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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2013/0136
Abb. 3 Das Wohnhaus der Familie Levi in der Karlstr. 2 (StadtAF, M 70 S 201/27 Nr. 506).

Bettwäsche und Küchengeschirr mitgenommen werden. Nach Begleichung der Reichsfluchtsteuer
, Sühneabgabe, Vermögenssteuer usw. [...] bestehen gegen die Erteilung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Bedenken.20

Daraufhin erweitert das Badische Innenministerium die Gültigkeit der Reisepässe von Josef
und Sophie Levi auf das Ausland. Schließlich: im Herbst 1939 wird ein Liftvan mit dem gesamten
Hausrat zollamtlich gepackt und plombiert. Der Golddiskont für seinen Inhalt (eine Art
Ausfuhrsteuer) fällt noch an; und zum Schluss werden Kosten von 3.000 RM für Transport
und Lagermiete an die Firma Schenker beglichen. Alles scheint in günstigen Bahnen zu verlaufen
.

Aber Levis verlieren den Wettlauf mit der Zeit. Unmittelbar mit dem Ausbruch des Krieges
im September 1939 bricht das unabhängige, aber zum britischen Commonwealth gehörende
Südafrika die Beziehungen zu Deutschland ab. An den Erhalt von Einreisevisen ist jetzt nicht

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