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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0050
zweiten Schreiben, das letztlich für Kaiser Maximilian bestimmt war, wurde der Brand dagegen
in geschickter Weise mit den „Feinden", den puntschuehern, in Verbindung gebracht.
Doch hätten sich, so versicherte die Stadt sogleich, alle Einwohner, edel und unedel, arm und
rieh, in großer Ordnung unter dem Stadtbanner versammelt, das wir (ob Got wil) fazw[erlicher]
ra[ajeste]£ unserm aller'gnedigsten herrn als landsfursten dis ir stat Friburg und uns selbs,
unser ere, Hb und guet behalten und erretten wellen gegen den puntschuehern und andern
unsern widerwertigen33

Vielleicht trieb den Rat der Stadt Freiburg auch eine als real empfundene Bedrohung um.
Möglicherweise hegte er, allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, doch Zweifel bezüglich
der Solidarität von Teilen der eigenen Bevölkerung. Denn ein Objekt argwöhnischer Be-

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obachtung war seit jeher die „Proletarierzunft" der Rebleute. Gespannt war auch das Verhältnis
der Stadt zum Umland.35 Noch am 15. November schrieb Freiburg: dan etlich von dem
gemeinen paursfolkh wollen iren [der Bundschuher] handel nit so bos achten, als er an im
selbs ist, und geschehen bi inen etwas schwerer reden wider uns und ander, die den handel
also strafften36

Einen Versuch, die Ursachen und das Wesen des Bundschuhs zu Lehen sachbezogen zu

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ermitteln und darzustellen, unternahm die Stadt Freiburg jedenfalls nicht. In ihren Schreiben
und Aufzeichnungen entwickelte und präsentierte sie, so der Schweizer Historiker Guy P.
Marchai, ein „zusehends irrationales Feindbild". Der Bundschuh erscheine „als Metapher für
eine abgrundtiefe Bedrohung, welche die Gesellschaftsordnung selbst in Frage stellte". Und
die „immer vorhandene städtische Angst vor der Unberechenbarkeit des Bauern wurde dadurch
geschürt, dass [...] die Bundschuher sich zum Schweigen verpflichtet hatten. Ein unheimliches
Schweigen, das es dem Rat verunmöglichte, irgendetwas über Umfang und Reich-

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weite der Verschwörung zu sagen."
Als der Bundschuh Anfang Oktober aufgedeckt worden war, hatten sich die führenden Ver-

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schwörer nach Süden, in Richtung Eidgenossenschaft abgesetzt. Am 22. Oktober meldete
Basel die Gefangennahme von Jakob Huser und Kilius Meyger, zwei Tage später fielen Au-

Ebd., S. 174f. (Nr. 60), 178-181 (Nr. 63), Zitat S. 180. Vier Jahre später, 1517, gestand in Breisach ein
übel beleumdeter „Sesselmacher", welcher mit den Bundschuhern in Verbindung gestanden habe, den
Brand gelegt zu haben. Ebd., S. 305-307 (Nr. 44-46). Doch auch Johannes Dillinger: Der Bundschuh
von 1517. Neue Quellen, eine Chronologie und der Versuch einer Revision, in: Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins 153 (2005), S. 357-377, hier S. 364: „Sein Geständnis bezüglich 1513 widerrief
[der Beisacher Gefangene] später."

Hans-Peter Widmann: Der Weinbau in Freiburg von der Stadtgründung bis zum Dreißigjährigen Krieg,
Magisterarbeit, masch., Freiburg 1997, S. 65-67.

Scott, Freiburg und der Bundschuh (wie Anm. 1), S. 334f.; Clausdieter Schott: Totschlag -
„Schmach" - Friedbruch. Die Ebringer Kirchweih - eine Rechtsgeschichte, in: Schau-ins-Land 130
(2011), S. 51-65.

Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 178 (Nr. 63); s. auch ebd., S. 148 (Nr. 25), 165f. (Nr. 50), 176 (Nr.
61) und 203 (Nr. 78).

Der Grund und Ursprung des Bundschuhs lag für Freiburg allein im „teuflischen" Wesen des Joß Fritz, der
einen Kreis liederlicher Leute um sich scharte. Und dementsprechend beschwor die Stadt die anderen Obrigkeiten
, möglichen Aussagen der Bundschuher, sie seien von ihren Herren über Gebühr beschwert und
bedrückt worden, keinen Glauben zu schenken; Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 168 (Nr. 51), 170
(Nr. 54) und 182 (Nr. 64); auch S. 185f. (Nr. 65). Die Wirklichkeit sah freilich anders aus; dazu immer
noch Ders., Bd. 1 (wie Anm. 1), S. 260-275 und 277; Ders., Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 193 und 195 (Nr. 69).
Guy P. Marchal: Karsthans, Bundschuh und Eidgenossen: Metaphern für den Bauern - der Bauer als
Metapher, in: Blickle/Adam (wie Anm. 2), S. 249-277, hier S. 263f.
Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 139 (Nr. 14) und 153-156 (Nr. 34-38). S. auch u. S. 56.

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