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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0188
Dabei werden auch die im Frauenfelder Sammelband angeschlossenen Chroniken Freys über die nachfolgende
Zeit (Mailänder Kriege 1499-1509) einbezogen. Auch hier kann der Autor wichtige Korrekturen
zur Rezeption anbringen. So erweist sich Freys Chronik nicht von der Züricher Schwabenkriegschronistik
abhängig, sondern es ist genau umgekehrt.

Schließlich folgt die Edition des umfangreichen Chroniktexts (S. 731-926). Dass auch die Edition äußerst
sorgfältig und mit ausführlichen inhaltlichen Erläuterungen versehen ist, überrascht bei der präzisen
Arbeitsweise Gutmanns nicht, wie sie bereits im ersten Band zu sehen war. Am Schluss versucht er eine
Rekonstruktion der fehlenden Textstellen. Da andere Chroniken sich gerne bei Frey bedient haben, ist zwar
keine wörtliche, aber doch eine inhaltliche Rekonstruktion möglich.

Die Benutzung des Werkes wird durch wichtige Hilfsmittel erleichtert: ein Glossar der Begriffe und
Wendungen, ein Personen- und Ortsregister, Abbildungen von Chroniktextseiten, Grafiken, Tabellen,
Stemmata. In einem Anhang mit ungedruckten Quellen finden sich unter anderen Texten auch fünf Briefe
an Zasius aus dem Jahre 1494. Am Schluss folgen noch die Handschriftenbeschreibung mit Lagenverzeichnis
sowie Karten des Kriegsschauplatzes auf den Umschlagseiten.

Andre Gutmann hat ein „großes Werk" vorgelegt, nicht nur vom Umfang her (1002 Seiten), sondern
auch von der Qualität der Bearbeitung des schwierigen und komplexen Themas. Die Gründlichkeit und die
sorgfältige Arbeitsweise des Autors beeindrucken den Leser in hohem Maße. Willy Schulze

Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert, Teil I: Aach-Kurzenbach, Teil II:
Lachen-Zwiefaltendorf, bearb. von Franz Hundsnurscher, Teil III: Einführung, Verzeichnisse, Register,
bearb. von Dagmar Kraus (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg: Reihe A, Quellen 48/1 + 2 und 49), W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2008 und 2010,
Band 48/1 XVI und 514 S., Band 48/2 X und 1092 S. sowie Band 49 XXIV und 1937 S., S/W-Abb. und
eine Karte.

„Personalplanung vor 500 Jahren", so lautete der Titel des im Konradsblatt (Nr. 11/13.03.2011, S. 6)
erschienenen kurzen Berichtes, der die Leser über die Veröffentlichung dieses dreibändigen Werkes informierte
. Die hier zum ersten Mal vollständig ausgewerteten Libri proclamationum et Investiturarum und
Libri absentiarum et indutiarum bieten dabei gleich mehrere Möglichkeiten der Auswertung. Fragen zu den
unterschiedlichsten Forschungsgebieten - von der Kirchengeschichte bis zur Prosopographie - können
gestellt werden.

Zunächst wird erklärt, was es mit dem Begriff „Investiturprotokoll" auf sich hat. Hierbei handelt sich
nach Auskunft des ehemaligen, im November 2007 verstorbenen Direktors des Erzbischöflichen Archivs
Freiburg, Franz Hundsnurscher, um die chronologisch angelegten „Auslaufregister der Kanzlei des bischöflichen
Generalvikariats über die ausgestellten Proklamations- und Investitururkunden" (Bd. I, S. IX).

Die Bände I und II sind alphabetisch nach Ortsnamen geordnet und verzeichnen die vom Konstanzer
Generalvikariat im Zeitraum von 1518 bis 1599 verfassten Regesten der den Adressaten ausgehändigten
Urkunden, deren Originale „...wohl größtenteils verloren sein dürften", worauf der Vorsitzende der Kommission
für geschichtliche Landeskunde, Prof. Anton Schindling, im Geleitwort hinweist (Bd. I, S. V; siehe
auch S. IX). Die Lektüre der Regesten zu über 1.900 zitierten Orten ermöglicht einen tiefen Einblick in die
Verwaltungsgeschichte der Diözese. Eine aus Kirchen, Kapellen, Kaplaneien, Klöstern, Stiften, karitativen
Einrichtungen, Patronaten und Feierlichkeiten bestehende Welt, die sich Seite für Seite dem Leser
erschließt. Die Umwandlung aus der ursprünglich in den Handschriften chronologisch verzeichneten
Protokolle in eine topographisch-alphabetische Gliederung erleichtert erheblich sowohl das Nachschlagen
als auch den Versuch, aus der Gesamtregestierung der Pfründeninhaber des Konstanzer Bistums im 16.
Jahrhundert ein detailliertes Bild jedes Einzelnen zu gewinnen.

Die Benutzung der ersten zwei Bände erfolgt sinnvoller Weise über den III. Band, den Registerband. Als
Muster einer solchen Nutzungsmöglichkeit sei als Beispiel der Ortsartikel über Freiburg im Breisgau angeführt
(Bd. I, S. 270-321, hier S. 270). Unter der Rubrik decanatus liest man zum Datum 1538 II 22 die folgende
Mitteilung: „confirmatus est Gallus Held mag. art. capituli Friburg.camerarius...". Aber wer war
Gallus Held? Im Personenregister ist die Antwort zu finden (Bd. III, S. 1555): „Held, Gall., 1519/53 Held
(Höllte); 1553 XI lOf; mag. art.; capn. Freiburg im Breisgau (1519); camerarius, vicedecanus et decanus
(1538) dec. Freiburg im Breisgau; can. EM (1538)". Außerdem enthält der III. Band eine detaillierte
Einführung (S. 1093-1133), die auch als eine Geschichte der Konstanzer Kurienkanzlei im 16. Jahrhundert

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