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Abb. 2 Bauernhochzeit im Schwarzwald (Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald).

wiederum erst um 2 oder 3 Uhr nachmittags, alles toll und voll, mit Jauchzen und Schreien ins
Wirtshaus kommt ...5

Die von amtlicher Seite kaum zu kontrollierenden Abläufe derartiger Zehrungen riefen schon
früh die Obrigkeit auf den Plan. Ein Dokument, dass das Bemühen der Herrschaft belegt, steuernd
einzugreifen, ist die Kinzigtaler Landesordnung von 1543. Unter dem Abschnitt „Von
hochziten" heißt es dort: Es ist bisher ein mercklicher oncost uff die hochziten geloffen, das zu
furkomen wollen wir, wann leut zur ee griffen, die nit 200fl wert zusammenbringen, die mögen
wol ire gute frund zu kirchgang beruefen, den erlich volziehen, sollen aber gar kein hochzit und
nit mer dann zwen tisch halten bi pen 2 fl. Wann aber die zusammenkomenden in hoherm vermögen
weder 200 fl. sind, so sollen sy dannocht nit mer laden dann vater und muter, ire kinder,
geschwistergit und deren kinder, und darzu nit über 10 personen und 4 oder 5 tisch haben bi
vorgenanter pen 2 fl.6 Es wurde also versucht, die Hochzeitsfeierlichkeiten einzuschränken,
indem man den Personenkreis der Teilnehmer an den Mahlzeiten begrenzte. Auch die Anzahl
der Tische im Gasthaus - und damit die Zahl der am Hochzeitsmahl teilnehmenden Personen -
wurde abhängig gemacht vom Vermögen, über welches das Brautpaar verfügte.

In gleicher Weise wurde 1575 in der Ordnung des Prechtals versucht, den Verlauf des
Hochzeitsessens in geordnete Bahnen zu lenken. Anders als bisher geschehen, sollten nunmehr
das Gesinde, Bettler und die Kinder der Gäste dem Hochzeitsmahl fernbleiben. Die Gäste selbst
sollten nicht wie bisher selbst in den Keller und in die Küche des Wirts gehen, um sich mit Wein
und Essen zu versorgen. Desgleichen wurden Vorschriften über das zu verabreichende Essen
und das Bezahlen der Zeche erlassen (Abb. 2).7

5 Der Text der Beschwerde wurde veröffentlicht in Eberhard Gothein: Die oberrheinischen Lande vor und nach
dem dreissigjährigen Krieg, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 40 NF 1 (1886), S. 1-45, hier S. 40-45.

6 Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive. Quellen zur Geschichte des F. Hauses Fürstenberg und seines
ehedem reichsunmittelbaren Gebietes, Bd. 1: 1510-1559, Tübingen 1894, S. 335.

7 Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive (wie Anm. 6), Bd. 2: 1560-1617, Tübingen 1902, S. 241.

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