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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0080
Mitte Februar bis längstens Mitte Mai und von Ende August bis Anfang Oktober.1 Auch, forderten
die Kloakenräumer hohe Löhne für ihre Tätigkeit.8

Das Auftreten von Cholera-Epidemien in Europa seit den 1830er-Jahren führte erstmals
zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Problem der Fäkalienabfuhr sowie der
Wasserversorgung und -entsorgung in den Städten. Auch in Freiburg registrierten die Behörden
aufmerksam den Ausbruch einer Cholera-Epidemie in Walldürn 1866 sowie die Einberufung
der ersten internationalen Cholera-Konferenz in Weimar im folgenden Jahr, wie entsprechende
Drucksachen im Stadtarchiv belegen.9 Vielleicht aufgrund einer ebenfalls 1867 erschienenen
Schrift über Verhütung und Behandlung der Seuche,10 regte Bezirksarzt Ludwig Anton von
Wänker an, eine andere Lösung für das Abfuhrproblem zu finden.11 Dies führte schließlich
zur Einführung eines städtischen Abfallbeseitigungsmonopols und am 3. Januar 1868 zum
Abschluss eines Vertrages12 mit dem Unternehmer Stefan Wursthorn über die Entleerung der
Abortgruben mittels einer Saugpumpe in Fasswägen unter gleichzeitiger Verbrennung der entweichenden
Gase, was eine wesentlich schnellere Entleerung als von Hand ermöglichte, und
welche von nun an zudem tagsüber erfolgen konnte (vgl. Abb. 1). Etwa zur gleichen Zeit verbot
eine Ergänzung zur Bauordnung die Einleitung der Abtritte in die Gewerbekanäle und sonstigen
Wasserleitungen der Stadt. Wo diese bestanden, mussten sie innerhalb von drei Jahren
beseitigt werden.13

Die Beurbarungsgesellschaft verpflichtete sich zur Anlage und Verpachtung einer Grube zur
Lagerung der Abfuhrmasse im Gewann „Am Pfaffenkreuz" beim heutigen Waldsee und zwei
Morgen Ackers für jährlich 170 Gulden an Wursthorn. Dieser verpflichtete sich im Gegenzug
zur unentgeltlichen Abfuhr der Fäkalien wie auch des sonstigen Abfalls sowie zur Abgabe
von Dünger an die Beurbarungsgesellschaft zu ermäßigtem Preis.14 Einnahmen sollten dem
Unternehmer dann aus dem Verkauf des Fäkaliendüngers erwachsen, wogegen die Abfuhr für
die Hausbesitzer kostenfrei war. Vermutlich beabsichtigte die Stadtverwaltung, auf diese Weise
die Grubenbesitzer zu einer häufigeren Entleerung zu motivieren.

Die Kalkulation ging allerdings nicht wie gedacht auf, sodass Wursthorn den Vertrag nach
zwei Jahren trotz eines bewilligten städtischen Zuschusses von jährlich 1.000 Gulden wieder
auflöste. Grund für die unerwarteten Mehrkosten für den Unternehmer war unter anderem der
Umstand, dass übermäßig oft das Mauerwerk der Gruben undicht war, weshalb die flüssigen
Bestandteile des Inhalts in den Boden versickerten und der verbleibende Rest zum Absaugen
zu fest war und von fünf bis sechs Mann mit Schaufel und Pickel aufwändig entfernt werden
musste.15

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Ebd., S. 9.

Ebd. Dagegen schreibt Hermann Kast von einer „Entschädigung zu Gunsten des Grubenbesitzers", Kast
(wie Anm. 2), S. 52 (Hervorhebung im Original).

Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), Cl Medizinalsachen 4 Nr. 14. Zur Unterstützung des Walldürner
„Hülfscomites" hatte die Stadt Freiburg 300 Gulden gespendet, vgl. Rechenschaftsbericht, ebd.
Vgl. Verhaltungsregeln zur Verhütung des Ausbrechens der Cholera und während einer Cholera-
Epidemie, für Behörden und für das Volk, Leipzig 1867, ebd.
Vgl. Kast (wie Anm. 2), S. 51.
Vertrag in Stadt AF, Cl Polizeisachen 9 Nr. 1.

Vgl. Ergänzung zur Bauordnung in Bezug auf Anlage von Abtritten und Abtrittsgruben, Stadt AF, Cl
Polizeisachen 9 Nr. 1.

Vgl. Vorlage des Stadtrates 1887 (wie Anm. 6), S. 9.

Vgl. Wursthorn an Stadtrat, 2.10.1869, StadtAF, Cl Polizeisachen 9 Nr. 1.

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