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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0063
Amnestie und Fahndung

Nicht nur mit dieser neuen Regelung machte sich Joseph II. beim Volk sehr unbeliebt, auch
der Krieg gegen die Türkei fand grundsätzlich wenig Zustimmung. Noch viel weniger dürfte
den Konskribierten im fernen Breisgau die Sinnhaftigkeit der Teilnahme an diesem militärischen
Einsatz vermittelbar gewesen sein. Die Obrigkeit sah sich jedenfalls genötigt, dem
Rekrutenschwund entgegenzuwirken.

Diesem Umstand sind wohl zwei Strategien geschuldet, die einerseits die entschwundenen
jungen Männer im Soldatenrock, andererseits die ebenfalls unerlaubt davongelaufenen oder fortgebliebenen
, noch in Zivilkleidung befindlichen Aspiranten, wenigstens zum Teil wieder beibringen
sollten.

Die Erstgenannten versuchte man mit dem altbewährten Mittel einer Amnestie zurückzugewinnen
. Diese wurde in einem Extrablatt zu den in Freiburg erscheinenden „Vorderösterreichischen
Provinzialnachrichten" vom 21. Mai 1788 bekannt gegeben. Demnach richtete sich der Aufruf an
alle Deserteure, die sich innerhalb zwölf Monaten, beginnend mit dem 1. Mai 1788, für eine freiwillige
Rückkehr zur kaiserlich-königlichen (österreichischen) Armee entscheiden würden. Ihnen
sollten keinerlei Strafen oder sonstige Nachteile erwachsen. Der sogenannte „Generalpardon"
war allerdings an Bedingungen geknüpft:

- Der Entwichene durfte kein anderes schweres Verbrechen als die Desertion begangen haben
.

- Die Begnadigung erstreckte sich nur auf diejenigen Deserteure, die vor Bekanntgabe des
Aufrufs geflüchtet waren und sich innerhalb des gesetzten Zeitrahmens wieder einfanden.

- Die Zurückkehrenden mussten „ihren begangenen Fehler und Meineid bereuen" und versprechen
, zukünftig treu in kaiserlichen Diensten zu verbleiben.

Allen anderen Deserteuren, die von diesem besonderen Angebot keinen Gebrauch machen würden
, sei die „in denen Kaiserl. Königl. Kriegsartikeln ausgemessene Strafe allerdings vorbehalten
, welche auch an ihnen mit aller Schärfe, ohne einer Nachsicht, oder Gnade vollführet werden
wird".11

Die zweite, zeitgleich angewandte Strategie bestand darin, öffentlich, unter Angabe von
Name, Herkunftsort und manchmal auch ausgeübtem Beruf, nach denjenigen zu fahnden, die
sich entweder vor einer Einberufung zum Kriegsdienst oder als bereits Militärangehörige meist
außer Landes begeben hatten. Vor allem Handwerksgesellen hielten sich länger als die erlaubten
drei Wanderjahre in der Fremde auf, wobei die tatsächlichen oder vorrangigen Gründe ihres
Ausbleibens nicht bekannt waren oder nicht bekannt gegeben wurden. Jedenfalls umgingen sie
damit ihre Einberufung. Dass nicht alle „Entwichenen" dem Kriegsdienst per se entgehen wollten
, ist dadurch belegt, dass sich einige aus ungenannten Gründen bei fremden Armeen verpflichteten
oder zumindest dessen verdächtigt wurden.

Verweigerung der Teilnahme am Krieg gegen die osmanische Pforte

Im ersten überlieferten und digitalisierten Jahrgang der „Freyburgerzeitung" von 1784 wurden
nur vier Personen gesucht, die sich „flüchtig gemacht" oder „heimlich weggelaufen" waren. Als
Anlässe sind Schwermut, begangene Straftaten und Schuldenanhäufung angegeben. Das Thema
„Militär" kam nie zur Sprache.

Zitate aus Vorderösterreichische Provinzialnachrichten, XLI. Stück, vom 21. Mai 1788, Extrablatt.

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