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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0100
der weltlichen Behörde.

Franz Seiinger spielt in diesem umfangeichen Dossier eine herausragende Rolle: Er wird ausdrücklich
als der älteste Sohn des Erblassers bezeichnet, dem in Folge der bestehenden gesezlichen
Anordnung eigentlich das Vorrecht zu dem Wirthshaus zur Sonne zustünde. Allerdings: Dieses
Recht, das der traditionellen Erbfolgeordnung entspricht, scheint im vorliegenden Fall aus bislang
leider unbekannt gebliebenen Gründen absichtlich unterlaufen worden zu sein, heißt es doch in der
besagten Akte, der jüngste Sohn, Hans Jerg Seiinger,42 habe bei heutigem gerichtlichen Akt eine
amtliche Verschreibungproduzirt, mittelst welcher sie [sc. die Mutter, Maria Felicitas Seiinger] ihm
[sc. Hans Jerg Seiinger] den Vortheil zum Wirthshaus der Sonne verschrieben habe. Der durch diese
Verschreibung in seinem Erbfolgerecht quasi übergangene älteste Sohn Franz, so der Text weiter,
habe die Rechtmäßigkeit dieser Rechtshandlung jedoch nicht anerkannt, sei doch die Mutter nach
dem Ableben des Franz Fidelis Seiinger (23. Februar 1795) doch gar nicht dazu berechtigt gewesen
, ihrem Jüngsten die „Sonne" zu verschreiben. Das für diesen Kasus zuständige Obervogteiamt
scheint in dieser Streitsache zu einem schnellen und eindeutigen Entscheid gekommen zu sein: Dem
ältesten Sohn Franz Seiinger wurde vorläufig die „Sonne" zugeschlagen, Hans Jerg hingegen hatte
das Nachsehen und wurde auf den Rechtsweg verwiesen.

Mit diesem Urteil war die Auseinandersetzung jedoch gerade nicht endgültig beigelegt. Uberraschenderweise
trat nicht lange nach der im Frühjahr 1796 in der „Sonne" abgehaltenen
Verhandlung der jüngste Sohn Hans Jerg Seiinger doch noch als Sonnenwirt in Erscheinung:
Einem am 30. Juni 1797 in Freiburg ausgestellten Theilzedel für Johann Georg Seiinger von
Mördingen, den wir mit dem im Jahr zuvor bezeugten jüngsten Sohn des Franz Fidelis Seiinger
gleichsetzen dürfen, ist zu entnehmen, Was demselben auf Absterben seines Vaters sei. Franz
Seiinger, gewesenen Sonnenwirths zu Mördingen, bey der vorgegangenen Verlaßenschaftsab-
theilung laut Inventariums und Abhandlungsprotokolls vom 24.tm und infolge Verkommnises
vom 30.ten May 1796 erblich angefallen, und zugetheilt worden ...43 Zu Beginn der in diesem
Schriftstück enthaltenen Liste findet sich nun der Hinweis, dass sich eine Behausung, samt der
Schildgerechtigkeit zur Sonne, nebst Zugehörden, als: Schopf, Scheuer, Stallung, Trotte,
Schweinställen, Hoff und Krautgarten im Besitz des jüngsten Seiinger-Sohnes befinde. In der
gleichen Textpassage wird auf ein Verkommniß vom 30. Mai 1796 Bezug genommen, demzufolge
der junge Sonnenwirt seinem ältesten Bruder Franz eine in bar zu entrichtende Abstands-

Die soeben mitgeteilten biografischen Eckdaten stützen sich wiederum auf handschriftliche Unterlagen, die mir
Hermann Brommer schon vor längerer Zeit zur Verfugung gestellt hat (vgl. Anm. 34). Zu Anton Binz (Ehemann
der Katharina Seiinger [1764-1857]) und Ulrich Binz siehe auch Bärmann (wie Anm. 1), S. 49. Der als
Merdinger Vogt aufgeführte Anton Weber kann aus chronologischen Gründen nicht mit der oben (Anm. 37)
erwähnten gleichnamigen Person identisch sein. Bei ihm handelt es sich wohl vielmehr um einen Sohn Antons
des Älteren. Von diesem ist außerdem ein weiterer Träger dieses Namens zu unterscheiden, der erst 1769 geboren
wurde und 1848 starb. Er war ein Sohn des 1796 als Vogt fungierenden Anton Weber. Übrigens wanderten
Nachfahren dieses jüngsten Namensträgers im Jahr 1854 nach Afrika aus und sind in den Folgejahren in Assi-
bou-Nif (district Arzew, ca. 15 km östlich von Oran/Algerien) nachweisbar (briefliche Auskünfte von Madame
Adeline Mohn/Belfort vom 20. September und 6. Dezember 2010).

Nicht identisch mit dem zuvor genannten Johann Seiinger (1768-1833), der nach Franz Seiinger der Zweitälteste
Sohn war! Hans Jerg (Johann Georg) wurde vielmehr erst im Jahr 1774 geboren und verstarb bereits 1807. Zu
Hans Jerg/Johann Georg und seinen Nachkommen siehe die weiteren Ausfuhrungen des vorliegenden Beitrags.
Das Original dieses Teilzettels fand sich im Nachlass des Merdinger Altbürgermeisters Alfred Bärmann (1914-
1974). Zu den Familienpapieren aus diesem Nachlass siehe Bärmann (wie Anm. 1), passim. Ergänzend sei darauf
hingewiesen, dass sich in der Rubrik XXI. An Aktivkapitalien, (o. P.) u.a. ein Hinweis auf Eine Handschrift
von Dominik Scherrer, Namens der Frau v. Leitenspergen zu Freyburg vom 5.ten July 1795 findet, deren Wert auf
220 Gulden taxiert wird. Dominik Scherrer könnte mit dem Merdinger Bildhauer Dominikus Scherer (1738-1810)
identisch sein, der seit 1764 mit Walburga Fränzle (1738-1804), einer Nichte des Bildhauers Johann Baptist
Sellinger, verheiratet war. Franz Fidelis Seiinger ist als Taufpate der Kinder des Ehepaares bezeugt und stand
somit gleich in mehrfacher Hinsicht in engen Beziehungen zur Familie Scherer. Siehe bärmann(wie Anm. 1), S.
51 und 67 dort Anm. 37 (mit Literatur).

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