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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0047
einem dreistufigen Strafenkatalog verbindlich festgelegt. - „Grundsätzlicher und vernichtender
konnte das Urteil [...] nicht ausfallen. Friede, Ordnung und Gemeinwohl, die Grundwerte
des Reiches, würden durch die Bundschuher zerstört, die Reichsverfassung und ihre Rechtsgrundlagen
umgeworfen."16

Als die Freiburger Ratsherren am 3. Oktober 1513 von bösen loffen des pundsschuchs vor
den Toren der Stadt sprachen, dürften sie genau gewusst haben, was sie sagten (Abb. 1). Denn
das Wort war auf dem Weg bis 1502 zu einem festen Begriff geworden. Mit dem Bundschuh
drohte - das war die immer wiederholte, formelhafte Anklage - der politische und gesellschaftliche
Umsturz, das Ende von Friede, Recht und Ordnung. Sein Merkmal war die „Heimlichkeit
".

Es bleibt noch nachzutragen, von wem Freiburg die Kenntnis von einem neuerlichen Bundschuh
erhalten hatte. Nach den vorliegenden Quellen war dem Rat ein erster Hinweis von
einem Freiburger Maler zugegangen. Zu ihm hatte Joß Fritz einen unbekanten buren geschickt
, der diesen für die Bemalung des Bundschuhfähnleins gewinnen sollte. Als der Maler
jedoch hörte, dass er einen Bundschuh auf das Fähnlein malen sollte, lehnte er das Ansinnen
entrüstet ab. Umgehend informierte er den Freiburger Rat über das Vorgefallene. Außer der
Tatsache, dass ein ihm unbekannter Bauer einen Bundschuh auf ein Fähnlein habe malen lassen
wollen, konnte er jedoch nichts berichten. Auch ein anderer Maler, der gerade in der Lehener
Kirche arbeitete und von Joß Fritz auf eine Bemalung des Fähnleins angesprochen wurde
(er hieß Theodosion), lehnte den Auftrag ab, als er von einem Bundschuh hörte. Doch be-

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nachrichtigte er den Freiburger Rat erst, als dieser puntschuch von andern geoffenbaret ist.
Das aber heißt: Kurz vor dem 3. Oktober muss dem Freiburger Rat eine weitere, uns nicht
überlieferte Nachricht zugegangen sein, die zumindest die Namen von vier Personen enthielt,
die vom Bundschuh Wissen hätten.18

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Am 4. Oktober machte ein Uberläufer, Michel Hanser aus Schallstadt, auf Burg Rötteln im
badischen Markgräflerland detaillierte Angaben über die Existenz einer geheimen „Gesell-

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schaft" und deren Pläne. Markgraf Philipp unterrichtete sofort die vorderösterreichische

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Regierung zu Ensisheim und die Stadt Freiburg. Von einem „Bundschuh" sprachen Markgraf

16 Peter Blickle: Untergrombach 1502, das unruhige Reich und die Revolutionierbarkeit Europas, in:
Blickle/Adam (wie Anm. 2), S. 11-27, hier S. 11.

Die einschlägigen, nicht immer sicher zu deutenden Quellen in Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 139
(Nr. 14), 183f. (Nr. 64), 187 (Nr. 66) und 195 (Nr. 69). Dazu Ulrich Steinmann: Die Bundschuh-Fahnen
des Joß Fritz, in: Deutsches Jahrbuch für Volkskunde 6 (1960), S. 243-284, insb. S. 251-255.

18 Eine von Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 129f. (Nr. 2), mitgeteilte Quelle über einen frühen Verrat
des Bundschuhs („1.-3. Oktober?") gehört in das Jahr 1517; dies hat nachgewiesen Friedrich Schaub:
Der Bundschuh zu Lehen, in: Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins 42 (1929), S. 145-150.

19 In einem Schreiben vom 4. Dezember 1513 spricht Markgraf Christoph von Baden, Rosenkranz, Bd. 2
(wie Anm. 1), S. 204 (Nr. 80), von einem Hanns Mantzen aus Schallstadt, der seinem Sohn Markgraf Philipp
den Bundschuh erstlich verraten habe. Dazu Ders., Bd. 1 (wie Anm. 1), S. 326: „was bei der schwankenden
Bezeichnung damaliger Zeit recht wohl der gleiche Name (nur in verschiedener Ausprägung) sein
kann".

Eine Vorgeschichte zu diesem Verrat des Bundschuhs bringt Pamphilus Gengenbach in seinem „Büchlein
" vom Bundschuh 1514 (vgl. u. S. 51), in: Pamphilus Gengenbach, hg. von Karl Goedeke, Hannover
1856, S. 23-31, hier S. 29f., auch in Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 127 (Nr. 1). Die Vorgeschichte
wurde übernommen von Rosenkranz, Bd. 1 (wie Anm. 1), S. 326f., und Franz (wie Anm. 1), S. 74.
21 Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 133f. (Nr. 5). Dazu ebd., S. 135 (Nr. 7).

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