Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0191
I

Bibliotheks- und Museumsgut in Auftrag, das die Kommission für geschichtliche Landeskunde nun im
Druck vorlegt. Die Untersuchung gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der eine Klärung der Frage nach
dem öffentlichen oder privaten Charakter der ehemaligen Hofsammlungen vornimmt, und einen besonderen
, der Folgerungen daraus für einzelne Sammlung steile ableitet; ergänzt wird sie durch einen Quellenanhang
sowie eine Regestensammlung auf CD-ROM, die ursprünglich einen eigenen Band des Gutachtens
ausmachte. Der Zweckbestimmung der Expertise entsprechend, gehen historische Untersuchung
und juristische Bewertung - bis hin zu Fragen nach der Einklagbarkeit der Rechtspositionen - Hand in
Hand.

Da eine eindeutige Sonderung von Staats- und fürstlichem Privateigentum in Baden im 19. und
20. Jahrhundert unterblieben ist und auch in den Akten erhebliche „Unklarheiten und Fehleinschätzungen
" (S. 289) herrschten, erörtern die Autoren die Problematik in grundlegender Weise neu entlang der
Verfassungsentwicklung vom 18. Jahrhundert bis zur Entmachtung der Dynastie 1918. Unter Rückgriff
auf die Pertinenzlehre kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Hofsammlungen Teil der fürstlichen
Repräsentation und damit Zubehör (Pertinenz) des Herrscheramtes, nicht der Herrscherfamilie waren und
folglich 1918 an den badischen Staat als Herrschaftsnachfolger übergingen. Ausgenommen davon blieben
lediglich wenige, vom Fürsten erworbene oder ihm persönlich überlassene Privatsammlungen, namentlich
die „Wessenberg'sche Gemäldesammlung", das „Kopf'sehe Kunstmuseum", die „Louis-Jüncke'sche
Gemäldesammlung", Plastiken, Archivalien, darunter das Urkundenarchiv Salem und das Großherzogliche
Familienarchiv, sowie einzelne Handschriften, darunter vier Tulpenbücher und 13 Handschriften
Johann Peter Hebels. „Alle übrigen im Besitz des Landes befindlichen Kunst- und Kulturgüter des vormalig
Großherzoglichen Hauses sind Staatseigentum" (S. 297). Säkularisationsgewinne waren dies mit
Ausnahme des Sonderfalls Salem ohnedies (S. 46f.). Wichtige Kunstgegenstände wie die „Markgrafentafel
" Hans Baldung-Griens sind bei einem Verkaufsgeschäft von 1930 Landeseigentum geworden, wobei
nicht auszuschließen ist, dass das Land Baden aus Unkenntnis damals schon „bereits ihm Gehörendes
,gekauft'" hat (S. 147). Die von Großherzog Friedrich II. testamentarisch angeregte „Zähringer Stiftung"
ist zwar 1954 rechtsgültig errichtet worden, hat aber niemals Eigentum an den ihr zugewendeten Gegenständen
erworben (S. 171).

Mit dem am 6. April 2009 geschlossenen „Baden Deal" wurde der „Badische Kulturgüterstreit" in jüngerer
Zeit auf der Grundlage des Gutachtens glücklich beendet - übrigens, ohne dass es seine Gerichtsfestigkeit
hätte beweisen müssen, denn die Anerkennung seiner Aussagen wurde dem Haus Baden für
15 Millionen Euro abgekauft (StAzBW 9.04.2009).

Was von dem Gutachten über seine zeitgeschichtliche Bedeutung hinaus bleibt, ist eine auf breitem
Quellen- und Literaturstudium aufruhende verfassungsgeschichtliche Studie über die Trennung von Staat
und Dynastie im Zusammenhang mit der Herausbildung des souveränen, rechtspersönlichen Staates in Baden
. Sehr klar wird die Bedeutung der Repräsentation für die Funktionsweise des monarchischen Staates
herausgearbeitet. Im Quellenanhang sind zentrale Dokumente, wie das Testament Großherzog Friedrichs
I. abgedruckt, die dem Buch beigefügte CD-ROM erschließt weit verstreutes Quellenmaterial in
Form von Regesten. Clemens Joos

Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 22, im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg hg. von Gerhard Taddey und Rainer Brüning, W. Kohlhammer Verlag,
Stuttgart 2007, 558 S., S/W-Abb.

Eine völlig andere Annäherung an personengeschichtliche Fragestellungen und Darstellungen liefern die
„Lebensbilder aus Baden-Württemberg" der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg
, die hier im fünften Band des ehedem schwäbischen Reihenwerkes „Schwäbische Lebensbilder"
vorliegen.

Wichtigstes Kriterium für eine Aufnahme in das Werk ist, dass die Persönlichkeit mit dem Land Baden-
Württemberg auf irgendeine Weise verbunden war. Dies ist ein weites Feld und so finden wir unter den
21 Vorgestellten, darunter sieben Frauenschicksale wohl als Tribut an „gender mainstreaming", neben bekannten
wie dem Heidelberger Sattlergesellen und späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert, dem
Mannheimer Automobilisten Carl Benz und dem Stuttgarter Verleger Wilhelm Kohlhammer auch Figuren
wie den amerikanischen Goldsucher Jacob Waltz aus Unterheinriet, den Lebensreformer Eugen Wenz aus
Stuttgart, den Kleinkriminellen Karl Ignaz Hummel alias Oskar Daubmann aus Offenburg oder die Kaufmannsehefrau
Anna von Baumgarten aus der Steiermark. Ist so der in einer früheren Rezension geäußerte

191

i


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0191