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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0127
Auf behördliche Weisung eröffnen wir Ihnen ...

Die Deportation der jüdischen Bürger Freiburgs nach Theresienstadt
am 21. August 1942 - Ein Beitrag zum 70. Jahrestag

Von
Peter Künzel

Am 16. August 1942 erhielten Adolf und Pauline Besag aus der Freiburger Erbprinzenstr. 8 ein
Einschreiben aus Karlsruhe von der Bezirksstelle Baden-Pfalz der Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland (RJD): Auf behördliche Weisung eröffnen wir Ihnen, dass Sie zur Teilnahme
an einem am Samstag, den 22. August 1942 von Karlsruhe abgehenden Abwanderungstransport
bestimmt sind. Wir bitten Sie, die nachstehenden Anweisungen genau durchzulesen
und zu befolgen und in Ruhe die Vorbereitungen für Ihre Abreise zu treffen. Sie werden nach
Möglichkeit im Laufe der nächsten Tage von einem unserer Mitarbeiter aufgesucht, der Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Anträge auf Befreiung von der Teilnahme am Abwanderungstransport
sind zwecklos. Wir bitten daher, hierwegen weder schriftlich noch mündlich an
uns heranzutreten. Auch die Einreichung ärztlicher Atteste muss unterbleiben. Dass Anträge
an Behörden ohne Einholung einer Auskunft bei uns unzulässig sind, ist unseren Mitgliedern
bekanntgegeben worden. Sie müssen sich in Ihrer Wohnung am 21. August abreisebereit halten
I...]1

Der Inhalt des Briefes übertraf ihre schlimmsten Befürchtungen. Unmissverständlich wurde
ausgesprochen, dass ihnen nur noch wenige Tage bis zum endgültigen Verlassen Freiburgs und
zur „Abwanderung" an einen nicht genannten Ort verblieben. In dieser Situation war es wenig
trostreich, dass der Besuch eines „Mitarbeiters44 angekündigt war, der ihnen beratend zur Seite
stehen sollte, zumal im selben Atemzug jedwede Möglichkeit, sich dem drohenden Schicksal
zu entziehen, kategorisch ausgeschlossen wurde.

Wie das Ehepaar Besag erhielten weitere 29 jüdische Einwohner Freiburgs das gleichlauten-
de Einschreiben aus Karlsruhe." Uberall herrschten Fassungslosigkeit und Entsetzen. Nicht

Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland (ZEGJ), Heidelberg, B1/19-333.
Abdruck des gesamten Rundschreibens in: Dokumente über die Verfolgung der jüdischen Bürger in Baden
-Württemberg durch das nationalsozialistische Regime 1933-1945, Bd. 2, bearb. von Paul Sauer,
Stuttgart 1966 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung 17), S. 338ff. Eine Liste aller 31
nach Theresienstadt deportierten Personen ist am 3. Juli 1945 von Nathan Rosenberger an den Freiburger
Oberbürgermeister Dr. Keller zugesandt worden; Abdruck in: Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), C5/2587.
Rosenberger war bis zu seiner eigenen Deportation im August 1942 Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde
Freiburgs und Vertrauensmann der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland für den Bezirk Freiburg
und Oberbaden. In der Überlieferung der Polizeibehörden, der NSDAP-Gliederungen und des Badischen
Innenministeriums ist eine entsprechende Deportationsliste nicht enthalten. Dagegen ist ein maschinengeschriebenes
Verzeichnis aller Transportteilnehmer dieser Deportation überliefert. Die Auflistung der Betroffenen
in einen württembergischen und einen badischen Anteil, beide mit Nennung der Geburtsdaten,
der erste in alphabetischer Reihenfolge der Herkunftsorte, der andere nach den Familiennamen, lässt auf

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