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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0101
sendjährigen Verbandes des Kirchspiels Kirchhofen nicht leihen, da die Entfernung
Ehrenstettens von der Pfarrkirche gering, die Wegverbindung gut und der Raum der
Kirche ausreichend ist. Wir sind aber damit einverstanden, daß in Ehrenstetten eine größere
Kapelle erbaut werde, und werden in diesem Falle den dortigen Katholiken eine
Wochenmesse und das Allerheiligste gewähren.11

Nun, eine erste große Hürde hatten die Ehrenstetter genommen, als an jenem 13. Oktober
1912 der Erzbischof anwesend war und die Kirche einweihte. Nicht nur die Kirche St. Georg
selbst übrigens, sondern auch den Hauptaltar - ohne den eine Kirche kein für den katholischen
Kultus zugelassenes Gotteshaus sein kann - und einen Marienaltar (Abb. 3a + b). In
den Hochaltar kamen, um dies bei dieser Gelegenheit auch gleich zu erwähnen, Reliquien der
heiligen Märtyrer Valentinus und Vitus sowie eines unbenannten Märtyrers, in den Marienaltar
Reliquien der Märtyrer Maximus und Caesar.12 Wenige Tage nach der Einweihung der Kirche,
am 22. Oktober 1912, schrieb denn auch Pfarrer Steiger von Kirchhofen an das Erzbischöfliche
Ordinariat: Es steht somit kein Hindernis mehr im Wege, daß [...] die hiesige Pfarrgeistlichkeit
verpflichtet werde, allsonn- und feiertäglich - ausgenommen Maria Himmelfahrt u. Mariä
Geburt, als die zwei großen Wallfahrtsfeste der hiesigen Pfarr- und Wallfahrtskirche - den ordentlichen
Vor- und Nachmittagsgottes dienst (für letzteren Christenlehre und anschließende Andacht)
[in Ehrenstetten] abzuhalten - was denn auch postwendend geschah.13

Noch immer aber gehörte die Kirchengemeinde Ehrenstetten - die als solche am 1. April
1909 vom Erzbischof mit Zustimmung des Großherzogs konstituiert worden war - zur Pfarrei
Kirchhofen. Es gab zwar regelmäßig Gottesdienste und am Sonntagnachmittag Christenlehre,
aber keinen eigenen Pfarrer, sondern die Gemeindemitglieder unterstanden kirchenrechtlich voll
und ganz der Obhut des in Kirchhofen residierenden Seelenhirten. Das heißt also, die Ehrenstetter
hatten noch nicht alles bekommen, was sie wollten.

Ein günstiger Zeitpunkt für den letzten noch fehlenden Schritt schien im Sommer 1920 gekommen
. Am 20. Juli 1920 schrieben der Gemeinderat und der katholische Stiftungsrat - beide
angeführt von Bürgermeister Barth - einen Brief an das Erzbischöfliche Ordinariat:

Dem hochw[ürdigcn] Erzbischöflichen Ordinariat beehrt sich der Gemeinderat und
der kath[o\isc\\Q] Stiftungsrat der Gemeinde Ehrenstetten folgende Bitte zu unterbreiten
: Durch Erlass des Aoc/zw[ürdigen] Ordinariats vom 27. 8. 03 No. 8936 hat die
Kirchenbehörde versprochen, der Gemeinde Ehrenstetten eine Pfarrstelle zu errichten
, wenn sich die Gemeinde zu den nötigen Opfern bereit erklärt. Demgemäss hat
die Gemeinde in den Jahren 1911 & 1912 eine neue Kirche erbaut. Durch den Tod
des hochw[md\gen] Herrn Ge/^/[ichen] Rates [Steiger]74 ist die Pfarrei Kirchhofen
erledigt und glaubt nun die Gemeinde, dass der geeignete Zeitpunkt gekommen ist,
um weitere Schritte zur Errichtung einer Pfarrstelle in Ehrenstetten zu unternehmen.
Gemeindebehörde und die Kirchenvertretung richten deshalb geschlossen an die hohe
Kirchenbehörde die Bitte, die Errichtung der längst gewünschten Pfarrstelle in die Wege
leiten zu wollen. Zur Fundierung derselben wären wohl auf Ehrenstetter Gemarkung
ligende [sie!] Pfründegüter zu verwenden und eine Kaplanei nach Ehrenstetten zu ver-

Ebd., Schreiben vom 23. April 1903.

Vgl. ebd., Urkunde (Konzept) vom 24. Oktober 1912.

EAF, B4/2187, Schreiben vom 22. Oktober 1912. Unterstreichung original.

Vgl. EAF, Priesterkartei. Otto Steiger (1842-1920) war seit 1885 Pfarrer von Kirchhofen. Er starb am 7.
Juli 1920.

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