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Beerdigungen die damit verbundenen Mahlzeiten daher auch in einem der zahlreichen Gasthäuser
in Elzach abgehalten. Dieser Umstand könnte einer der Gründe gewesen sein für die
klare Festlegung der Abhaltung der Großen Zehrungen, wie sie sich in der oben erwähnten
Prechtaler Talordnung niederschlug.

In den größeren, zusammenhängenden Territorien wie Fürstentum Fürstenberg, der Freiburger
Talvogtei oder der vorderösterreichischen Kameralherrschaft Triberg war kaum die Rede
von amtlichen Festlegungen für die Abhaltung der Großen Zehrungen. In den Anfangen des
Gasthauses zur „Staude" in Gremmelsbach wurde vonseiten des zuständigen Amtes u.a. der
Einwand erhoben, dass das Gasthaus zu klein wäre, um dort eine Hochzeit abzuhalten.22 Dieser
Einwand kann nur so interpretiert werden, dass in der Kameralherrschaft Triberg, in welcher
Gremmelsbach lag, mehr oder weniger jeder Wirt die Großen Zehrungen abhalten durfte.

Deutlich sichtbar wird das Motiv der Sicherung des herrschaftlichen Umgeldes am Beispiel
der Gemeinde Siedelbach bei Breitnau. Die Einwohner von Siedelbach waren fürstenbergische
Untertanen, kirchlich jedoch der auf von Sickingschem Territorium stehenden Pfarrkirche in
Breitnau zugehörig. Deshalb war es üblich, dass sie ihre öffentlichen Hochzeitsmahle und andere
mit kirchlichen Ereignissen verbundene Mahlzeiten im Gemeindegasthaus von Breitnau,
dem späteren „Kreuz", abhielten. Bei der schon oben erwähnten Genehmigung einer öffentlichen
Hochzeitsfeier in Siedelbach 1654 dürfte es vor allem darum gegangen sein, das bei einer
Hochzeit anfallende Umgeld vom Weinverbrauch nicht in ein benachbartes, fremdes Territorium
fließen zu lassen. Deshalb hatten die fürstenbergischen Amtsleute in Neustadt kurzerhand
einem Bauern in Siedelbach die Erlaubnis gegeben, eine Hochzeitsmahlzeit abzuhalten.

In der Klosterherrschaft St. Peter mussten alle der Klosterkirche zugehörigen Bewohner ihre
Großen Zehrungen im unmittelbar neben dem Kloster sich befindenden Gasthaus abhalten. Als
1666 Christa Schuler auf dem Haiteregg im Ortsteil Rohr das Recht des Wirtens erhielt, wurden
die Großen Zehrungen ausdrücklich ausgenommen23 Die Gründe für derartige Verbote sind
leicht zu erkennen. Schon über das Klosterwirtshaus in St. Peter hören wir die Klage, dass es
schwierig war, dort für Zucht und Ordnung zu sorgen. In einem so abgelegenen Ortsteil wie
Rohr konnten die Amtsleute gar nichts mehr kontrollieren! Zudem hätte die geographische
Lage der in der Nähe des Klostergasthauses in St. Peter liegenden Vogteien - Rohr, Eschbach,
Oberibental und Reichenbach - es seinen Bewohnern leicht ermöglicht, ihre Großen Zehrungen
in einem der nahe gelegenen Gasthäuser außerhalb der Grenzen der Klosterherrschaft abzuhalten
. Nur wenn diese im Gasthaus des Klosters abgehalten werden mussten, blieb dem Kloster
das Umgeld vom ausgeschenkten Wein erhalten.

Im Verlauf des Streits um die Großen Zehrungen in Viertäler wurde u.a. das Argument aufgeführt
, es sei besser, wan dergleichen Gastereyen an Orth und Enden wo die Beamthen wohnen
, zue Verhüetung allerhandt Exceß abgehalten würden.24 Dass aber letztlich die räumliche
Nähe von Amtsleuten oder Pfarrern die Bewohner in ihrem Verhalten nicht sonderlich beein-
flusste, verdeutlicht ein Vermerk im Tagebuch des Abtes Glunk vom Kloster St. Märgen vom
20. Februar 1737: habe allhiesigem Neuen Wirt sagen lassen, bey Straf 1 Pfd. Wachs solle er
nit nach Betzeith danzen lassen. Ist aber schlecht gehalten worden, dann einiges Mal haben sie
die Ausred, es sey der Brauch, nach Betzeith 3 Dänz zu thun, oder sie haben nit gehört läuten
etc. Sie fürchten die weltliche Obrigkeith nit vill, noch weniger die gaistliche.25

Die Geschichte des Gasthauses „Staude" in Gremmelsbach wurde freundlicherweise von Herrn Volk aus
Gremmelsbach zur Verfügung gestellt.

Klaus Weber: Höfechronik von St. Peter, Bd. II, St. Peter 1998, S. 461.

GLA, 61/14713. Abgedruckt in Kurt Hodapp: Quellen zur Stadtgeschichte von Titisee-Neustadt, Teil 3: Die Vogtei
Viertäler vom Dreissigjährigen Krieg bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Titisee-Neustadt 1998, S. 297.
Elisabeth Irtenkauf: Die Tagebücher des Abtes Petrus Glunk von St. Märgen auf dem Schwarzwald (reg. 1736-
1766), in: Freiburger Diözesan-Archiv 115 (1995), S. 97.

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