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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2010/0059
Ausnahme religiöser Orden, die recht hohe Summe von hundert Gulden für den Anschluss
einer privaten Leitung an eine öffentliche, hierhin dem Beispiel des benachbarten Basel
folgend.17

Es ist jedoch zu präzisieren, dass dieser Prozess des Wasserleitungsbaus nicht Ergebnis einer
übergreifenden kommunalen Planung der Urbanen Zentren am Oberrhein war, sondern von den
Initiativen der einzelnen Städte vorgenommen wurde; in den Jahren, in denen die Gemeinde
Freiburg die Bestimmungen über die Einrichtung von Brunnen durch Privatpersonen erließ,
beklagte der Chronist Conrad Justinger aus Bern in seiner auf die Jahre 1393 und 1420 zurückgehenden
Chronik die Notwendigkeit zur Ausstattung der Stadt mit Wasserleitungen und Brunnen
, weil das Wasser des Flusses Aare aufgrund der Verschmutzung als Trinkwasser nicht
geeignet war.18

Die große Bedeutung des Trinkwasserversorgungssystems vermittels der Brunnenanlagen
wird durch die Einrichtung des Amtes des Brunnenmeisters bezeugt, des Verantwortlichen für
das einwandfreie Funktionieren und für die Instandhaltung des Brunnensystems in der Stadt.
Er gewann im alltäglichen Leben Freiburgs immer größere Bedeutung.19 Die Beschreibung der
Rolle, der rechtlichen Pflichten und - allgemeiner - der Aufgaben der in der Stadt Freiburg tätigen
Brunnenmeister kann man einer auf den 29. November 1333 datierten Urkunde entnehmen
, in der Bürgermeister und Rat dem Brunnenmeister Johannes und seinen Erben die Pflege
und die Instandhaltung aller Brunnen und Leitungen Freiburgs und der zwei für die Leitungen
über die Dreisam gebauten Brücken übertragen. Darin heißt es: Wir ... tuon kunt... Das wir
alle brunnen zuo Friburg, und die obern langen brugge und die nidern langen brugge, die über
die treysemen gant, haben verlihen, Johansen dem brunmeister, unserm burger, ime und allen
sinen erben, ze machend und ze besserend, swa si sin notdürftig sint, umb fünfzig pfunt Pfenning
gewonlicher brisger friburger münze ierliches in davon ze gebende, und umb ein gewande
in zwein jaren, ouch in davon ze gebende, mit disem gedinge als hienach geschriben stat... "20

Wie in Zürich, war auch in Freiburg der Arbeitstag der Brunnenmeister durch den Lauf der
Jahreszeiten bestimmt.21 Gewöhnlich begann seine tägliche Inspektion der Brunnen und des
umfassenden Netzwerks von Holzleitungen, die sich über eine Gesamtlänge von ca. 2,7 Kilometern
erstreckten, mit dem ersten Licht der Morgendämmerung, wenn die Viehhüter sich zu
den Weiden begaben oder die Händler, nachdem sie sich mit Wasser versorgt hatten, sich anschickten
, die Mauern der Stadt zu verlassen, um auf die Märkte der näheren Umgebung zu ge-

17 Nach StadtAF, Cl Brunnen 1 Nr. 5 soll der genehmigte Durchmesser nicht größer sein als ein man mit sinem
miensten [dünnsten] vinger Verstössen mag, zitiert nach ebd., S. 489. Zu den Auseinandersetzungen zwischen
den Basler Zünften um die Benutzung der Wasserquellen siehe Knut Schultz: Rheinschiffahrt und städtische
Wirtschaftspolitik am Oberrhein im Spätmittelalter, in: Maschke/Sydow (wie Anm. 4), S. 141-189, hier S. 145.

18 Siehe Ulf Dirlmeier: Die kommunalpolitischen Zuständigkeiten und Leistungen süddeutscher Städte im Spätmittelalter
, in: Städtische Versorgung und Entsorgung im Wandel der Geschichte, hg. von Jürgen Sydow (Stadt
in der Geschichte 8), Sigmaringen 1981, S. 122. Darin auch Justingers Äußerung über den schlechten hygienischen
Zustand des Flusses Aare: wie trüb und unrein die Are waz, so hatten si da kein ander wasser. Siehe hierzu:
Die Berner Chronik des Conrad Justinger, hg. von Gottlieb Studer, Bern 1871, S. 288; www.digibern.ch/ju-
stinger (Stand: 2010).

19 StadtAF, Cl Brunnen 1 Nr. 15 und 16.

20 Heinrich Schreiber: Urkundenbuch der Stadt Freiburg, Band 1,2, Freiburg 1828, Nr. CLI, S. 301f.; Ecker (wie
Anm. 14), S. 489. Zum Moraltheologen und Historiker Heirich Schreiber vgl. www.ub.uni-freiburg.de/ausstel-
lung/2006-10-26/personen/schreiber.html (Stand: Mai 2010).

21 In der Sommerzeit begann der Arbeitstag des Brunnenmeisters um 3 Uhr morgens mit der Inspektion der
öffentlichen Brunnen. Laut einem vom Stadtknecht zu leistenden Eid von 1542 begann sein Arbeitstag mit dem
ersten Tageslicht sobald sy vom tag sechend. Siehe dazu Elisabeth Suter: Wasser und Brunnen im alten Zürich.
Zur Geschichte der Wasserversorgung der Stadt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, Zürich 1981, S. 59.

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