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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 51
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0053
„Freiburger Bundesordnung", „Artikelbrief' und

„Christliche Bruderschaft"

Der Bauernkrieg des Jahres 1525 im Schwarzwald und Breisgau

Von

Horst Buszello

1. Eine „Freiburger Bundesordnung" aus dem Bauernkrieg von 1525

Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101, fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift Handlung vnd feld-
artickel, so furgenomen worden sind vff montag nach der alten vaßnacht [6. März] von allen
huffen vnd reten, so sich zusammen verpflicht in dem namen der heiigen vnzerteilten dryvaltig-
keit anno etc xvc xxv [1525].

Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.1 Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem ar-
chivalischen Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung" (Abb. 1).

Drei Fragen drängen sich auf:

- Wo und wie ist die „Freiburger Bundesordnung" entstanden?

- Welche Rolle hat sie im Bauernkrieg gespielt?

- Wie erklären sich die inhaltlichen Abweichungen der Freiburger Handschrift gegenüber der
Druckfassung?

Diese Fragen möchte ich im Folgenden beantworten. Dazu muss man allerdings einen etwas
längeren , Anlauf nehmen. Es ist nötig, sich zuvor den Gang des Bauernkriegs im deutschen
Südwesten vom Sommer 1524 bis zum März des Jahres 1525 in seinen Hauptereignissen und
Wendepunkten zu vergegenwärtigen. Denn diese ,Vorgeschichte' ist ein Teil dessen, was der
Gegenstand unseres Interesses ist: die „Freiburger Bundesordnung".

1 Zur „Memminger Bundesordnung" s. u. S. 54 f.

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