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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0044
Abb. 2 Unterschriften von David und Esther Levi (StadtAM, VI 1, Heft 4).

Zwischen 1807 und 1809 ließ der Landesherr Karl Friedrich für sein neues Großherzogtum
Baden neun Konstitutionsedikte verkünden, darunter, als sechstes, das Judenedikt vom 13. Januar
1809.21 Darin heißt es im Abschnitt XXIV:

Jeder Hausvater der jüdischen Religion, der nicht jetzt schon einen auszeichnenden erblichen
Zunamen hat, ist schuldig, einen solchen für sich und seine sämtlichen Kinder, die noch
in seiner Gewalt sind, anzunehmen [...] Es muss dabei ein jeder seine sämtlichen bisher
geführten Namen als Vornamen beibehalten und darf keinen ablegen.22

Dieser Bestimmung entsprechend, nahm David Levi für sich, seine Frau und seine Nachkommen
den Familiennamen „Mager" an. Die bisherigen Namen „David Levi" wurden seine
Vornamen. Es gibt in den mündlichen Uberlieferungen der Familie Mager keine ernst zu
nehmenden Erklärungen, wie David zu dieser Namenswahl kam. Vielleicht kommt darin eine
gewisse Selbstironie zum Ausdruck, wenn man berücksichtigt, wie wenig Glück mit seinem
Handel er in den zurückliegenden Jahren gehabt hatte.

Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Karlsruhe, den 11. Februar 1809.
Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden den geltenden Regeln angeglichen.

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