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tums Speyer zeigte. Jetzt, 1513, sollte das weiße Kreuz entfernt werden (was letztlich jedoch
unterblieb) und das Tuch neu bemalt werden.

Joß Fritz unternahm zwei vergebliche Versuche, das Tuch bemalen zu lassen.103 Erfolgreich
war erst der dritte Versuch. Mit gekonnter Verstellung überredete Joß Fritz einen Maler in
Heilbronn, die Arbeit auszuführen.

In der Beschreibung dessen, was auf dem Tuch zu sehen war, stimmen die vorhandenen
Quellen im Wesentlichen überein. Demnach hatte das Fähnlein eine weiße und eine blaue
Seite, mit einem aufgenähten weißen Kreuz auf der blauen Seite. Die weiße Seite zeigte die
Kreuzigungsgruppe, Christus am Kreuz mit Maria und Johannes dem Täufer; dazu unter dem
Kreuz ein knieender Bauer. Rechts und links davon waren die Embleme des Papstes und des
Kaisers aufgemalt. Weiter war - wohl auf der blauen Seite - ein Bundschuh aufgemalt. Kilius
Meyger, der das Fähnlein in geheim sehen durfte, beschreibt es so: und sie das venlin wiß und
blow und uf der einen sitten ein wiß crutz und stand doran gemalet der keiser, der babst und
unser lieb frow und sant Johanns der töufer, desglichen das liden Cristi, und knuwe ein burs-
mann vor dem crutz, und si auch an dem venlin ein buntschuch gemalet gewesen. Nach Jakob
Huser war auf dem Fähnlein noch ein Spruch zu lesen: Herr, stand diner gottlichen gerechti-
keit bi!W4 Die „Freiburger Aufzeichnung" über den Bundschuh (us bekantnus etlicher gefangner
) gibt einen anderen Wortlaut: Barmherziger Gott, hilf den armen zu rächt.105

Anfang 1514 verfasste der Basler Drucker Pamphilus Gengenbach eine Abhandlung über
den Lehener Bundschuh, die er selbst in zwei Ausgaben in Basel druckte.106 Noch im gleichen
Jahr erschien ein Nachdruck (wieder in zwei Ausgaben) bei Erhard Öglin in Augsburg. Der
Titelholzschnitt des Nachdruckes zeigt einen Bauern mit einem dreieckigen Fähnlein, dazu
einen Bundschuh und die Jahreszahl 1514 (Abb. 2). Wie die Jahreszahl erkennen läßt, ist der
Titelholzschnitt seitenverkehrt, d.h. er beruht auf einem falsch geschnittenen Druckstock. Auf
der dem Betrachter zugewandten Seite des Fähnleins sind Christus am Kreuz, Maria und Johannes
der Täufer dargestellt, ferner zwei Wappenschilde, einer mit einer Krone. Neben dem
Bauern, auf dem Boden, steht ein Bundschuh. Der eine Wappenschild zeigt einen belaubten
Eichstamm/Eichbaum, das Wappenbild der Familie della Rovere, die im späten 15. und frühen
16. Jahrhundert zwei Päpste stellte (1471-1484 Sixtus IV. und 1503-1513 Julius IL). Das andere
Wappen ist das des Kaisers, erkenntlich an der Kaiserkrone. Beide Wappen sind verstümmelt
; im kaiserlichen Wappen ist der Adler herausgebrochen (nur die Füße kann man noch
sehen), über dem päpstlichen Wappen fehlt die Papstkrone, die Tiara. Hier war ins Bild gesetzt
, was die Bundschuher verbal beschrieben mit ein pabst- und keiserkron oder mit der
bapst und keiser. Im Titelholzschnitt fehlt der unter dem Kreuz knieende Bauer; er ist durch
den Kopf des Fahnenträgers gleichsam verdeckt. Da der Bundschuh wohl auf der dem Betrachter
abgewandten Seite des Fähnleins aufgemalt war, ist er im Holzschnitt auf den Boden
gestellt worden.

Vgl. dazu o. S. 45.

Jakob Huser hatte das Fähnlein allerdings nicht selbst gesehen, sondern gab eine Beschreibung des Joß
Fritz wieder: als im Joß gesagt hab. Kilius Meyger sagte dagegen aus, er wisse von keinem Spruch auf
dem Fähnlein, dann er hat dheinen daran gesehen.
Rosenkranz, Bd. 2 (wie Anm. 1), S. 145 (Nr. 21).

Das Folgende nach Steinmann (wie Anm. 17), S. 257-265 und 280-282. Steinmanns Ausführungen zu
einem frühen Nachdruck von Gengenbachs „Büchlein" mit dem Bundschuh-Fähnlein als Werbeschrift der
Bundschuher und Vorlage für Öglins Nachdrucke (ebd., S. 267-269 und 281) sind allerdings reine Spekulation
. - Vgl. o. S. 51 und 54.

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