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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0019
verlor er das Amt an einen Rat der Gegenseite. 1486/87 griffen Kaiser Friedrich III. und sein
Sohn König Maximilian ein. Mit ihrer Rückendeckung erzwangen die Anfang November 1487
in Meran versammelten Tiroler und vorländischen Landstände die Entlassung der nun sogenannten
„bösen Räte" - der Kaiser hatte sie zuvor schon in die Acht getan - sowie die Errichtung
eines landständischen Regiments auf drei Jahre und die Wiedereinsetzung Stürtzels als
Kanzler.26 Die Verpfandungen und Verkäufe an Bayern musste Sigismund öffentlich widerrufen
lassen - durch Stürtzel; ihm oblag die juristische Widerlegung der Ansprüche Bayerns.27 Als
Kanzler war er an den mühsamen Ausgleichsverhandlungen mit Bayern ebenso beteiligt wie
am Beitritt Sigismunds zum Schwäbischen Bund. Die Erhebung Konrad Stürtzels und seines
Bruders Bartholomäus in den Adelsstand durch Kaiser Friedrich III. und die Verleihung eines
Wappens waren der Lohn für die Sicherung Tirols und der Vorlande für das Haus Habsburg.28
Nach Ablauf der drei Jahre verstand es Maximilian, Sigismund gegen eine üppige Pension zum
Verzicht auf die Herrschaft zu bewegen. Konrad Stürtzel verkündete ihn den Landständen im
März 1490 auf dem Innsbrucker Landtag. Den Ubergang der Landesherrschaft in Tirol und den
Vorlanden auf Maximilian mit den Landständen zu organisieren, war Stürtzels Aufgabe. Er agierte
mit Geschick und zur Zufriedenheit Maximilians und blieb Kanzler Tirols und der Vorlande,
aber nicht mehr im Auftrag der Landstände, sondern des neuen Landesfürsten.29 Schon 1489/90
bediente er sich der Dienste Stürtzels für eine diplomatische Mission zum Ungarnkönig Matthias
Corvinus.30 Als Maximilian 1493 nach dem Tod seines Vaters die alleinige Regierung übernahm,
ließ er seinen tirolischen Kanzler gleichzeitig als königlichen Hofkanzler amtieren, der zu den
erbländischen auch die Reichssachen bearbeitete. Die Hofordnung von 1497 stellte diese Kumulation
auf eine reguläre Grundlage.31 In der „territorialen" Phase seiner politischen Tätigkeit hat
Stürtzel mit der Abwehr der bayerischen Ansprüche und der Sicherung der Kontinuität
habsburgischer Herrschaft in Tirol und den Vorlanden, durch die das Königtum Maximilians auf
eine erheblich verbreiterte erbländische Basis gestellt wurde, an einer wichtigen Weichenstellung
maßgeblich mitgewirkt.

26 Metz (wie Anm. 25), S. 68-73; Noflatscher (wie Anm. 18), S. 49f.; Baum, Sigmund (wie Anm. 19), S. 483-494;
Dieter Speck: Die vorderösterreichischen Landstände. Entstehung, Entwicklung und Ausbildung bis 1595/1602
(Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 29), Freiburg 1994, Bd. 1, S. 23-130 und Bd. 2,
S. 736-739; Albert Jäger: Der Übergang Tirols und der österreichischen Vorlande vom Erzherzoge Sigmund an den
römischen König Maximilian von 1478-1490, in: Archiv für österreichische Geschichte 51 (1873), S. 297-448, hier
S. 373-417. Stürtzel erhielt u.a. die Pflege Landeck (Oberinntal), die zuvor Graf Georg von Werdenberg-Sargans, einer
der geächteten „bösen" Räte, innegehabt hatte; Metz (wie Anm. 25), S. 66, 74 und 305.

27 Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), Cl Landstände 1.

28 Innsbruck, 24. Januar 1488; Original Staatsarchiv Freiburg (StAF), U 100/2 (Archiv der Freiherren von Mentzingen:
Herrschaft Hugstetten - Urkunden) Nr. 16 (schlechter Zustand, mit größerem Ausriss; Verfilmung noch schlechter);
vgl. Karl Rieder: Archiv der Freifrau von Mentzingen-Andlaw-Birseck zu Hugstetten bei Freiburg, in: Mitteilungen
der Badischen Historischen Kommission 23 (1901), S. m64f.; Dagmar Kraus: Archiv der Freiherren von Mentzingen
, Schloßarchiv Hugstetten. Urkundenregesten 1357-1827 (Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-
Württemberg 26,1), Stuttgart 1999, S. 34; Thomas Steffens: Hugstetten im Mittelalterund in der frühen Neuzeit, in:
Hugstetten. Das Dorf am Bergle, Redaktion: Thomas Steffens, March 2010, S. 37-90, hier S. 45 mit Anm. 37.

29 Die folgenden Übertragungen des Jahres 1490 dürften als Belohnung für die erfolgreichen Dienste aufzufassen sein:
die Engelburg links der Thür über Thann und die Stadt Thann rechts der Thür (die Thür gilt im Spätmittelalter als die
Nordgrenze des Sundgaus zum Elsass); das Dorf Brunn/Fontaine östlich von Beifort (Herrschaft Münsterol/
Montreux-Chäteau, Territoire de Beifort) zusammen mit Kaspar von Mörsberg, Landvogt im Elsass; vgl. Metz (wie
Anm. 25), S. 305f., Anm. 40. Freilich musste Stürtzel Engelburg und Stadt und Amt Thann erst einmal vom vorherigen
Inhaber für 1.714 fl. auslösen; Rannacher (wie Anm. 18), S. 19.

30 Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian L, Bd. 3, 2 (Deutsche Reichstagsakten, Mittlere Reihe 3), Göttingen
1973, S. 1358, Anm. 184; Metz (wie Anm. 25), S. 90.

31 Regesta Imperii (RI) XIV. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I. 1493-1519, Bde. 1-4, begr.
von Johann Friedrich Böhmer, Köln 1990-2004, n. 5610 (1497 Dez. 13), Erlass der Hofordnung, von Konrad
Stürtzel unterschrieben; vgl. auch n. 5931. Elaine C. Tennant: The Habsburg Chancery language in perspective
(University of California publications in modern philology 114), Berkeley 1985, S. 94-105; Wiesflecker (wie Anm.
18), Bd. 2, S. 306f.

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