im Jahre 1305 veräußerte er
eine Wiese in Hohenstollen (Stollen bei Bleibach im Elztal?), ein Lehen des Klosters St. Margarethen
von Waldkirch und 1307 ein Gut in Eichstetten.68 Weitere Nennungen fallen in die
Jahre 131169 und 13 1 370 (in dieser Quelle wird er als „von Waldkirch" geführt). 1324 und 1337
ist er als Bürger von Freiburg belegt, 1333 verlehnte er Güter in Schliengen und 1334 verkaufte
er den achten Teil des Laienzehnten in Auggen an das Kloster Münster im Aargau (gemeint ist
das Kollegiatstift Beromünster). Schon 1337 hatte er ein Alter erreicht, das ihm den Beinamen
„der Alte" einbrachte. Im Jahre 1346 ist er tot.71 Im Gegensatz zu seinem Vater und seinem
Sohn wurde er zu Lebzeiten nicht als miles bezeichnet.

Sein ältester Sohn Johannes war Edelknecht und lebte von 1333 bis etwa 1380. Er wurde wegen
des Junkers Hans von Schwarzenberg in Freiburg gefangen gehalten und musste 1349 Urfehde
schwören. 1363 veräußerte er ein Schwarzenberger Lehen in Genne(n)bach. Zu dieser
Zeit bestanden somit noch Verbindungen zu den Schwarzenbergern.72 Spätestens 1380 war er
verstorben. Sein Sohn war der Edelknecht Heinrich von Fischerbach. Dieser verkaufte 1380 in

59 TGB, S. 198.

60 FUB II, Nr. 25, S. 34f.

61 FUB III, Nr. 286, S. 214.

62 FUB II, Nr. 267, S. 330-332 (Riegel).

63 FUB III, Nr. 286, S. 214.

64 Zusammen mit Wilhelm von Schwarzenberg und Abreht Sigebot Zeuge für Heinrich und Rudolf, Markgrafen
von Hachberg, FUB II, Nr. 217, S. 257-259. Zusammen mit Johannes und Wilhelm von Schwarzenberg sowie
Abreht Sigebot Zeuge für Konrad der Winman von Denzlingen. Es geht um den Besitz der Familie Birer aus dem
Suggental. Conrad Fischerbach ist hier als Ritter genannt, FUB II, Nr. 234, S. 282f.

65 FUB II, Nr. 285, S. 354-357. Eine der Töchter wird vor 1300 in das Kloster St. Clara in Freiburg aufgenommen.
Als Mitgift hatte ihr Vater 40 Mark Silber versprochen. Da er dieses Versprechen nicht eingelöst hat, verpfändet
seine Witwe am 20. März 1300 ihr Eichstetter Gut an das Kloster. Dieses Gut war sehr umfangreich und enthielt
neben Grundbesitz zwei der drei Eichstetter Mühlen: die Mühle im oberen Dorf - die spätere Paradiesmühle -,
die Mühle hinter des Schnekn Hof 'und die Hofehlmühle. Dieses Gut wurde 1307 von Gisela, Witwe des Hug von
Krozingen, ausgelöst, die damit Wolfram von Fischerbach belehnte. Siehe hierzu Eichstetten. Die Geschichte des
Dorfes, Bd. I: Von der Jungsteinzeit bis 1800, hg. von Thomas Steffens, Eichstetten 1996, S. 125 und 320.

66 FUB III, Nr. 108, S. 84f.

67 UHS I, Nr. 46, S. 19f.

68 FUB III, Nr. 108, S. 84f.

69 FUB III, Nr. 205, S. 157.

70 FUB III, Nr. 286, S. 214.

71 Oberbadisches Geschlechterbuch, Bd. I und II, bearb. von Julius Kindler von Knobloch, hg. von der Badischen
Historischen Kommission, Heidelberg 1898 und 1905, hier Bd. I, S. 359.

72 Krieger (wie Anm. 49), S. 585f.

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