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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0028
Dank den ersteren wurden sie territorialpolitische Mitakteure auf Zeit. Ökonomische Gründe
sind meist der Anlass für die Veränderungen im Portefeuille der Besitztitel. Die Besitztitel besaßen,
so unterschiedlich ihre rechtliche Qualität sein mochte, die Funktion von Pfandern, die ihnen der
König überließ, weil er die von Stürtzel geleisteten Auslagen68 - etwa 1499 im Schweizer- und
1504/05 im Pfalzerkrieg, wenn Not am Mann war und rasch gehandelt werden musste - nicht
anders ersetzen konnte. Den bedeutendsten Herrschaftskomplex seit der Auslösung Thanns im
Jahr 1502, die Vogtei Kaysersberg, übertrug Maximilian 1505 an Konrad Stürtzel, nachdem er
sie dem im Pfalzerkrieg unterlegenen Pfalzgrafen entzogen hatte; aus ihren Einkünften sollte
Stürtzel im Laufe der Zeit seine Forderungen in Höhe von 2.140 fl. befriedigen. Die Stürtzel
behielten die Vogtei 12 Jahre lang.69 Außerhalb ihrer oberrheinischen Besitzlandschaft lagen die
hegauische Burg Mägdeberg und das Dorf Mühlhausen. Diese bildeten eine „Art Reservatpfründe
für hohe Innsbrucker Beamte". Sie wurden Stürtzel 1497 gegen ein Darlehen verschrieben
. 1508 wurde, nach Stürtzels Ablösung, Zyprian von Serntein neuer Pfandinhaber.70

Die politische Karriere II: Der Hofkanzler

Wenden wir jetzt den Blick wieder auf die Tätigkeit des Hofkanzlers Maximilians I. Sie wurde
wesentlich bestimmt durch die Reichstage, beginnend mit dem berühmten Wormser Reichstag
von 1495, dem ersten des seit dem Tod Friedrichs III. 1493 alleinregierenden Maximilian. Anstatt
, wie Maximilian es angekündigt hatte, nach kurzer Beratung zur Kaiserkrönung nach Rom
und anschließend gegen die Türken zu ziehen, wurde wochen-, ja monatelang das Verhältnis der
Reichsstände zum König beraten, und anstatt eines Kreuzzuges kam die Wormser Reichsreform
dabei heraus: erstens die Einrichtung des Reichskammergerichts, zweitens zu dessen Finanzierung
die Erhebung des Gemeinen Pfennigs, und drittens die Exekutionsordnung gegen Landfriedensbrecher
, genannt die Handhabung von Frieden und Recht. König und Reich traten sich
als zwei unterschiedliche Größen gegenüber, hier der König und sein Hofkanzler Stürtzel, dort
die Reichsstände und ihr Anführer, der Reichskanzler Erzbischof Berthold von Henneberg. Der
Reichskanzler wollte es nicht hinnehmen, dass der Hofkanzler mit Reichssachen befasst wurde
und nicht nur mit Angelegenheiten der habsburgischen Erblande. Berthold von Henneberg, der
zwar über das große Reichssiegel verfügte, verlangte von Stürtzel die Herausgabe des häufiger
anzubringenden kleinen Reichssiegels, mit dem dieser ohne Einbeziehung der Reichskanzlei in
Reichssachen siegelte. Doch Stürtzel lehnte diese Forderung im Auftrag Maximilians ab.71

Der Hofkanzler wurde jetzt aufgrund seiner exponierten Stellung ein Adressat der politischen
Publizistik. Sebastian Brant, der an der Universität in Basel lehrende Jurist und Dichter, richtete
an den König und an seinen Hofkanzler mehrfach aufgelegte Flugblätter - Einblattdrucke größeren
Formats -, mit denen er den Wormser Reichstag begleitete. Die in der Nähe von Worms

Auslagen Stürtzels für Maximilian: Vor 1492 500 fl. Kredit, für 3.000 fl. Kreditbürgschaft; Rannacher (wie Anm.
18), S. 19; RIXIV, n. 5436 (1497) 1000 fl., n. 5726 und 5798 (1498) 213 fl., n. 13357 (1499) zusammen mit Wilhelm
von Rappoltstein u.a. 600 fl., n. 13502 (1499) zusammen mit Wilhelm von Rappoltstein Bürgschaft über 10.000 fl.,
n. 17371a (1503) 7.000 fl. für Rücklösung des an Bürgermeister und Rat der Stadt Breisach verpfändeten Schultheißenamtes
, n. 17434 (1503) 640 fl. u.a. für Unterhalt der Königin; 1507 Bürgschaft Stürtzels für 8.000 fl., Mitteilung
von Manfred Hollegger.

Joseph Becker: Die Reichsvogtei Kaysersberg von ihrem Ursprung bis zur französischen Revolution (Jahresbericht

d. Bischöfl. Gymnasiums zu Strassburg 1906), Straßburg 1906, S. 12f. Stürtzel konkurrierte 1505 mit Graf Sigmund

von Lupfen, der 12.000 fl. bot; Brief Stürtzels an Serntein 1505 Mai 11; Mitteilung von Manfred Holliger.

RI XIV, n. 5309 (1497 Sept. 22 Innsbruck). Stürtzel zahlte 1.900 fl. Pfandsumme, siehe Rannacher (wie Anm. 18),

S. 21; Eberhard Dobler: Burg und Herrschaft Mägdeberg (Hegau-Bibliothek 2), Singen 1959, S. 90; Ders.: Burg

und Herrschaft Hohenkrähen im Hegau (Hegau-Bibliothek 50), Sigmaringen 1986, S. 205 (Zitat).

Alfred Schröcker: Unio atque concordia - Reichspolitik Bertholds von Henneberg - 1484 bis 1504, Diss.,

Würzburg 1970, S. 191 f.; Ders.: Die Deutsche Nation. Beobachtungen zur politischen Propaganda des ausgehenden

15. Jahrhunderts (Historische Studien 426), Lübeck 1974, S. 20; Wiesflecker (wie Anm. 18), Bd. 2, S. 248.

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