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Riegel soll zusammen mit Sasbach am Rhein das Zentrum eines Komplexes aus Königs- und
Reichsgut im Breisgau gebildet haben. Im Jahre 862 übertrug König Ludwig der Deutsche Riegel
zusammen mit Endingen an seinen Sohn Karl III. Im Jahre 1004 ist Riegel als einstiger Königshof
erwähnt.4

Schon für das Jahr 781 ist ein privates Rechtsgeschäft überliefert. Eine Hildegund übertrug
ihre Güter in Riegel an das Kloster Lorsch. Angeblich wurde auch Kloster Ettenheimmünster
im 8. Jahrhundert mit Gütern in Riegel ausgestattet (sog. „Testament" des Bischofs Heddo von
Straßburg). Im Jahre 952 bahnte sich eine weitere Gütertransaktion an: Ein zu mächtig gewordener
Graf Guntram wurde durch König Otto I. enteignet. So kam in der Folgezeit das Kloster
Einsiedeln an die curtis Riegel und an umfangreichen Besitz im Kaiserstuhl.

Schon zu diesem Zeitpunkt zeichnet sich bereits das Kloster Einsiedeln als wichtigster
Grundherr in Riegel ab. Ebenso zeigt sich jedoch schon früh die beginnende Besitzzersplitterung
in Riegel. Auch die Ortsherrschaft in Riegel entwickelte sich im Spätmittelalter zunächst
zu einer Unterteilung in Elftel, in der Neuzeit schließlich zu 42steln, die in unterschiedlichen
Anteilen unter den verschiedenen Ortsherren aufgeteilt waren.5

Im 11. Jahrhundert amtierten Mitglieder der weitverzweigten Adelsfamilie der Hessonen als
Vögte des Klosters Einsiedeln in Riegel. Im 12. Jahrhundert erscheinen die Zähringer in machtvoller
Position, deren Rechtsgrundlage jedoch nicht klar ist.

Zähringerherzog Bertold IV. und sein Gefolgsmann Werner von Roggenbach errichteten um
1150/1170 eine Burg auf dem Michaelsberg. Vielleicht waren die Zähringer Vögte des Klosters
Einsiedeln und begannen - ohne Absprache mit dem Kloster - mit Bauarbeiten auf dem Berg.
Eine Passage in einem Abkommen zwischen Herzog Bertold IV. von Zähringen und dem Einsiedler
Abt Rudolf II. über eine Befestigung zu Riegel,6 die (durch Werner von Roggenbach
oder den Herzog?) mit Bauten besetzt worden war, wurde schon von Alfons Zettler und Gerlinde
Person-Weber entsprechend gedeutet. Werner von Roggenbach erhielt die Befestigung
nicht zu Lehen, sondern vertragsweise. Anscheinend war die Errichtung der Burg zu Riegel
„ein eigenmächtiger Akt [...], der zugleich Rechte von Kloster Einsiedeln und von den Üsen-
bergern berührte [...]. Dafür spricht auch, dass offenbar bereits Fakten geschaffen worden waren
und die Rechtsverhältnisse sozusagen im Nachhinein geklärt werden mussten." Zettler/Person
-Weber schließen daraus: „Wenn in der Überlieferung statt geradewegs von castellum oder
Castrum neutraler von edificia (Gebäuden) und munitio (Befestigung) die Rede ist, so steht zu
vermuten, dass diese Diktion von dem kirchlichen Grundherrn, also Kloster Einsiedeln, be-
wusst gewählt worden ist, um dem Bau einer feudalen Burg auf seinem Grund und Boden nicht
den Anschein einer nachträglichen Legitimierung zu verleihen und zum Ausdruck zu bringen,
dass man sich solcher Usurpation zu beugen gezwungen sah."7

Seit 1238 sind die Üsenberger auf der Burg Riegel fassbar. Verpfändungen und Öffnungen
der Burg im 14. Jahrhundert gehen auf finanzielle Probleme zurück, die in der Jahrhundertmitte
in den Verkauf von Burg und Dorf an die Snewlin im Hof und weiter an die Malterer
mündete.

4 Diese und die folgenden Daten aus: Alfons Zettler/Gerlinde Person-Weber: Riegel, in: Die Burgen im mittelalterlichen
Breisgau, Bd. I, Nördlicher Teil, Halbband L-Z, hg. von Alfons Zettler und Thomas Zotz
(Archäologie und Geschichte. Freiburger Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 15), Ostfildern
2006, S. 353-363, bes. S. 355f.

5 Mechthild Michels: 7000 Jahre Riegel am Kaiserstuhl, Waldkirch 1993, S. 21-23.

6 Ulrich Parlow: Die Zähringer - Kommentierte Quellendokumentation zu einem südwestdeutschen Herzogsgeschlecht
des hohen Mittelalters (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-
Württemberg: Reihe A, Quellen 50), Stuttgart 1999, S. 294f., Nr. 465f.

7 Zettler/Person-Weber (wie Anm. 4).

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