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Abt .11.

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2« An das Bezirksamt - i olizeidirektion B / 37, Hier,

Abb. 2 Auszug einer Mitteilung des Freiburger Oberbürgermeisters und des Stadtrats an die Polizeidirektion,
wonach grundsätzlich einem längeren Verweilen von „Zigeunern" in der Stadt mit allen Mitteln entgegenzuwirken

ist (StadtAF, D.Li. 373).

Zeit der Fürsorge zur Last fallen werden, wie dies früher schon in einigen Fällen geschah, wo
die Unterbringung in städtischen Wohnungen schließlich erfolgen musste.9

Innerhalb der Stadtverwaltung wurde nun eine Diskussion über die Auflösung des
Lagerplatzes in der Kiesgrube und die Verweisung an einen anderen abgelegenen Ort geführt. Das
Tief bauamt wollte gar den „Zigeunern" höchstens einen eintägigen Aufenthalt zubilligen und sie
dann abschieben. Im März 1935 pachtete die Stadt schließlich eine Kiesgrube an der Opfmger
Straße bei der Umspannstation am Rankackerweg, die fortan allein zulässiger Abstellplatz für
„Zigeunerwagen" in der Stadt sein sollte,10 doch setzten sich die „Hardliner" durch: Am 6. Mai
1935 sollte eine Abschiebung der „Zigeuner" aus der Freiburger Gemarkung in das benachbarte
- damals noch nicht eingemeindete - St. Georgen stattfinden. Als der St. Georgener
Bürgermeister allerdings heftigst protestierte und seinerseits eine Abschiebung androhte, wurden
die Sinti vor die Wahl gestellt, entweder freiwillig abzuziehen oder eine Trennung ihrer
Familien mit zwangsweiser Einweisung der Männer in das für nicht arbeitswillige Wohlfahrtserwerbslose
bestimmte Arbeitslager Günterstal, der Frauen in das Augustinusheim11 und
der Kinder in das Waisenhaus zu riskieren. Alle Betroffenen sollen es daraufhin vorgezogen
haben abzurücken. Das zog sich freilich hin. Erst am Abend des 23. März 1936 sind nach einer
Meldung des Tiefbauamts die letzten Wohnwagen von einem Grundstück in der Elsässer Straße
in unbekannter Richtung abgefahren.12

Die „Abfahrt der letzten Wohnwagen" am 23. März 1936 bedeutete jedoch nicht, dass nun

9 Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Karl Bender vom 27.12.1932, ebd.

10 Schreiben des Bürgermeisters Dr. Karl Hofner vom 25.03.1935, ebd.

11 Mütter- und Säuglingsheim des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder in der Katha-
rinenstr. 6-8 und Rheinstr. 40.

12 Mehl/Dettling (wie Anm. 6), S. 6. Noch zu klären ist, ob und in welchem Umfange auch Freiburger Sinti und
Roma in das zentrale Sammellager Köln deportiert wurden. Unterlagen zu diesem Lager befinden sich nach
Auskunft des NS-Dokumentationszentrums Köln im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.

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