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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0056
Johannes Knapp, beide Doktoren des Kirchenrechts. Stürtzel, zur Zeit des Kirchweihstreits
sechzigjährig, hatte eine steile und erfolgreiche Karriere hinter sich und gehörte als königlicher
Hofkanzler zu den bedeutendsten Funktionsträgern in der Umgebung König Maximilians.20
Seine weitreichenden Tätigkeiten als Jurist und Diplomat hatten ihm nicht nur hohe Reputation
und den erblichen Adelsstand verschafft, darüber hinaus war es ihm gelungen, ein ansehnliches
Vermögen zu erwerben. Stets blieb er auch Freiburg verbunden, wo er das von ihm erbaute,
größte Haus der Stadt besaß. Er war einer der ersten Lehrer der Universität, die er auch zeitlebens
förderte, und er bekleidete wiederholt das Amt des Rektors. Es spricht viel dafür, dass
Stürtzel bei der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits eine entscheidende Rolle spielte.

Die zweite juristische Autorität mit praktischer Erfahrung war Johannes Knapp, Mitglied der
Freiburger Juristenfakultät und Professor der Dekretalen.21 Der aus Reutlingen stammende
Knapp, der 1459 in Wien die Magisterwürde erlangt hatte, war 1460 nach Freiburg gekommen,
wo er zum Doktor des Kirchenrechts promoviert worden war. Er genoss sowohl als Lehrer wie
auch als Konsulent von Adel, Geistlichkeit und Städten hohes Ansehen und sein berühmtester
Schüler Zasius nannte ihn gar einen monarcha iuris, eine Bezeichnung, die ansonsten nur für
die höchste Standesprominenz reserviert war. Knapp legte übrigens am 29. Oktober 1495, also
nur drei Tage nach der Verhandlung in Ensisheim seine Professur nieder. Die Universität wuss-
te seine Verdienste besonders zu schätzen und dankte ihm durch Gewährung eines Ehrengehalts.

Auch aufseiten der Parteien verstand man es, politische und intellektuelle Kräfte zu aktivieren
. Ergab sich das bei Freiburg mit seinem gelehrten und bereits rechtserfahrenen Stadtschreiber
gleichsam von selbst, so konnte doch auch die Ebringer Herrschaft über ihr Beziehungsnetz
entsprechend dagegenhalten. Zu erfahren ist darüber wiederum im Freiburger „Untreubuch
", der schwarzen Liste von Personen, denen man eine unfreundliche Gesinnung gegenüber
der Stadt unterstellte. Der betreffende Eintrag lautet (Abb. 3): Weihe in Ebringer sach wider uns
gestanden sind: Her Caspar von Blümnegk, der besonderlich geschäfftig und ratsam waz in derselben
sach, Doctor Jörg zum Rotencrütz, wie gar er ein glid der universitet ist, der von
Nuwenfels zu Krotzingen, sind wider ein rat von der von Emps und der von Ebringen wegen zu
Ensisheim vorm landvogt und zu Fryburg och gestanden. Des sol man sonderlich Doctor Jörgen
nit vergessen, dann er wer wol müssig gangen.22 Wieder sind es also zunächst die adeligen
Standesgenossen, auf deren Hilfe man zählen durfte. Außerdem hat Ebringen aber auch einen
Gelehrten der Universität23 für sich gewinnen können, und ihm nahm man vonseiten der Stadt
die Unterstützung des Gegners besonders übel.

Das Verfahren vor Landvogt und Beisitzern lief nicht nach dem formellen Schema der Landgerichte
ab, sondern bestand im freien Vortrag der Parteien unter aktiver Beteiligung des
Schiedskollegiums. Dies zeigt sich schon darin, dass zunächst fraglich war, wem bei dieser gütlichen
Tagsatzung eigentlich die Klägerrolle zukomme. Schließlich ließ man der Stadt den
Vortritt. Freiburg warf Ebringen Friedbruch und Beleidigung vor und machte sowohl die
Herrschaft wie die Dorfbewohner für die Tat und den Schaden verantwortlich. Das ganze
Verhalten der Ebringer lasse darauf schließen, dass schon zuvor unwill bei ihnen gewesen sei.24
Ebringen stellte dies alles in Abrede und vertrat seine Gegenposition mit großem Geschick. Bei

Vgl. Dieter Mertens: Konrad Stürtzel, in: Freiburger Universitätsblätter 137 (1997), S. 45-48, sowie seinen
Beitrag „Konrad Stürtzel. Hofkanzler und Rat Kaiser Maximilians I." in diesem Schau-ins-Land.
Vgl. Heinrich Schreiber: Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau, Bd. 1, Freiburg
1857, S. 177f.

StadtAF, B5 IIIc Nr. 10, fol. 4v.

Doktor Jörg zum Rotencrütz ist wohl identisch mit dem Doktor der Theologie Jörg Northofer. Siehe
Schadek/Aumüller (wie Anm. 8).
Urkundenbuch Freiburg (wie Anm. 1), S. 616.

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